Titel Logo
Amts- und Mitteilungsblatt Gemeinde Mitteleschenbach
Ausgabe 8/2023
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Anträge für die Gestattung von Veranstaltungen

Es kommt immer wieder vor, dass die Anträge für Gestattungen bzgl. eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes gem. § 12 Gaststättengesetz (GastG) zu spät gestellt werden. Die Beantragung muss mindestens 3 Wochen vor der geplanten Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung Mitteleschenbach beantragt werden, damit eine fristgerechte Genehmigung und Information seitens der Verwaltung sowie den zuständigen Behörden erfolgen kann. Wir bitten Sie, dies zu beachten!