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Modautal-Nachrichten
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufstellung des Bebauungsplans „Zwischen Römerberg und Mühlpfad“

Abbildung: Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Zwischen Römerberg und Mühlpfad“ in der Gemarkung Brandau (ohne Maßstab)

Aufstellung des Bebauungsplans „Zwischen Römerberg und Mühlpfad“ in der Gemarkung Brandau

hier: Bekanntmachung über die Durchführung einer erneuten förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Modautal hat in ihrer Sitzung am 12.12.2022 die im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13b BauGB eingegangenen Anregungen zur o.g. Bauleitplanung behandelt und beschlossen. Hiernach haben sich für die Bauleitplanung wesentliche Änderungen des Festsetzungsgehaltes ergeben und die Gemeindevertretung hat beschlossen, den Bebauungsplan in materiell-rechtlicher Hinsicht zu ändern, so dass gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB erforderlich wird. Insbesondere unter Berücksichtigung der vorgetragenen Anregungen der Denkmalpflege wurden die überbaubaren Flächen erheblich eingeschränkt zugunsten der Freihaltung einer denkmalwürdigen Grünfläche im Süden und Osten des Geltungsbereiches, wodurch maßgeblich die zeichnerischen Festsetzungen im Planteil sowie Teile der Begründung und des Textteiles zum Bebauungsplan geändert und angepasst wurden.

Von der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13b BauGB keine Stellungnahmen abgegeben.

Städtebauliche Zielsetzung der Gemeinde Modautal ist, das als Außenbereichsinsel in den sonst im Zusammenhang bebauten Ortsteil hineinragende Flurstück Nr. 139 der Flur 1 in der Gemarkung Brandau im Sinne einer Ortsrandarrondierung zu überplanen und auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung sowie nach den Maßgaben des Baugesetzbuches für eine allgemein wohnbauliche Nutzung bauplanungsrechtlich vorzubereiten. Diese städtebauliche Zielsetzung wird aufgrund der Belange des Denkmalschutzes nunmehr deutlich eingeschränkt.

Die Gemeindevertretung hat sodann auf der Grundlage des vorgelegten geänderten Entwurfes in ihrer Sitzung am 12.12.2022 die Durchführung einer erneuten förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und einer erneuten förmlichen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Gemeindevertretung hat zudem auch beschlossen, dass gemäß § 4a Abs. 3 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die ergänzten oder geänderten Planinhalte sind in den Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan „Zwischen Römerberg und Mühlpfad“ kenntlich gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Zwischen Römerberg und Mühlpfad“ umfasst eine Fläche von ca. 4.875 m² und betrifft die Grundstücke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Brandau, Flur 1, Flurstücke Nr. 139 sowie Nr. 132 teilweise (öffentliche Verkehrsfläche; hier: Römerberg). Der Umgriff dieses räumlichen Geltungsbereiches zum Bebauungsplan „Zwischen Römerberg und Mühlpfad“ ist in nachstehender Abbildung durch eine strichlierte Umgrenzungslinie gekennzeichnet.

Es wird gemäß § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass das vorliegende Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan „Zwischen Römerberg und Mühlpfad“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“ ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird. Vom Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltrelevanter Informationen verfügbar sind, von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB sowie auch von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13b BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

Es wird hiermit bekannt gemacht, dass der geänderte Entwurf des Bebauungsplans „Zwischen Römerberg und Mühlpfad“ in der Gemarkung Brandau, bestehend aus der Planzeichnung mit gesonderter Planzeichenerklärung, dem Textteil zum Bebauungsplan (planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung und bauordnungsrechtliche Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) nach § 91 Hessischer Bauordnung) sowie der zum Bebauungsplan zugehörigen Begründung, in der Zeit vom

20.01.2023 bis einschließlich 21.02.2023

bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Modautal, Dachgeschoss, Zimmer 3.1, Odenwaldstraße 34 in 64397 Modautal (Ortsteil Brandau), während der allgemeinen Öffnungs- und Sprechzeiten gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt wird. Dort kann der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes eingesehen werden.

Die Öffnungs- und Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung Modautal sind:

Montag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Mittwoch von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr

Donnerstag und Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Die Öffentlichkeit wird durch diese öffentliche Auslegung der geänderten Entwurfsplanung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut beteiligt. Es wird hiermit bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung innerhalb des o. g. Auslegungszeitraumes bei den Mitarbeiter*innen der Gemeindeverwaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich an den Gemeindevorstand der Gemeinde Modautal, Odenwaldstraße 34 in 64397 Modautal, oder während der allgemeinen Dienststunden auch mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Zusätzlich können die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan im pdf-Datenformat innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraumes auch auf der offiziellen Homepage der Gemeinde Modautal (www.modautal.de) unter der Rubrik > Bauen und Wohnen > Bebauungspläne Bauleitplanung Offenlageexemplare, eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben wurden, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. ausdrücklich zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.

Modautal, den 13.01.2023
Für den Gemeindevorstand der Gemeinde Modautal
Jörg Lautenschläger, Bürgermeister