Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 30.06.2025 folgende Änderung der Richtlinien zur Vereinsförderung in der Gemeinde Modautal beschlossen:
Artikel 1
Abs. 13 erhält folgende Fassung:
(13) Weitere Förderung
Zur Erledigung ihrer besonderen Aufgaben erhalten die folgenden, nicht in die Liste der förderungswürdigen Vereine aufgenommenen Vereine eine jährliche pauschale Zuwendung in Höhe von:
- DRK Ortsvereinigung — 50,00 €
- VdK Modautal — 50,00 €
- Neunkirchen Creative e.V. — 500,00 €
Artikel 2
Abs. 13 erhält folgende Fassung:
(13) Weitere Förderung
Zur Erledigung ihrer besonderen Aufgaben erhalten die folgenden, nicht in die Liste der förderungswürdigen Vereine aufgenommenen Vereine eine jährliche pauschale Zuwendung in Höhe von:
- DRK Ortsvereinigung — 300,00 €
- VdK Modautal — 150,00 €
- Neunkirchen Creative e.V. — 500,00 €
Artikel 3
(1) Artikel 1 tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.
(2) Artikel 2 tritt zum 01.01.2026 in Kraft