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Amts- und Mitteilungsblatt Gemeinde Mitteleschenbach
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung

Der Gemeinderat von Mitteleschenbach hat in seiner Sitzung vom 09. Mai 2025 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Das Landratsamt Ansbach hat mit Schreiben vom 21.05.2025, Az. 941.03-0030/001 SG 22, Stellung genommen. Am 05. Juni 2025 folgte von Seiten des Gemeinderates eine erneute Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2025. Die Satzung wird nachstehend amtlich bekanntgemacht (Art. 65 Abs. 3 GO). Danach liegt der Haushaltsplan samt Anlagen für den Rest des Jahres öffentlich im Rathaus der Gemeinde Mitteleschenbach, Rathausstraße 2, 91734 Mitteleschenbach oder in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Wolframs-Eschenbach, Zimmer 1.03, 91639 Wolframs-Eschenbach, während den allgemeinen Öffnungszeiten auf.

Haushaltssatzung

der Gemeinde Mitteleschenbach

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (FN BayRS 2020-1-1-I) erlässt die Gemeinde Mitteleschenbach folgende

Haushaltssatzung

§ 1

Für das Haushaltsjahr 2025 wird der Haushaltsplan

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf  —  4.005.200,00 Euro

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf  —  3.138.800,00 Euro

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht aufgenommen.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt (gemäß Hebesatzung vom 19. November 2024):

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  —  420 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)  —  220 v.H.

2.

Gewerbesteuer

a)

nach dem Gewerbeertrag  —  340 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 Euro festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.

Mitteleschenbach, den 10. Juni 2025
gez. (Siegel)
Bußinger
1. Bürgermeister