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Amts- und Mitteilungsblatt Gemeinde Mitteleschenbach
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)  

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11 „Solarpark Mitteleschenbach-Biefeld“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Gemeinderat Mitteleschenbach hat in der Sitzung vom 06.07.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 „Solarpark Mitteleschenbach - Biefeld“ mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht für das geplante Sondergebiet (SO) aufzustellen.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 „Solarpark Mitteleschenbach - Biefeld“ hat zwei Teilbereiche und umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern Fl.-Nrn. 505, 506 und 511 der Gemarkung Mitteleschenbach, Gemeinde Mitteleschenbach.

Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt abgegrenzt:

Teilbereich 1 (Fl.-Nrn 505 und 506, Gmkg. Mitteleschenbach, Gemeinde Mitteleschenbach)

-

im Norden durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 563 (Teilfläche = Tf.)

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im Westen durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 503/1 (Tf.)

-

im Süden durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 487 (Tf.)

-

im Osten durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 507

Teilbereich 2 (Fl.-Nr. 511, Gmkg. Mitteleschenbach, Gemeinde Mitteleschenbach

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im Norden durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 563 (Tf.)

-

im Westen durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 510

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im Süden durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 487 (Tf.)

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im Osten durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 512

Alle Flurstücke liegen in der Gemarkung Mitteleschenbach, Gemeinde Mitteleschenbach.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Das Plangebiet soll gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO als Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ ausgewiesen werden. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 5,86 ha, hiervon entfallen auf den Teilbereich 1 ca. 3,45 ha und auf den Teilbereich 2 ca. 2,41 ha.

Mitteleschenbach, den 28.07.2023
gez. Stefan Bußinger, Erster Bürgermeister