Mit dieser Bekanntmachung werden die Steuern 2024 für die Steuerpflichtigen festgesetzt, bei denen es sich um Gewerbesteuer, Grundsteuer oder Hundesteuer handelt und die keinen neuen schriftlichen Steuerbescheid erhalten.
Mit dem Tag der Bekanntmachung tritt für diese Steuerpflichtigen die gleiche Rechtswirkung ein, wie ein an diesem Tag in schriftlicher Form zugestellter Steuerbescheid.
Den Steuerpflichtigen wird hiermit nochmals bekannt gegeben, dass der zuletzt ergangene Bescheid auch für die Folgejahre gilt.
Für das Jahr 2024 gelten folgende Steuer- und Hebesätze:
Grundsteuer A — 500 %
Grundsteuer B — 500 %
Gewerbesteuer — 380 %
Hundesteuer
a) für den ersten Hund — 60,00 €
b) für den zweiten Hund — 84,00 €
c) für jeden weiteren Hund — 108,00 €
d) für einen gefährlichen Hund — 600,00 €
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkten Steuerfestsetzungen kann innerhalb einer Frist von einem Monat beim Gemeindevorstand der Gemeinde Modautal, Odenwaldstr. 34, in 64397 Modautal Widerspruch eingelegt werden. Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit Ablauf des Tages der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Steuern nicht aufgeschoben, es sei denn, dass die Vollziehung ausgesetzt oder Stundung gewährt ist.