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Modautal-Nachrichten
Ausgabe 27/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Änderung der Richtlinien zur Vereinsförderung in der Gemeinde Modautal

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 30.06.2025 folgende Änderung der Richtlinien zur Vereinsförderung in der Gemeinde Modautal beschlossen:

Artikel 1

Abs. 13 erhält folgende Fassung:

(13) Weitere Förderung

Zur Erledigung ihrer besonderen Aufgaben erhalten die folgenden, nicht in die Liste der förderungswürdigen Vereine aufgenommenen Vereine eine jährliche pauschale Zuwendung in Höhe von:

- DRK Ortsvereinigung —  50,00 €

- VdK Modautal  — 50,00 €

- Neunkirchen Creative e.V. —  500,00 €

Artikel 2

Abs. 13 erhält folgende Fassung:

(13) Weitere Förderung

Zur Erledigung ihrer besonderen Aufgaben erhalten die folgenden, nicht in die Liste der förderungswürdigen Vereine aufgenommenen Vereine eine jährliche pauschale Zuwendung in Höhe von:

- DRK Ortsvereinigung  — 300,00 €

- VdK Modautal  — 150,00 €

- Neunkirchen Creative e.V.  —  500,00 €

Artikel 3

(1) Artikel 1 tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

(2) Artikel 2 tritt zum 01.01.2026 in Kraft

Modautal, den 01.07.2025
Der Gemeindevorstand
(Lautenschläger)
Bürgermeister