Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses
Der Gemeinderat Mitteleschenbach hat in der Sitzung vom 06.07.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan der Gemeinde Mitteleschenbach im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 für das Sondergebiet „Solarpark Mitteleschenbach - Biefeld“ zu ändern.
Lage des Änderungsbereiches der 3. Flächennutzungsplanänderung
(Kartengrundlage © Bayerische Vermessungsverwaltung, 2023)
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mitteleschenbach erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 für das Sondergebiet „Solarpark Mitteleschenbach - Biefeld“.
Geplant ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche (S) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaik“. Die Größe des Änderungsbereiches umfasst ca. 5,86 ha.