Bekanntmachung
Der Gemeinderat von Mitteleschenbach hat in seiner Sitzung vom 09. Mai 2025 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Das Landratsamt Ansbach hat mit Schreiben vom 21.05.2025, Az. 941.03-0030/001 SG 22, Stellung genommen. Am 05. Juni 2025 folgte von Seiten des Gemeinderates eine erneute Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2025. Die Satzung wird nachstehend amtlich bekanntgemacht (Art. 65 Abs. 3 GO). Danach liegt der Haushaltsplan samt Anlagen für den Rest des Jahres öffentlich im Rathaus der Gemeinde Mitteleschenbach, Rathausstraße 2, 91734 Mitteleschenbach oder in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Wolframs-Eschenbach, Zimmer 1.03, 91639 Wolframs-Eschenbach, während den allgemeinen Öffnungszeiten auf.
für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (FN BayRS 2020-1-1-I) erlässt die Gemeinde Mitteleschenbach folgende
Für das Haushaltsjahr 2025 wird der Haushaltsplan
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — 4.005.200,00 Euro
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — 3.138.800,00 Euro
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht aufgenommen.
Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt (gemäß Hebesatzung vom 19. November 2024):
| 1. | Grundsteuer | |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 420 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) — 220 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | |
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| a) | nach dem Gewerbeertrag — 340 v.H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 Euro festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.