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Amts- und Mitteilungsblatt Gemeinde Mitteleschenbach
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Wolframs-Eschenbach für das Haushaltsjahr 2025

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Wolframs-Eschenbach hat am 11.03.2025 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.

Das Landratsamt Ansbach hat mit Schreiben vom 31.03.2025, Az. 941.04-0058/001 SG 22, zu der Satzung, die keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält, Stellung genommen. Erinnerungen werden nicht erhoben.

Die Satzung wird nachstehend amtlich bekanntgemacht (Art. 10 VGemO i.V.m. Art. 24 Abs. 1 Satz 2 KommZG und Art. 65 Abs. 3 GO). Danach liegt die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für den Rest des Jahres öffentlich bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Wolframs-Eschenbach, Wolfram-von-Eschenbach-Pl. 1, 91639 Wolframs-Eschenbach, (Zimmer 1.03) innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.

H a u s h a l t s s a t z u n g
der Verwaltungsgemeinschaft Wolframs-Eschenbach

für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40 Abs. 1 und 26 Abs. 1 KommZG i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (FN BayRS 2020-1-1-I) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Wolframs-Eschenbach folgende

Haushaltssatzung

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf  —  962.900,00 Euro

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf  —  100.000,00 Euro

festgesetzt.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

(1)

Verwaltungsumlage

1.

Der durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 710.000,00 Euro festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

2.

Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2024 (amtl. Statistik) auf 4.965 Einwohner festgesetzt.

3.

Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 143,00 Euro (gerundet) festgesetzt.

(2)

Investitionsumlage

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.

Wolframs-Eschenbach, den 09. April 2025
gez.
(Siegel)
Dörr
Gemeinschaftsvorsitzender