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Modautal-Nachrichten
Ausgabe 15/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung und Offenlage

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 03. März 2025 (GVBI. 2025 Nr. 16), hat die Gemeindevertretung am 03.02.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

15.344.560 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

15.955.556 EUR

mit einem Saldo von

-610.996 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

650.250 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

650.250 EUR

mit einem Überschuss von

39.254 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

-39.560 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlung aus Investitionstätigkeit auf

3.290.252 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.423.440 EUR

mit einem Saldo von

-1.133.188 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

550.000 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

602.040 EUR

mit einem Saldo von

-52.040 EUR

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

1.224.788 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 550.000 EUR festgesetzt

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden in der Steuersatzung vom 17.12.2024 festgesetzt. Die Angabe der hier genannten Werte erfolgt daher nur nachrichtlich:

1. Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

600 v.H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

600 v.H.

2. Gewerbesteuer auf

380 v.H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 03.02.2025 beschlossene Stellenplan.

§ 8

1)

Der Gemeindevorstand wird durch die Haushaltssatzung ermächtigt, über überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu 20.000,00 EUR je Einzelfall gemäß § 100 HGO in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Als unerheblich gelten Aufwendungen und Auszahlungen die aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder bestehender vertraglicher Verpflichtungen zu leisten sind.

2)

Der erhebliche Umfang bisher nicht veranschlagter oder zusätzlicher Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne von § 98 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 1 HGO wird auf 5% der Aufwendungen des Ergebnishaushaltes und auf 5% der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit des Finanzhaushaltes festgesetzt.

Modautal, den 04.02.2025
Lautenschläger
Bürgermeister

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Jahr 2025

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

1.

die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2025 der Gemeinde Modautal;

2.

in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO den in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Modautal für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzten Gesamtbetrag von Krediten zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 550.000 € (in Worten: Fünfhundertfünfzigtauschend Euro).

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 14.04.2025 bis 24.04.2025 im Rathaus, Odenwaldstraße 34 im Ortsteil Brandau, Zimmer 1.2 (Bürgerbüro), zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montag:

08:00 – 12:00 Uhr und von 14:00 -16:00 Uhr

Dienstag:

08:00 – 12:00 Uhr

Mittwoch:

14:00 – 18:30 Uhr

Donnerstag:

08:00 – 12:00 Uhr

Freitag:

08:00 – 12:00 Uhr

Modautal, den 11.04.2025
Der Gemeindevorstand
Lautenschläger, Bürgermeister