Es kommt immer wieder vor, dass die Anträge für Gestattungen bzgl. eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes gem. § 12 Gaststättengesetz (GastG) zu spät gestellt werden. Die Beantragung muss mindestens 3 Wochen vor der geplanten Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung Mitteleschenbach beantragt werden, damit eine fristgerechte Genehmigung und Information seitens der Verwaltung sowie den zuständigen Behörden erfolgen kann. Wir bitten Sie, dies zu beachten!