Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Wolframs-Eschenbach hat am 11.03.2025 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.
Das Landratsamt Ansbach hat mit Schreiben vom 31.03.2025, Az. 941.04-0058/001 SG 22, zu der Satzung, die keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält, Stellung genommen. Erinnerungen werden nicht erhoben.
Die Satzung wird nachstehend amtlich bekanntgemacht (Art. 10 VGemO i.V.m. Art. 24 Abs. 1 Satz 2 KommZG und Art. 65 Abs. 3 GO). Danach liegt die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für den Rest des Jahres öffentlich bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Wolframs-Eschenbach, Wolfram-von-Eschenbach-Pl. 1, 91639 Wolframs-Eschenbach, (Zimmer 1.03) innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.
für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40 Abs. 1 und 26 Abs. 1 KommZG i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (FN BayRS 2020-1-1-I) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Wolframs-Eschenbach folgende
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — 962.900,00 Euro
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — 100.000,00 Euro
festgesetzt.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
| (1) | Verwaltungsumlage |
| 1. | Der durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 710.000,00 Euro festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen. |
| 2. | Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2024 (amtl. Statistik) auf 4.965 Einwohner festgesetzt. |
| 3. | Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 143,00 Euro (gerundet) festgesetzt. |
| (2) | Investitionsumlage |
| Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.
Wolframs-Eschenbach, den 09. April 2025 | |
gez. | (Siegel) |
Dörr | |
Gemeinschaftsvorsitzender | |