Das richtige Parken scheint gar nicht so einfach zu sein. Alte Gewohnheiten, erodiertes Wissen oder falsche Vorbilder können zu teuren Fehlern oder gar Unfällen führen. Um das zu vermeiden, folgen hier ein paar einfache Hinweise zum richtigen Parken:
Das Parken ist zunächst nur am rechten Fahrbahnrand erlaubt. (Ausnahme: nur in Einbahnstraßen darf auch links geparkt werden.)
Auf Gehwegen ist das Parken verboten. Auch das teilweise Gehwegparken – linke Autoseite auf der Straße, rechte Seite mit rechten Rädern aufgesetzt auf dem Gehweg – ist verboten. Auch wenn der Gehweg gaaaaanz breit ist, ist das Parken darauf verboten. (Ausnahme: blaue Verkehrszeichen oder Parkmarkierungen erlauben das halbe oder ganze Parken auf dem Gehweg.)
An Kreuzungen oder Einmündungen plus 5 Meter davor oder danach ist das Parken verboten.
Vor Grundstückseinfahrten ist das Parken verboten.
Seit November 2021 ist ein neuer bundesweiter Bußgeldkatalog in Kraft. Mit dessen Beschluss will der Bundesrat die Verkehrssicherheit erhöhen – insbesondere auch für Menschen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind. Dies sind wir Alle - und besonders Kinder und Ältere.
Diesem politischen Willen folgend werden die Kontrollen des ruhenden Verkehrs mit der Ahndung von falschem Parken zukünftig in vielen Kommunen konsequenter durchgeführt. Deshalb weisen wir hier noch mal auf die Regeln hin und darauf, dass auch wir künftig das falsche Parken auf Geh- und Radwegen stärker ahnden werden – für mehr Sicherheit auch der Schwächsten.
Hier finden Sie mehr Informationen:
www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/