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Modautal-Nachrichten
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung und Offenlage

der Gemeinde Modautal für das Haushaltsjahr 2023

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekannt-machung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBI. S. 915), hat die Gemeindevertretung am 06.02.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

13.626.355 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

14.365.921 EUR

mit einem Saldo von

-739.566 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

147.970 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

147.970 EUR

mit einem Fehlbedarf von

591.596 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen

und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

227.730 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlung aus Investitionstätigkeit auf

1.265.872 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.244.900 EUR

mit einem Saldo von

-2.979.028 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

508.870 EUR

mit einem Saldo von

-508.870 EUR

mit einem Zahlungsmittelbedarf

des Haushaltsjahres von

3.260.168 EUR

festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt 2023 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.222.700 EUR festgesetzt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden in der Steuersatzung vom 11.10.2022 festgesetzt. Die Angabe der hier genannten Werte erfolgt daher nur nachrichtlich:

1. Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A) auf  —  500 v.H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf  —  500 v.H.

2. Gewerbesteuer auf  —  380 v.H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 06.02.2023 beschlossene Stellenplan.

§ 8

1)

Der Gemeindevorstand wird durch die Haushaltssatzung ermächtigt, über überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu 20.000,00 EUR je Einzelfall gemäß § 100 HGO in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Als unerheblich gelten Aufwendungen und Auszahlungen die aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder bestehender vertraglicher Verpflichtungen zu leisten sind.

2)

Der erhebliche Umfang bisher nicht veranschlagter oder zusätzlicher Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne von § 98 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 1 HGO wird auf 5% der Aufwendungen des Ergebnishaushaltes und auf 5% der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit des Finanzhaushaltes festgesetzt.

Modautal, den 07.02.2023
Lautenschläger
Bürgermeister

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Jahr 2023

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

1.

die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Modautal;

2.

in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO den in § 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Modautal für das Haushaltsjahr 2023 festgesetzten Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 2.222.700 €.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13.03.2023 bis 21.03.2023 im Rathaus, Odenwaldstraße 34 im Ortsteil Brandau, Zimmer 1.2 (Bürgerbüro), zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montag:

08:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag:

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch:

14:00 - 18:30 Uhr

Donnerstag:

08:00 - 12:00 Uhr

Freitag:

08:00 - 12:00 Uhr

Modautal, den 10.03.2023
Der Gemeindevorstand
Lautenschläger
Bürgermeister