Der Gemeinderat von Mitteleschenbach hat in seiner Sitzung vom 02. Juli 2026 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. Das Landratsamt Ansbach hat mit Schreiben vom 03.08.2026, Az. 941.03-0030/001 SG 22, Stellung genommen und die erforderliche Genehmigung für die Kreditermächtigung erteilt. Die Satzung wird nachstehend amtlich bekanntgemacht (Art. 65 Abs. 3 GO). Danach liegt der Haushaltsplan samt Anlagen für den Rest des Jahres öffentlich im Rathaus der Gemeinde Mitteleschenbach, Rathausstraße 2, 91734 Mitteleschenbach oder in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Wolframs-Eschenbach, Zimmer 1.03, 91639 Wolframs-Eschenbach, während den allgemeinen Öffnungszeiten auf.
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (FN BayRS 2020-1-1-I) erlässt die Gemeinde Mitteleschenbach folgende Haushaltssatzung
Für das Haushaltsjahr 2026 wird der Haushaltsplan
| im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf | 4.007.900,00 Euro |
| im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf | 5.154.700,00 Euro |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.893.400,00 € festgesetzt (Kreditermächtigung der Vorjahre von 1.300.000,00 € vorhanden).
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht aufgenommen.
Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt (gemäß Hebesatzung vom 19. November 2024):
| 1. Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 420 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 220 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer | ||
| a) | nach dem Gewerbeertrag | 340 v.H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 600.000,00 Euro festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2026 in Kraft.