am Montag, dem 27.03.2023, 19:30 Uhr, in der Festhalle Lützelbach, Am Bärling 11 in Lützelbach.
Von der Gemeindevertretung waren anwesend:
| CDU | SPD |
| Marc Lampert | Georg Werner Balß |
| Diana Lautenschläger | Georg Walter Marquardt |
| Thilo Gehrisch | Maria Jansen |
| Marita Keil | Margrit Herbst |
| Dr. Rolf Hartmann | Peter Kasimir Frank |
| Dennis Roßmann | Ingo Bickelhaupt |
| Marei Wehner | Stefanie Korstjens |
| GRÜNE | FDP |
| Susanne Hoffmann-Maier | Linda Böckstiegel |
Dirk Fokken
Lisa Drucktenhengst
Fabian Achenbach
| Entschuldigt fehlte: | |
| Manuela Ruppel | - CDU - |
| Helmut Glatter | - CDU - |
| Gerlinde Schütz | - CDU - |
| Christoph Röthlein | - GRÜNE - |
Vom Gemeindevorstand waren anwesend:
| Bürgermeister | Jörg Lautenschläger |
| 1. Beigeordnete | Martina Preisher |
| Beigeordnete | Gertraud Lauer |
| Beigeordnete | Ira Frank |
| Beigeordneter | Julian Falter |
| Schriftführerin: | Sabine Höflich |
Der Vorsitzende Herr Georg Werner Balß eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Er überreicht Herrn Roßmann einen Blumenstrauß nachträglich zur Geburt seiner Tochter.
Tagesordnung
| TOP 1: | Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| TOP 2: | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06.02.2023 |
| TOP 3: | Bericht des Gemeindevorstandes |
| TOP 4: | Bericht aus den Verbänden |
| TOP 5: | Neufassung der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 095/XI |
| TOP 6: | Neufassung der Entschädigungssatzung; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 096/XI |
| TOP 7: | Nutzungsänderung Erdgeschoss Hofreite Brandau; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 097/XI |
| TOP 8: | Neufassung Pachtvertrag mit dem Tennisclub Ernsthofen e. V.; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 098/XI |
| TOP 9: | Bauleitplanung Aufstellung des Bebauungsplans „Zwischen Römerberg und Mühlpfad“ in der Gemarkung Brandau; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 099/XI |
| TOP 10: | Antrag der SPD-Fraktion auf die Herrichtung von Spazierwegen/Gehwegen für Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 100/XI |
| TOP 11: | Antrag der SPD-Fraktion auf das Hissen der Regenbogenflagge am Rathaus in Brandau während des „PrideMonth“; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 101/XI |
| TOP 12: | Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN, dass bei der Aufstellung von Bebauungsplänen grundsätzlich eine Eingriffs- und Ausgleichsplanung durchgeführt wird; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 102/XI |
| TOP 13: | Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN zum Komplex des allgemeinen Wohnraummangels; Drucksache 103/XI |
| TOP 14: | Mitteilungen |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung stellt fest, dass gemäß § 29 (Niederschrift) der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse innerhalb der Frist keine Einwendungen erhoben wurden und somit die Niederschrift der Sitzung vom 06.02.2023 genehmigt ist.
Der Bürgermeister berichtet zu folgenden Themen:
1. Aktuelle Flüchtlingssituation
Derzeit leben 108 Flüchtlinge aus der Ukraine in Modautal. Hiervon sind 36 Personen in der durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg angemieteten Gemeinschaftsunterkunft im Ortsteil Allertshofen untergebracht. Bei den Flüchtlingen der Gemeinschaftsunterkunft handelt es sich ausschließlich um Familien.
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg sucht weiterhin dringend nach Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge.
2. Austausch der Hauswasserzähler im Gemeindegebiet für 2023 und 2024
In den Jahren 2023 und 2024 müssen insgesamt ca. 772 Hauswasserzähler ausgetauscht werden. Drei Fachfirmen wurden aufgefordert, ein Angebot für den Austausch der Zähler abzugeben. Zur Angebotseröffnung lag nur ein Angebot vor. Die Vergabe erfolgte an die Firma SHM Sanitär- und Heizungstechnik in Modautal zum Bruttoangebotspreis von 35.875,64 €.
3. Bestellung der Hauswasserzähler für 2023
Für das Jahr 2023 müssen ca. 681 Hauswasserzähler bestellt werden. Im Zuge einer freihändigen Vergabe wurden vier Fachfirmen aufgefordert, ein Angebot für die Zähler abzugeben. Die Vergabe erfolgte an den wirtschaftlichsten Bieter die Firma ZENNER International GmbH & Co. KG, Saarbrücken zum Bruttoangebotspreis von 18.629,93 €.
4. Überlassung Feuerwehrausrüstung
Die Stadt Idstein sammelt und organisiert Feuerwehrausrüstung und deren Transport in die Ukraine. Der Gemeindevorstand hat die kostenfreie Überlassung ausgemusterter aber voll funktionsfähiger Ausrüstungsgegenstände beschlossen. Hierbei handelt es sich um ein Weber Hydraulik Aggregat mit Schere und Spreizer, 15 Metallpressluftatemflaschen und
6 Pressluftatmern. Der Wert der Ausrüstungsgegenstände wird auf rund 500,00 € geschätzt. Feuerwehrangehörige der Freiwilligen Feuerwehr Allertshofen-Hoxhohl haben die Ausrüstungsgegenstände bereits nach Idstein gefahren.
5. Genehmigung Haushaltssatzung und -plan der Gemeinde Modautal für das Haushaltsjahr 2023
Die Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans durch die Kommunalaufsicht liegt vor und wird in der Sitzung an die Mitglieder der Gemeindevertretung ausgeteilt. Der Haushalt 2023 ist nach der erfolgten Offenlage ab 22.03.2023 rechtskräftig.
6. Hundebestandserhebung
Die Gemeinde Modautal führt derzeit eine Hundebestandserhebung durch. Nicht gemeldete Hunde sind bis spätestens 31.07.2023 anzumelden. Sollten nach dem Termin nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, wird die Gemeinde ein Bußgeldverfahren einleiten.
7. Lebensmitteltheke Groß-Bieberau
Die Lebensmitteltheke in Groß-Bieberau unterstützt insgesamt 538 Personen. Ende Februar 2023 waren hiervon insgesamt 30 Personen aus der Gemeinde Modautal. Aus 10 weiteren Kommunen nehmen Personen das Angebot in Groß-Bieberau wahr. Die registrierten Nutzer erhalten gegen einen geringen Selbstkostenpreis von 2,00 € pro Warenkorb wöchentlich einen Grundbedarf an Lebensmittel. Im vergangenen Jahr hat die Gemeinde Modautal den Verein Diakoniezentrum Groß-Bieberau mit 500,00 € unterstützt.
8. Förderprogramm „Sport integriert Hessen“
Der Gemeinde Modautal wurden auf Antrag auch in diesem Jahr wieder 6.000,00 € aus dem Förderprogramm „Sport integriert Hessen“ bewilligt. Mit diesem Programm soll unter anderem die Integration von Geflüchteten und Regelleistungsberechtigten in Sportvereinen unterstützt werden. Herr Christian Hess aus Ernsthofen fungiert weiterhin für die Gemeinde Modautal als „Sport-Coach“ und damit Ansprechpartner für Vereine und Regelleistungs-berechtigte. An der notwendigen Fortbildung hat er erfolgreich teilgenommen.
9. Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angemessene Geschwindigkeiten“
Die Gemeinde Modautal ist gemäß dem Beschluss der Gemeindevertretung der Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angemessene Geschwindigkeiten“ beigetreten und wurde der Unterstützerliste beigefügt.
10. Ausbau Ortsdurchfahrt K134 in Asbach
Derzeit plant Hessen Mobil im Juni 2023 mit dem 12 Monate dauernden Ausbau der Ortsdurchfahrt Asbach zu beginnen. Voraussetzung für den Baubeginn ist der Abschluss des ersten Bauabschnittes des Ausbaus der L3099 in Nieder-Modau. Da die Baumaßnahme in Asbach unter Vollsperrung in vier Bauabschnitten durchgeführt werden soll, ist eine Umleitung Richtung Groß-Bieberau über Modau, Rohrbach, Rodau notwendig. Hierzu muss in Nieder-Modau die Kirchstraße wieder anfahrbar sein.
Für die geplante Baumaßnahme in Asbach wird der Busverkehr auf der Linie MO3 über die Ortsverbindungsstraße Ernsthofen - Klein-Bieberau umgeleitet. Asbach selbst soll vom Bus bis zum Beginn der jeweiligen Vollsperrung angefahren werden. Für die Baumaßnahme werden von der Nahverkehrsorganisation DADINA des Landkreises Darmstadt-Dieburg Ersatzfahrpläne erarbeitet, die der Gemeinde Modautal noch nicht vorliegen. Die Gemeinde Modautal hat der DADINA mitgeteilt, dass bei der Erarbeitung der Ersatzfahrpläne der Beginn und das Ende der Unterrichtszeiten an der Modautalschule in Ernsthofen und der Albert-Einstein-Schule in Groß-Bieberau oberste Priorität haben sollen.
Am 23.03.2023 fand in der Festhalle Ernsthofen eine Anliegerinformationsveranstaltung für den Ausbau der K134 in Abach statt. An der Veranstaltung nahmen Vertreter von Hessen Mobil, dem Landkreis Darmstadt-Dieburg, dem Planungsbüro Golükes aus Mühltal und der Gemeinde Modautal teil. Der Ausbau der Ortsdurchfahrt Asbach geht auf eine Initiative des Ortsbeirates Asbach und der Bürgerinnen und Bürger aus Asbach zurück. Neben den Gehwegen und der Fahrbahn werden auch die Wasser- und Kanalhausanschlüsse und die Wasserhauptleitung im Bereich der Ortsdurchfahrt erneuert. Der Hauptkanal wurde bereits im sogenannten Inliner-Verfahren renoviert, ein Teil der Bachverrohrung wird noch in offener Bauweise erneuert. Vier Bushaltestellen sollen barrierefrei ausgebaut werden. In die Planung und Gestaltung des Ausbaus war der Ortsbeirat Asbach und die Anlieger mit einbezogen. Das Ergebnis der Ausbauplanung wurde in einer Bürgerversammlung vorgestellt. Die Untere Denkmalbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat ebenfalls Einfluss auf die Gestaltung der Gehwege genommen. Bei der Anliegerinformationsveranstaltung wurde den Bürgerinnen und Bürgern geschätzte Kosten für den Beitrag zum grundhaften Ausbau des Gehwegs für ein 1.000 m² großes Grundstück mit einer Geschossflächenzahl von 0,6 genannt. Darüber hinaus wurden geschätzte Kosten für einen Wasser- und Kanalhaus-anschluss mit einer Länge von 5 Metern beziffert. Insgesamt muss die Gemeinde Modautal für die Baumaßnahme und die vorangegangene Kanalsanierung über 2,3 Millionen Euro aufbringen.
11. Gemeindewald Modautal
Im Jahr 2022 wurden 2.027 Efm Holz eingeschlagen. Der normale nachhaltige Hiebsatz, das heißt die Holzmenge, die jährlich im 630 ha großen Gemeindewald nachwächst, beträgt über 5.000 Festmeter. Das bedeutet, dass der Holzeinschlag stark zurückgefahren wurde, um die Bestände nicht weiter aufzureißen und für ein kühleres Bestandesinnenklima zu sorgen.
Von den 2.027 Efm im Jahr 2022 waren 1.542 Efm Zwangsanfälle aus Kalamitätsnutzung (Borkenkäfer-, Trocken- und Windwurfschäden). Der meiste Holzeinschlag fand in den Bereichen von durch Borkenkäfer geschädigten Fichten und in durch die Trockenheit geschädigten Buchenbeständen statt. In den meisten Fällen wurden bereits abgestorbene Bäume entnommen. Notwendige Durchforstungen in schwächeren Beständen wurden gemäß dem Waldwirtschaftsplan durchgeführt. Gerade das Holz aus den Durchforstungen wurde über den Holzkontor als Brennholz zur Verfügung gestellt, da hier im letzten Winter ein erhöhter Bedarf bestand.
Die Wiederaufforstung der durch die Borkenkäferkalamität entstandenen Freiflächen bleibt weiterhin eine große Herausforderung im Gemeindewald. Ziel ist es, diese Flächen möglichst zeitnah wieder zu bewalden und dabei einen klimastabileren Wald zu begründen.
Im Herbst 2022 bis Frühjahr 2023 wurden annähernd 5 ha wieder aufgeforstet und mit 12.300 Bäumen bepflanzt. Ein erheblicher Kostenfaktor sind die Ausgaben für Wildschutzmaßnahmen. Diese belaufen sich auf über einen Drittel der gesamten Kulturkosten.
Insgesamt nehmen die Verkehrssicherungsmaßnahmen an öffentlichen Straßen und Wegen im Gemeindewald stetig zu, da in vielen Beständen ganze Bäume und Kronenteile Trockenschäden aufweisen.
In 2022 wurden Fördergelder in Höhe von rund 51.000 € ausgezahlt. Weiterhin offen ist die Auszahlung der Fördergelder nach der „Extremwetterrichtlinie“ aus dem Jahr 2021 für die Räumung von Kalamitätsflächen bzw. Waldschutz in Höhe von rund 64.000 €.
Aufgrund der guten Eichelmast wurde im Herbst 2022 in dem anerkannten Traubeneichen-bestand in Abt. 205 eine Saatguternte durch die Baumschule Lüdemann durchgeführt. Die Gemeinde erhielt dafür von der Baumschule eine Erstattung von 2.300 €.
Bedingt durch die trockene Witterung waren die Ausgaben für die Wegeinstandsetzung rückläufig. Ein besonderes Augenmerk bleibt aber weiterhin auf der Wasserführung (Gräben, Durchlässe, etc.), da es hier insbesondere nach Starkregen zu großen Schäden kommen kann. Zudem wurden vermehrt Sicker- bzw. Flutmulden angelegt, die auch als Wasserspeicher im Wald dienen.
• Keine Beiträge
Entsprechend der Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wird der § 19 Abs. 1 wie folgt geändert:
„Während der Sitzungen ist es untersagt, im Sitzungsraum zu rauchen oder alkoholische Getränke zu sich zu nehmen oder Tiere mitzubringen.“
Der Satz „Um den Belangen der Vereinbarkeit von Familie und Mandatsausübung Rechnung zu tragen, ist es gestattet minderjährige Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren zur Sitzung mitzubringen“ wird gestrichen.
Herr Lampert stellt ergänzend folgenden Antrag:
§ 13 Abs. 1 behält die alte Fassung: „Hat die Gemeindevertretung einen Antrag abgelehnt, so kann ein Antrag gleichen Inhalts frühestens nach einem Jahr erneut eingebracht werden.“
§ 23 Abs. 2 behält die alte Fassung: „Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter können sich jederzeit mit einem Antrag zur Geschäftsordnung durch Heben beider Hände melden. Ein Redebeitrag wird deswegen nicht unterbrochen. Die Gemeindevertreterin oder der Gemeindevertreter kann unmittelbar nach dessen Schluss den Antrag zur Geschäftsordnung vortragen und begründen. Danach erteilt die oder der Vorsitzende jeder Fraktion nur einmal das Wort zur Gegenrede und lässt dann über den Antrag abstimmen. Dieser gilt als angenommen, wenn niemand widersprochen hat.“
§ 24 Abs. 2 behält die alte Fassung: „Die Gemeindevertretung kann für wichtige Verhandlungsgegenstände, wie insbesondere die Beratung des Haushaltes, die Redezeit abweichend festlegen.“
Unter Berücksichtigung aller oben genannten Änderungen fasst die Gemeindevertretung folgenden
Beschluss:
Zustimmung zum beiliegenden Entwurf zur Neufassung der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse als Verwaltungsvorschrift (keine Satzung).
Abstimmungsergebnis: Ja: 19 Nein: 0 Enthaltungen: 0
Der Fraktionsvorsitzende der SPD Herr Marquardt hat im Haupt- und Finanzausschuss einen Änderungsantrag zur ursprünglichen Beschlussvorlage eingebracht, der eine Erhöhung der Aufwandsentschädigungen vorsieht.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU Herr Lampert stellt den Antrag, die EURO-Beträge der Aufwandsentschädigungen in § 3 beizubehalten und nicht zu erhöhen, wie im ursprünglichen Entwurf der Drucksache, die so vom Gemeindevorstand beschlossen wurde, aufgeführt.
Abstimmungsergebnis: Ja: 8 Nein: 11 Enthaltungen: 0
Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.
Entsprechend der Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wird der § 3 Aufwandsentschädigungen wie folgt geändert:
„§ 3 Aufwandsentschädigungen
| (1) | Ehrenamtlich Tätige erhalten neben dem Ersatz des Verdienstausfalles und der Fahrkosten pro Sitzung der Gemeindevertretung, des Gemeindevorstandes, des Ortsbeirates oder des Gremiums, dem sie als Mitglied oder kraft Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung angehören oder in das sie als Vertreterin oder Vertreter der Gemeinde entsandt worden sind - sofern sie nicht von diesem Gremium eine Aufwandsentschädigung erhalten - folgende Aufwandsentschädigung: |
| - | Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter — 15,00 EURO | |
| - | Ehrenamtliche Beigeordnete — 15,00 EURO | |
| - | Mitglieder der Ortsbeiräte — 10,00 EURO | |
| - | Mitglieder der Jugendversammlung — 10,00 EURO | |
| - | Zu Beratungen der Ausschüsse zugezogene Personen — 10,00 EURO | |
| - | Sachkundige Einwohnerinnen oder Einwohner | |
| einer Kommission — 10,00 EURO |
| Die Aufwandsentschädigung/das Erfrischungsgeld für die Mitglieder des Wahlausschusses und der Wahlvorstände wird durch den Gemeindevorstand festgelegt. | |
| (2) | Die Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 wird für den höheren Aufwand bei dem Wahrnehmen besonderer Funktionen um eine monatliche Pauschale erhöht. Diese beträgt für |
| - | die oder den Vorsitzenden der Gemeindevertretung — 30,00 EURO | |
| - | Fraktionsvorsitzende gem. § 36a HGO — 20,00 EURO | |
| - | die oder den ehrenamtliche(n) Erste(n) Beigeordnete(n) — 30,00 EURO | |
| - | Sprecher der Jugendversammlung — 10,00 EURO |
| Der Anspruch auf die Pauschale entsteht am Beginn des Kalendermonates, in dem die ehrenamtlich Tätigen die besondere Funktion antreten. Er erlischt mit Ablauf des Kalendermonates, in dem sie oder er aus der Funktion scheiden. | |
| (3) | Nehmen ehrenamtlich Tätige mehrere Funktionen wahr, für die Anspruch auf Erhöhungen nach Abs. 2 besteht, so stehen ihnen die Erhöhungen für alle Funktionen zu. |
| (4) | Die Ortsvorsteher/Ortsvorsteherinnen erhalten jährlich eine Auslagenpauschale in Höhe von 50,00 EURO. Der Anspruch auf die Pauschale entsteht am Beginn des Kalendermonates, in dem die ehrenamtlich Tätigen die besondere Funktion antreten. Er erlischt mit Ablauf des Kalendermonates, in dem sie oder er aus der Funktion scheiden. |
| (5) | Wer die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister vertritt, erhält für jede angefangene Stunde der Vertretung neben dem Ersatz des Verdienstausfalles, der Fahrkosten und der Aufwandsentschädigung nach § 3 Abs. 1 und 2 eine Aufwandsentschädigung von 5,20 EURO je Kalendertag, höchstens jedoch 51,20 EURO. |
| (6) | Schriftführerinnen oder Schriftführer erhalten für jede Sitzung eine Aufwandsentschädigung von 10,00 EURO je angefangene Stunde, mindestens jedoch von 20,00 EURO.“ |
In der Sitzung wird noch § 7 In-Kraft-Treten wie folgt geändert:
„Die Satzung tritt am 01.06.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Entschädigungssatzung vom 06.11.2000, zuletzt geändert durch Satzung vom 11.11.2008, außer Kraft.“
Auf Empfehlung des H.- u. F.-Ausschusses und unter Berücksichtigung der oben genannten Änderungen fasst die GeVe folgenden
Beschluss:
Zustimmung zum beiliegenden Entwurf zur Neufassung der Entschädigungssatzung.
Abstimmungsergebnis: Ja: 11 Nein: 8 Enthaltungen: 0
Auf Empfehlung des SSK- und des H.- u. F.-Ausschusses fasst die GeVe folgenden
Beschluss:
Zustimmung zur Nutzungsänderung des Erdgeschosses in der Hofreite in Brandau in eine Krippengruppe zur Kinderbetreuung. Beantragung einer geänderten Betriebserlaubnis für den Kindergarten Sonnenblume mit neuem Einrichtungsteil im Erdgeschoss der Hofreite in Brandau.
Abstimmungsergebnis: Ja: 19 Nein: 0 Enthaltungen: 0
Frau Hoffmann-Maier empfiehlt, dass der Verein ein Schutzkonzept zu erstellen hat.
Entsprechend den Beratungen und Beschlussfassungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des SSK-Ausschusses wird der § 3 Nutzungsdauer und Kündigung Nr. 7 wie folgt geändert:
„Strafbare Handlungen des Pächters, insbesondere Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz (JuSchG) und Eigentumsvergehen und sittliche Verwahrlosung, berechtigen die Verpächterin zur fristlosen Kündigung.“
Auf Empfehlung des SSK- und des H.- u. F.-Ausschusses und unter Berücksichtigung der oben genannten Änderungen fasst die GeVe folgenden
Beschluss:
Zustimmung zum als Anlage beiliegenden Pachtvertrag zwischen der Gemeinde Modautal und dem TC Ernsthofen e. V. mit Lageplan.
Abstimmungsergebnis: Ja: 19 Nein: 0 Enthaltungen: 0
Auf Empfehlung des B.- u. U.- und des H.- u. F.-Ausschusses fasst die GeVe folgenden
Beschluss:
| Zu a) | Es wird festgestellt, dass im Rahmen der erneuten förmlichen Beteiligung nach § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen sind. Eine Beschlussfassung hierüber ist daher nicht erforderlich. |
| Die im Rahmen der erneuten förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zum geänderten Entwurf eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den Vorschlägen in der beigefügten Auflistung (Anlage 1), welche Bestandteil dieser Beschlussfassung ist, behandelt und es wird gemäß dem jeweiligen Beschlussvorschlag ein Beschluss hierüber gefasst. |
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen zum Inhalt des Bebauungsplanes vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.
Zu b) Der vorliegende Bebauungsplan „Zwischen Römerberg und Mühlpfad“, bestehend aus dem Planteil und dem Textteil zum Bebauungsplan sowie der Begründung mit Anlage, wird hiermit einschließlich der in dieser Sitzung beschlossenen redaktionellen Ergänzungen, als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.
Grundlage obiger Beschlussfassungen ist der vorgelegte Bebauungsplan zum Satzungsbeschluss mit Planstand vom 24.02.2023, in den die nach Anlage I aufgeführten redaktionellen Ergänzungen bereits eingearbeitet wurden. Es wird zugleich festgestellt, dass mit der beschlossenen redaktionellen Anpassung des Planinhaltes die Grundzüge dieser Bauleitplanung nicht berührt werden und es sich um keine Planänderung im materiell-rechtlichen Sinne handelt, sondern lediglich um eine Präzisierung und positive Konkretisierung eines bestehenden Planinhaltes. Von der erneuten Auslegung i. S. d. § 4a Abs. 3 BauGB, wonach der Entwurf erneut auszulegen ist, wenn der Bauleitplan nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB oder § 4 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt wird, ist daher abzusehen.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplans durch die ortsübliche Bekanntmachung über den Beschluss des Bebauungsplans als Satzung (Inkraftsetzung) herbeizuführen.
Abstimmungsergebnis: Ja: 15 Nein: 3 Enthaltungen: 1
Der Fraktionsvorsitzende der SPD Herr Marquardt konkretisiert seinen Antrag entsprechend den Beratungen und Beschlussfassungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des SSK-Ausschusses wie folgt:
„Die Gemeindevertretung möge beschließen, dass für Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit (z. B. mit Gehhilfen, Rollator, Rollstuhl) und auch für Eltern/Personen mit Kinderwagen Spazierwege/Gehwege hergerichtet werden. Dies betrifft zunächst, dass die Schlaglöcher auf dem Feldweg „Krummer Weg“ und in dessen Verlängerung Richtung Modau wassergebunden ausgebessert und die Anzahl der Sitzgelegenheiten überprüft werden sollen. Ebenso sollen zwei Behindertenparkplätze auf dem Parkplatz in Neunkirchen ausgewiesen werden.“
Die Gemeindevertretung fasst folgenden geänderten
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen, dass für Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit (z. B. mit Gehhilfen, Rollator, Rollstuhl) und auch für Eltern/Personen mit Kinderwagen Spazierwege/Gehwege hergerichtet werden. Dies betrifft zunächst, dass die Schlaglöcher auf dem Feldweg „Krummer Weg“ und in dessen Verlängerung Richtung Modau wassergebunden ausgebessert und die Anzahl der Sitzgelegenheiten überprüft werden sollen. Ebenso sollen zwei Behindertenparkplätze auf dem Parkplatz in Neunkirchen ausgewiesen werden.
Abstimmungsergebnis: Ja: 18 Nein: 0 Enthaltungen: 1
Entsprechend der Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wird der Antrag wie folgt geändert:
„Die Gemeindevertretung möge beschließen, dass jedes Jahr während des „Pride-Month“, also im Juni, am Rathaus in Brandau für einen Tag eine Regenbogenflagge gehisst wird, um Solidarität und Akzeptanz gegenüber queeren Menschen auszudrücken.“
Auf Empfehlung des H.- u. F.-Ausschusses fasst die GeVe folgenden geänderten
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen, dass jedes Jahr während des „Pride-Month“, also im Juni, am Rathaus in Brandau für einen Tag eine Regenbogenflagge gehisst wird, um Solidarität und Akzeptanz gegenüber queeren Menschen auszudrücken.
Abstimmungsergebnis: Ja: 14 Nein: 5 Enthaltungen: 0
Der Antrag wurde durch die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die GRÜNEN Frau Hoffmann-Maier im Bau- und Umweltausschuss am 14.03.2023 zurückgezogen.
Die Beantwortung der Anfrage wird den Gemeindevertreter/innen in schriftlicher Form ausgehändigt.
Ende der Sitzung: 20:40 Uhr
Modautal, den 29.03.2023 | |
Georg Werner Balß | Sabine Höflich |
(Vorsitzender der GeVe) | (Schriftführerin) |