Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.09.2024 eine Anpassung der Abwassergebühr beschlossen. Die 8. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) wird hiermit öffentlich bekanntgemacht:
Am Mönchswald im Fränkischen Seenland
vom 13.09.2024
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Mitteleschenbach folgende
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 19.02.1998 wird wie folgt geändert:
| 1. | § 10 Abs. 1 Satz 2 „Einleitungsgebühr“ erhält folgende Fassung: |
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| Die Gebühr beträgt 3,10 Euro pro Kubikmeter Abwasser. |
Diese Änderung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.