Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Der Gemeinderat Mitteleschenbach hat in der Sitzung vom 06.07.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 „Solarpark Mitteleschenbach - Biefeld“ mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht für das geplante Sondergebiet (SO) aufzustellen.
Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt abgegrenzt:
Teilbereich 1 (Fl.-Nrn 505 und 506, Gmkg. Mitteleschenbach, Gemeinde Mitteleschenbach)
| im Norden durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 563 (Teilfläche = Tf.) | |
| - | im Westen durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 503/1 (Tf.) |
| - | im Süden durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 487 (Tf.) |
| - | im Osten durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 507 |
Teilbereich 2 (Fl.-Nr. 511, Gmkg. Mitteleschenbach, Gemeinde Mitteleschenbach
| - | im Norden durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 563 (Tf.) |
| - | im Westen durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 510 |
| - | im Süden durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 487 (Tf.) |
| - | im Osten durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 512 |
Alle Flurstücke liegen in der Gemarkung Mitteleschenbach, Gemeinde Mitteleschenbach.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Das Plangebiet soll gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO als Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ ausgewiesen werden. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 5,86 ha, hiervon entfallen auf den Teilbereich 1 ca. 3,45 ha und auf den Teilbereich 2 ca. 2,41 ha.