Hiermit weisen wir darauf hin, dass im Jahr 2024 nur diejenigen Abgabenpflichtigen einen neuen Bescheid über die Festsetzung von Niederschlagswassergebühren, Kindergartengebühren und Zweitwohnungssteuer erhalten, bei denen sich für das Jahr 2024 eine Änderung der Bemessungsgrundlage, des Abgabebetrags oder Eigentumswechsels etc. ergeben hat.
Den Abgabenpflichtigen wird hiermit nochmals bekannt gegeben, dass der zuletzt ergangene Bescheid auch für die Folgejahre gilt.
Bei Abgabepflichtigen, die am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden die jeweils fälligen Beträge von dem vereinbarten Konto abgebucht.
Alle anderen betroffenen Abgabepflichtigen, die nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, bitten wir um Begleichung der Abgabenschuld zu den im zuletzt ergangenen Bescheid genannten Fälligkeiten.