Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBI. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung am 05.02.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 14.200.510 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 15.224.045 EUR |
| mit einem Saldo von | -1.023.535 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 712.250 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
| mit einem Saldo von | 712.250 EUR |
| mit einem Fehlbedarf von | 311.285 EUR |
im Finanzhaushalt
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen | |
| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | -106.833 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der |
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| Einzahlung aus Investitionstätigkeit auf | 2.169.922 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 5.433.120 EUR |
| mit einem Saldo von | -3.263.198 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.550.000 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 571.205 EUR |
| mit einem Saldo von | 978.795 EUR |
mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von 2.391.236 EUR
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.550.000 EUR festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden in der Steuersatzung vom 11.10.2022 festgesetzt. Die Angabe der hier genannten Werte erfolgt daher nur nachrichtlich:
| 1. Grundsteuer | |
| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 500 v.H. |
| b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 500 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer auf | 380 v.H. |
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 05.02.2024 beschlossene Stellenplan.
1) Der Gemeindevorstand wird durch die Haushaltssatzung ermächtigt, über überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu 20.000,00 EUR je Einzelfall gemäß § 100 HGO in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Als unerheblich gelten Aufwendungen und Auszahlungen die aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder bestehender vertraglicher Verpflichtungen zu leisten sind.
2) Der erhebliche Umfang bisher nicht veranschlagter oder zusätzlicher Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne von § 98 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 1 HGO wird auf 5% der Aufwendungen des Ergebnishaushaltes und auf 5% der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit des Finanzhaushaltes festgesetzt.
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Jahr 2024
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18.03.2024 bis 26.03.2024 im Rathaus, Odenwaldstraße 34 im Ortsteil Brandau, Zimmer 1.2 (Bürgerbüro), zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
| Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 -16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Mittwoch: | 14:00 - 18:30 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |