Erlass einer Änderungssatzung zur zweiten Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 21.09.2023
In der Gemeinderatssitzung vom 13. September 2023 ist die Änderungssatzung zur zweiten Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren beschlossen worden. Diese Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht:
Änderungssatzung zur zweiten Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 21.09.2023
Die Gemeinde Mitteleschenbach erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende
Die Anlage nach § 1 Abs. 3 der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 09.07.2002 wird neu festgesetzt. Gleichzeitig tritt die Anlage vom 09.07.2002 bzw. 14.07.2014 (geänderte Fassung) außer Kraft.
Diese Satzung tritt am 01. November 2023 in Kraft.
Anlage zur zweiten Änderungssatzung vom 21.09.2023 über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Gemeinde Mitteleschenbach (Gleichzeitig tritt die Anlage zur Satzung vom 09.07.2002 bzw. 14.07.2014 außer Kraft)
Verzeichnis der Pauschalsätze
Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummern 1 und 2) und den Personalkosten (Nummer 3) zusammen.
1. Streckenkosten
Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für
| a) | Löschfahrzeuge | |
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| • | Tragkraftspritzenfahrzeug TSF — 2,72 € |
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| • | Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20 — 7,91 € |
| b) | Mehrzweckfahrzeug MZF — 4,75 € | |
2. Ausrückestundenkosten
Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.
Die Ausrückestundenkosten betragen - berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus der Feuerwache bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens - je eine Stunde für
| a) | Löschfahrzeuge | |
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| • | Tragkraftspritzenfahrzeug TSF — 69,10 € |
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| • | Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20 — 184,02 € |
| b) | Mehrzweckfahrzeug MZF — 49,01 € | |
3. Personalkosten
Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben. Die Feuerwehrdienstleistenden in Mitteleschenbach sind immer ehrenamtlich tätig.
a) | Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende |
Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz berechnet — 28,00 €
(Aufwendungsersatz für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird verlangt, weil der Gemeinde Kosten auch für diesen Personenkreis entstehen, beispielsweise durch Erstattung des Verdienstausfalls (Art. 9 Abs. 3 BayFwG), des fortgezahlten Arbeitsentgelts (Art. 10 BayFwG) oder durch Entschädigungen nach Art. 11 BayFwG. Wegen Art. 28 Abs. 4 Satz 2 BayFwG kann bei der Berechnung des Aufwendungsersatzes für Pflichtaufgaben nicht der gesamte Personalaufwand angesetzt werden.)
b) | Sicherheitswachen |
Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden erhoben je Stunde Wachdienst für
ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende (siehe § 11 Abs. 5 AVBayFwG) — 16,40 €
Abweichend von Nummer 3 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet.