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Modautal-Nachrichten
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Modautal für das Haushaltsjahr 2024

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBI. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung am 05.02.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

14.200.510 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

15.224.045 EUR

mit einem Saldo von

-1.023.535 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

712.250 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

712.250 EUR

mit einem Fehlbedarf von

311.285 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

-106.833 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlung aus Investitionstätigkeit auf

2.169.922 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

5.433.120 EUR

mit einem Saldo von

-3.263.198 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.550.000 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

571.205 EUR

mit einem Saldo von

978.795 EUR

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von 2.391.236 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.550.000 EUR festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden in der Steuersatzung vom 11.10.2022 festgesetzt. Die Angabe der hier genannten Werte erfolgt daher nur nachrichtlich:

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 05.02.2024 beschlossene Stellenplan.

§ 8

1) Der Gemeindevorstand wird durch die Haushaltssatzung ermächtigt, über überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu 20.000,00 EUR je Einzelfall gemäß § 100 HGO in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Als unerheblich gelten Aufwendungen und Auszahlungen die aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder bestehender vertraglicher Verpflichtungen zu leisten sind.

2) Der erhebliche Umfang bisher nicht veranschlagter oder zusätzlicher Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne von § 98 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 1 HGO wird auf 5% der Aufwendungen des Ergebnishaushaltes und auf 5% der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit des Finanzhaushaltes festgesetzt.

Modautal, den 06.02.2024
Lautenschläger, Bürgermeister

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Jahr 2024

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

  1. die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Modautal;
  2. in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO den in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Modautal für das Haushaltsjahr 2024 festgesetzten Gesamtbetrag von Krediten zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 1.550.000 € (in Worten: eine Millionen fünfhundertfünfzigtauschend Euro).

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18.03.2024 bis 26.03.2024 im Rathaus, Odenwaldstraße 34 im Ortsteil Brandau, Zimmer 1.2 (Bürgerbüro), zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montag:

08:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 -16:00 Uhr

Dienstag:

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch:

14:00 - 18:30 Uhr

Donnerstag:

08:00 - 12:00 Uhr

Freitag:

08:00 - 12:00 Uhr

Modautal, den 15.03.2024
Der Gemeindevorstand
Lautenschläger, Bürgermeister