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Modautal-Nachrichten
Ausgabe 18/2025
Aus den Gremien
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Aus den Gremien

Abb. 1: Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans, Grundstücke in der Gemarkung Asbach, Flur 1, Nr. 199 teilweise sowie Flur 4, Nr. 68, 69, 70/1, 71, 72, 92, 93 und jeweils teilweise die Nrn. 60/5, 67, 73 (unmaßstäbliche Abbildung).

Abb. 2: Grenze des räumlichen Geltungsbereichs für die teilbereichsbezogene Änderung des Flächennutzungsplans, Grundstücke in der Gemarkung Asbach, Flur 1, Nr. 196/1 und Nr. 199 jeweils teilweise sowie Flur 4, Nr. 68, 69, 70, 71, 72, 92, 93 und jeweils teilweise die Nrn. 67, 73 (unmaßstäbliche Abbildung).

Niederschrift

über die 24. öffentliche Sitzung in der XI. Wahlperiode der Gemeindevertretung der Gemeinde Modautal am Montag, dem 31.03.2025, 19:30 Uhr, im Sitzungssaal der Hofreite, Odenwaldstr. 32 in Brandau.

Siehe Anwesenheitsliste

TOP 1

Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit

Die Vorsitzende Frau Margrit Herbst eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Tagesordnung

TOP 1:

Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit

TOP 2:

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.02.2025

TOP 3:

Bericht des Gemeindevorstandes

TOP 4:

Bericht aus den Verbänden

TOP 5:

Neufassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Modautal; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 170/XI

TOP 6:

Bauleitplanung Aufstellung des Bebauungsplans „Erweiterung Nördlich des Hahnwiesenwegs“ sowie teilbereichsbezogene Änderung des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich des v.g. Bebauungsplans in der Gemarkung Asbach Flur 1 und Flur 4; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 171/XI

TOP 7:

Antrag der SPD-Fraktion auf Prüfung, ob eine Vereinbarung mit der Zentralen Auftragsvergabestelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg (ZAvS) sinnvoll erscheint; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 172/XI

TOP 8:

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Erstellung eines Plans über bestehende und potenziell zu errichtende Natur integrierte Teiche „Himmelsteiche“ und Wasserreservoirs; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 173/XI

TOP 9:

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Beschlussfassung über die Verleihung einer Ehrenbezeichnung; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 174/XI

TOP 10:

Amtseinführung und Ernennung des Bürgermeisters

TOP 11:

Mitteilungen

TOP 2

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.02.2025

Die Vorsitzende der Gemeindevertretung stellt fest, dass gemäß § 29 (Niederschrift) der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse innerhalb der Frist keine Einwendungen erhoben wurden und somit die Niederschrift der Sitzung vom 03.02.2025 genehmigt ist.

TOP 3

Bericht des Gemeindevorstandes

Der Bürgermeister berichtet zu folgenden Themen:

1. Aufnahme in die Liste der förderungsfähigen Vereine

„Freie Dorfschule Modautal e.V.“

Der Gemeindevorstand hat der Aufnahme des Vereins „Freie Dorfschule Modautal e.V.“ in die Liste zu den förderungswürdigen Vereinen zugestimmt. Zweck des neu gegründeten Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung von altersgemischten Gruppen in den Jahrgangsstufen 1 bis 6. Der Verein startet im Sommer 2025 mit den ersten Kindern am Schulstandort in Asbach.

2. Feuerwehr Modautal Nord

Der Gemeindevorstand hat der Beauftragung des Gewerkes Schreinerarbeiten an die Schreinerei Feldmann GmbH aus 64572 Büttelborn zu einem Bruttoangebotspreis von 47.727,33 € zugestimmt.

Im Rahmen des Neubaus der Feuerwehr Modautal Nord wird eine Bauheizung benötigt.

Der Beauftragung zu einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 11.662,00 € der Firma Zeppelin Rental GmbH, Mörfelden-Walldorf hat der Gemeindevorstand zugestimmt.

Für die Fassadenfarbe wurde die Farbe Grenadin 25 von Caparol vorgeschlagen, gemeinsam mit den Wehrführern besprochen und vom Gemeindevorstand zugestimmt.

Der Gemeindevorstand hat der Beauftragung des Gewerkes Maler/Lackierarbeiten an die

Fa. Kraft GmbH aus 63263 Neu-Isenburg zu einem Bruttoangebotspreis von 7.938,82€ zugestimmt.

3. Vergabe Betriebsarbeiten im Gemeindewald Zeitraum 01.04.2025 – 31.03.2027

Hessen Forst betreut den Gemeindewald Modautal und hat Angebote für Sommerarbeiten eingeholt. Das geschätzte Arbeitsvolumen beträgt 540 Forstarbeiter- und 120 Maschinenarbeitsstunden. Die Vergabe erfolgt an den wirtschaftlichsten Anbieter auf Stundenbasis.

Der Gemeindevorstand hat der Vergabe der Sommerarbeiten für den Zeitraum 01.04.2025 bis 31.03.2027 an den Land- und Forstbetrieb Walter Nicklas, Modautal zugestimmt.

4. Erneuerung Sammelbehälter Abwasserpumpstation Neutsch

Der Sammelbehälter der Abwasserpumpstation Neutsch wurde bei der jährlichen Wartung bemängelt und muss ausgetauscht werden.

Dem Angebot inkl. Montage der Firma STRATE zum Bruttoangebotspreis von 43.454,87 € hat der Gemeindevorstand zugestimmt.

5. Vergabe Fensterarbeiten Alte Schule Asbach

In Absprache mit dem Denkmalamt wurden Holzfenster für die Alte Schule in Asbach angefragt. Dem Angebot der Schreinerei Schlingmann GmbH aus Bad König zum Bruttoangebotspreis von über 15.744,89 € hat der Gemeindevorstand zugestimmt.

6. Kreishaushalt Landkreis Darmstadt-Dieburg 2025/2026

Heute wurde im Kreistag der Doppelhaushalt 2025/2026 beschlossen. Der Hebesatz für die Kreisumlage bleibt gleich, der Hebesatz für die Schulumlage erhöht sich. Der kumulierte Gesamthebesatz steigt damit von 58,91 % auf 60 % (vorher im Entwurf belief sich der Hebesatz für die Kreis- und Schulumlage in 2025 auf 60,952 % und in 2026 auf 61,847 %). Gegenüber der Haushaltsplanung der Gemeinde Modautal entstehen damit nochmals Mehraufwendungen von rund 91.000 € für die Kreis- und Schulumlage. Insgesamt hat die Gemeinde Modautal im Jahr 2025 4.981.000 € Kreis- und Schulumlage zu zahlen. Der Gesamthebesatz der Kreis- und Schulumlage ist mit 60 % der Zweithöchste in Hessen, nur der Kreis Groß-Gerau erhebt eine höhere Umlage.

Die Kostenpauschale, die der Landkreis zum Betrieb des Lagers für den Katastrophenschutz am Feuerwehrhaus Modautal Nord an die Gemeinde zahlt in Höhe von rund 25.000 € per Anno und die Anschaffung eines Gerätewagen-Logistik sind ebenfalls im Haushaltsplan des Kreises vorgesehen.

7. Krötenzaun Gemeindestraße Ernsthofen-Neutsch

An der Gemeindestraße zwischen Ernsthofen und Neutsch wurde im Waldabschnitt in der Nähe vom Buchteich in diesem Jahr erstmals ein Krötenzaun errichtet. Die Aufstellung und der Betrieb des Zaunes wurden vom NABU Ober-Ramstadt organisiert. Aus Modautal beteiligen sich verschiedene ehrenamtliche Helfer. Insgesamt wurden bislang rund 900 Kröten eingesammelt und über die Fahrbahn gebracht. Der Krötenzaun wird am kommenden Samstag abgebaut und hat dann 6 Wochen gestanden. Der Bürgermeister bedankt sich bei allen ehrenamtlichen Helfern für ihren Einsatz.

8. Kindergartenkostenausgleich

Besucht ein Kind eine Tageseinrichtung außerhalb der eigenen Wohngemeinde, so muss die Wohngemeinde nach § 28 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) der Standortgemeinde einen angemessenen Kostenausgleich zahlen. Bislang hatten alle Kreiskommunen vereinbart, von diesem Kostenausgleich abzusehen. Nun haben die Kommunen Dieburg und Mühltal die Vereinbarung gekündigt. Damit fällt die Vereinbarung für den gesamten Landkreis Darmstadt-Dieburg weg.

9. Afrikanische Schweinepest (ASP) in Modautal

Am Sonntag, 30.03.2025, wurden 10 tote Sauen an einem Standort in Asbach geborgen. Es liegt noch kein Untersuchungsergebnis vor und ob dieser Fund zur Änderung der „Zonengrenzen“ führt.

10. Jahreshauptversammlung Feuerwehr Modautal

Die Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Modautal findet am Freitag, den 04.04.2025, um 19:30 Uhr in der Festhalle Lützelbach statt.

TOP 4

Bericht aus den Verbänden

  • ZAW
    Frau Keil teilt mit, dass in der Sitzung der Verbandsversammlung des ZAW am 25.02.2025 die Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt zum Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 vorgelegt wurde.

    Frau Keil berichtet von der am 21.03.2025 stattgefundenen Sitzung der Verbands-versammlung des ZAW. In der Sitzung wurden die Schriftführer der ZAW Verbandsgremien gewählt. Folgende Tagesordnungspunkte wurden beschlossen:
    - Die Feststellung des Jahresabschlusses 2023,
    - der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025,
    - die Anlagerichtlinie zu Geldanlagen und Einlagensicherung ZAW und
    - die Kostenkalkulation zur Ermittlung der Gebührenhöhe für die E-Schrott-Abholung.

TOP 5

Neufassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Modautal; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 170/XI

Die Satzung mit den im Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen Änderungen wurde den Mitgliedern der Gemeindevertretung am 27.03.2025 im digitalen Sitzungsdienst eingestellt. Den anderen Gemeindevertretern wurde die geänderte Satzung in der heutigen Sitzung ausgehändigt.

Herr Bürgermeister Lautenschläger teilt den Anwesenden mit, dass neben den Änderungen des H.- u. F-Ausschusses auch § 18 Abs. 3 S. 3 wie folgt angepasst werden muss:

„Hinsichtlich der Beschlussfähigkeit der Versammlung gilt § 16 Abs. 4 Satz 3 und 4 entsprechend.“ ist durch

„Hinsichtlich der Beschlussfähigkeit der Versammlung gilt § 16 Abs. 5 Satz 1 und 2 entsprechend." zu ersetzen.

Unter Berücksichtigung der v.g. Änderung des § 18 Abs. 3 S.3 und auf Empfehlung des

H.- u. F.-Ausschusses fasst die GeVe folgenden

Beschluss:

Zustimmung zum beiliegenden Entwurf der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Modautal (Stand 26.03.2025).

Abstimmungsergebnis: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

TOP 6

Bauleitplanung Aufstellung des Bebauungsplans „Erweiterung Nördlich des Hahnwiesenwegs“ sowie teilbereichsbezogene Änderung des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich des v.g. Bebauungsplans in der Gemarkung Asbach Flur 1 und Flur 4; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 171/XI

Der Bürgermeister teilt mit, dass der Ortsbeirat Asbach einstimmig zugestimmt hat.

Auf Empfehlung des B.- u. U.- und des H.- u. F.-Ausschusses fasst die GeVe folgenden

Beschluss:

Zu a) Zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB sowie zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die Festsetzung eines Gewerbegebiets wird hiermit beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB das Aufstellungsverfahren für einen Bebauungsplan in der Gemarkung Asbach, Flur 1 und Flur 4, einzuleiten (Aufstellungsbeschluss).

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Erweiterung Nördlich des Hahnwiesenwegs“.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Der vorläufige räumliche Geltungsbereich für den Bebauungsplan betrifft die Grundstücke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Asbach, Flur 1, Nr. 199 teilweise sowie Flur 4, Nr. 68, 69, 70, 71, 72, 92, 93 und jeweils teilweise die Nrn. 60/5, 67, 73. Der Umgriff des räumlichen Geltungsbereichs für den Bebauungsplan ist in der nachstehenden Abbildung 1 durch eine schwarz-strichlierte Umgrenzungslinie eindeutig gekennzeichnet.

Zu b) Im Sinne des Entwicklungsgebotes gemäß § 8 Abs. 2 BauGB, nach dem Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, wird die Aufstellung der teilbereichsbezogenen Änderung und Anpassung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen (Aufstellungsbeschluss).

Das Verfahren zur Änderung und Anpassung des Flächennutzungsplans ist nach § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des v.g. Bebauungsplans durchzuführen.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Der vorläufige räumliche Geltungsbereich für die teilbereichsbezogene Änderung des Flächennutzungsplans betrifft die Grundstücke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Asbach, Flur 1, Nr. 196/1 und Nr. 199 jeweils teilweise sowie Flur 4, Nr. 68, 69, 70/1, 71, 72, 92, 93 und jeweils teilweise die Nrn. 67, 73. Der Umgriff des räumlichen Geltungsbereichs für den Bebauungsplan ist in der nachstehenden Abbildung 2 durch eine durchgezogene Umgrenzungslinie eindeutig gekennzeichnet.

Zu c) Die vorgelegte städtebauliche Konzeption wird hiermit anerkannt und es wird beschlossen, das weitere Aufstellungsverfahren auf dieser planerischen Grundlage weiterzuführen. Diese planerische Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplans und die teilbereichsbezogene Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes wird hiermit - jeweils einzeln - als Vorentwurf zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit i. S. d. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange i. S. d. § 4 Abs. 1 BauGB gebilligt und so beschlossen.

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen als auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und aufzufordern, sich im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu äußern. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zu geben, innerhalb eines Monats mit Veröffentlichung der Bekanntmachung, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren, sich hierzu zu äußern und Anregungen allgemeiner Art vorzubringen.

Die dabei fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen sind alsdann zur abschließenden Behandlung und Beschlussfassung der Gemeindevertretung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

TOP 7

Antrag der SPD-Fraktion auf Prüfung, ob eine Vereinbarung mit der Zentralen Auftragsvergabestelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg (ZAvS) sinnvoll erscheint; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 172/XI

Auf Empfehlung des B.- u. U.- und des H.- u. F.-Ausschusses fasst die GeVe folgenden

Beschluss:

Der Gemeindevorstand soll prüfen, ob eine Vereinbarung mit der Zentralen Auftragsvergabe-stelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg (ZAvS) sinnvoll erscheint.

Abstimmungsergebnis: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

TOP 8 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Erstellung eines Plans über bestehende und potenziell zu errichtende Natur integrierte Teiche „Himmelsteiche“ und Wasserreservoirs; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 173/XI

Auf Empfehlung des B.- u. U.- und des H.- u. F.-Ausschusses fasst die GeVe folgenden

Beschluss:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, auf der Flusskarte basierend einen Plan über bestehende und potenziell zu errichtende Natur integrierte Teiche „Himmelsteiche“ und Wasserreservoirs zu erstellen, die auf dem Gemeindegebiet u.a. zur Ergänzung umfangreicher Löscharbeiten oder auch zur Schonung der Trinkwasserversorgung als Löschwasser genutzt werden können. Die Teiche sollen sich in natürlicher Weise durch Regen oder Grundwasser füllen können. So sollen die Teiche als Feuchtigkeitspender eine Trockenphase überbrücken helfen. Der Plan soll den aktuellen Zustand darlegen, Defizite in der umfassenden Wasserversorgung für Katastrophenfälle ermitteln, das Zielbild formulieren und Handlungsoptionen zur Auflösung der Defizite aufzeigen. Zudem soll der Plan die Möglichkeiten des Lagers für Katastrophenschutz im Feuerwehrhaus Modautal-Nord integrierend berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis: Ja: 4, Nein: 17, Enthaltungen: 0

Der Antrag ist somit abgelehnt.

TOP 9

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Beschlussfassung über die Verleihung einer Ehrenbezeichnung; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 174/XI

Auf Empfehlung des H.- u. F.-Ausschusses fasst die GeVe folgenden

Beschluss:

Frau Susanne Hoffmann-Maier gemäß § 5 (2) der Hauptsatzung der Gemeinde Modautal zur Ehrengemeindevertreterin zu ernennen.

Abstimmungsergebnis: Ja: 16, Nein: 1, Enthaltungen: 4

TOP 10

Amtseinführung und Ernennung des Bürgermeisters

Am 10.11.2024 wurde Herr Jörg Lautenschläger von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Modautal in Direktwahl für weitere sechs Jahre zum Bürgermeister gewählt.

Gemäß § 46 Abs. 1 HGO muss der Bürgermeister spätestens sechs Monate nach seiner Wahl von der Vorsitzenden der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung in sein Amt eingeführt werden.

Die 1. Beigeordnete Frau Martina Preisher verliest den Text der Ernennungsurkunde und händigt anschließend Herrn Lautenschläger gemäß § 46 Abs. 2 HGO die Urkunde aus.

Die Vorsitzende führt Herrn Lautenschläger in sein Amt ein und verpflichtet ihn durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben.

Herr Lautenschläger leistet den Diensteid durch Nachsprechen der Eidesformel.

Damit ist Herr Lautenschläger mit Wirkung vom 04.05.2025 für 6 Jahre unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit zum hauptamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Modautal ernannt.

TOP 11

Mitteilungen

  • Der SPD-Fraktionsvorsitzende Herr Marquardt hält eine Ansprache anlässlich der
    4. Amtseinführung von Herrn Bürgermeister Lautenschläger.
    Er bedankt sich für die bisherige gute Zusammenarbeit, wünscht ihm für die kommenden 6 Jahre viel Erfolg und lobt ihn dafür, dass er immer das Wohl der gesamten Gemeinde im Blick behält.
  • Herr Bürgermeister Lautenschläger hält eine Rede.
    Für die Zukunft wünscht er sich, dass mehr Zutrauen in die Kommunen gesetzt wird, weniger Fördermittel und dafür mehr allgemeine Deckungsmittel bereitgestellt werden. Er bedankt sich bei den Wählerinnen und Wähler, bei seiner Mitbewerberin Frau Jansen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Modautal, den ehrenamtlichen Feuerwehrleuten mit Gemeindebrandinspektor Marcus Bauer und stv. Gemeindebrandinspektor Daniel Czwalina, den Ortsbeiräten, den Mitgliedern der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes, allen anderen Ehrenamtlichen, allen Freunden und Unterstützern und ganz besonders bei seiner Familie.
  • Der Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Fokken wünscht Herrn Bürgermeister Lautenschläger für die weitere Amtsperiode gutes Gelingen für seine Amtsgeschäfte zum Wohle der Gemeinde Modautal.

Die Vorsitzende schließt den offiziellen Teil der Sitzung um 20:08 Uhr.

Ende der Sitzung: 20:08 Uhr

Modautal, den 01.04.2025

Margrit Herbst

Sabine Höflich

(Vorsitzende der GeVe)

(Schriftführerin)