1. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekannt-machung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBI. S. 915), hat die Gemeindevertretung am 06.02.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 13.626.355 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 14.365.921 EUR |
| mit einem Saldo von | -739.566 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 147.970 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
| mit einem Saldo von | 147.970 EUR |
| mit einem Fehlbedarf von | 591.596 EUR |
im Finanzhaushalt
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen | |
| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 227.730 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlung aus Investitionstätigkeit auf | 1.265.872 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.244.900 EUR |
| mit einem Saldo von | -2.979.028 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 508.870 EUR |
| mit einem Saldo von | -508.870 EUR |
| mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | 3.260.168 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt 2023 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.222.700 EUR festgesetzt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden in der Steuersatzung vom 11.10.2022 festgesetzt. Die Angabe der hier genannten Werte erfolgt daher nur nachrichtlich:
| 1. Grundsteuer | ||
|
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf — 500 v.H. |
|
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf — 500 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer auf — 380 v.H. | ||
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 06.02.2023 beschlossene Stellenplan.
§ 8
| 1) | Der Gemeindevorstand wird durch die Haushaltssatzung ermächtigt, über überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu 20.000,00 EUR je Einzelfall gemäß § 100 HGO in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Als unerheblich gelten Aufwendungen und Auszahlungen die aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder bestehender vertraglicher Verpflichtungen zu leisten sind. |
| 2) | Der erhebliche Umfang bisher nicht veranschlagter oder zusätzlicher Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne von § 98 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 1 HGO wird auf 5% der Aufwendungen des Ergebnishaushaltes und auf 5% der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit des Finanzhaushaltes festgesetzt. |
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
| 1. | die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Modautal; |
| 2. | in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO den in § 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Modautal für das Haushaltsjahr 2023 festgesetzten Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 2.222.700 €. |
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13.03.2023 bis 21.03.2023 im Rathaus, Odenwaldstraße 34 im Ortsteil Brandau, Zimmer 1.2 (Bürgerbüro), zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
| Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Mittwoch: | 14:00 - 18:30 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |