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Amts- und Mitteilungsblatt Gemeinde Mitteleschenbach
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung 8. Änderung BGS zur EWS

Änderung der Einleitungsgebühr für Abwasser

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.09.2024 eine Anpassung der Abwassergebühr beschlossen. Die 8. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) wird hiermit öffentlich bekanntgemacht:

Gemeinde Mitteleschenbach

Am Mönchswald im Fränkischen Seenland

Satzung

zur 8. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Mitteleschenbach

vom 13.09.2024

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Mitteleschenbach folgende

Satzung

§ 1

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 19.02.1998 wird wie folgt geändert:

1.

§ 10 Abs. 1 Satz 2 „Einleitungsgebühr“ erhält folgende Fassung:

Die Gebühr beträgt 3,10 Euro pro Kubikmeter Abwasser.

§ 2

Diese Änderung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.

Mitteleschenbach, den 13.09.2024
Gemeinde Mitteleschenbach
gez.  —  (Siegel)
Bußinger
1. Bürgermeister