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Modautal-Nachrichten
Ausgabe 28/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung_Bauleitung Am Flößchen

Abbildung: Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Am Flößchen“ in der Gemarkung Klein-Bieberau (schwarz-strichlierte Umgrenzungslinie), unmaßstäbliche Darstellung

Bauleitplanung der Gemeinde Modautal

Aufstellung des Bebauungsplans „Am Flößchen“ in der Gemarkung Klein-Bieberau sowie teilbereichsbezogene Änderung des Flächennutzungsplans

hier:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Modautal hat in ihrer Sitzung am 06.05.2024 zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Flößchen“ sowie die teilbereichsbezogene Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans in diesem Bereich in der Gemarkung Klein-Bieberau gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen (Aufstellungsbeschluss).

Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Erfordernis, Ziel und Zweck der Bauleitplanung:

Mit der Bauleitplanung soll ein bereits durch gewerbliche Nutzung vorgeprägter Bereich, der im rechtswirksamen Flächennutzungsplan teilweise als gewerbliche Fläche dargestellt ist, auf der Ebene der Bauleitplanung als Gewerbegebiet entwickelt werden. Der Bedarf an der bauleitplanerischen Entwicklung ist erwachsen, nachdem die einstige Gewerbenutzung in diesem Bereich weggetreten ist und das Grundstück in der Folge von einem Unternehmen erworben wurde, welches den Schwerpunkt seiner gewerblichen Tätigkeit dorthin zu verlagern beabsichtigt. Das Unternehmen hat die Nutzung auf der einstigen Gewerbefläche bereits aufgenommen und benötigt für die Zukunft in einem geringen Umfang eine Erweiterungsoption. Die bestehenden und die künftig für eine angemessen Fortentwicklung im Sinne der Standortsicherung benötigten Flächen sollen nunmehr bauplanungsrechtlich gesichert werden.

Räumlicher Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich befindet sich im Osten des Ortsteils Klein-Bieberau, eine Gewanntiefe entfernt vom bestehenden Ortsrand des im Zusammenhang bebauten Ortsteils. An den Geltungsbereich grenzen landwirtschaftliche Nutzflächen an. Der Anschluß an die öffentlichen Erschließungsanlagen des Plangebietes erfolgt über die Bieberauer Straße, die im Südwesten an das Plangebiet angrenzt, und einen als Verkehrsfläche auszubauenden Feldweg im Südwesten des Planbereichs.

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rd. 16.295 m² und ist in der folgenden Abbildung durch eine strichlierte Umgrenzungslinie dargestellt. Vom vorläufigen Geltungsbereich betroffen sind die Grundstücke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Klein-Bieberau, Flur 2, Flurstück Nr. 51 sowie jeweils teilweise die Nrn. 34, 38, 52, 53. Der Umgriff der räumlichen Geltungsbereiche für die Bauleitplanungen ist in der nachstehenden Abbildung durch eine schwarz-strichlierte Umgrenzungslinie gekennzeichnet.

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes gemäß § 3 Abs. 1 BauGB:

Es wird hiermit bekannt gemacht, dass der Vorentwurf des Bebauungsplans „Am Flößchen“ nebst teilbereichsbezogener Änderung des Flächennutzungsplans, bestehend aus dem jeweiligen Planteil, dem Textteil zum Bebauungsplan (planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und bauordnungsrechtliche Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) nach § 91 Hessischer Bauordnung (HBO)) sowie der zu den Bauleitplanungen zugehörigen gemeinsamen Begründung, in der Zeit

15. Juli 2024 bis einschließlich 16. August 2024

gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Internet auf der offiziellen Homepage der Gemeinde Modautal (https://www.modautal.de) eingesehen und als PDF-Datei heruntergeladen werden kann unter der Rubrik > Rathaus > Bauen und Wohnen > Bebauungspläne.

Link: https://www.modautal.de/rathaus/bauen-und-wohnen/bebauungsplaene/

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt als weiteres Informationsangebot eine öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen in Papierform bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Modautal, Dachgeschoss, Bauamt - Zimmer 3.1, Odenwaldstraße 34 in 64397 Modautal (Ortsteil Brandau), um der Öffentlichkeit noch eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen. Die Einsichtnahme ist im oben genannten Zeitraum während der allgemeinen Öffnungs- und Sprechzeiten möglich. Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.

Die Öffnungs- und Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung Modautal sind:

Montag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Mittwoch

von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr

Donnerstag und Freitag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Die Öffentlichkeit wird durch Einstellen der Planung ins Internet und zusätzlicher öffentlicher Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB am Verfahren beteiligt und frühzeitig unterrichtet. Es wird durch Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass:

-

während des v. g. Auslegungszeitraumes sich die Öffentlichkeit durch Einsichtnahme in die Planunterlagen zum Vorentwurf der Bauleitplanung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die möglichen Auswirkungen der Bauleitplanung unterrichten kann;

-

sich die Öffentlichkeit während der Dauer der Veröffentlichungsfrist, d.h. im oben genannten Zeitraum, zur Planung äußern und Stellungnahmen abgeben kann; Stellungnahmen sollen dabei nach Möglichkeit elektronisch abgegeben werden an das Bauamt der Gemeinde Modautal (an die E-Mail-Adresse: bauamt@modautal.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich beim Gemeindevorstand der Gemeinde Modautal, Odenwaldstraße 34 in 64397 Modautal oder im Rahmen der Einsichtnahme zur Niederschrift abgegeben werden.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass gemäß den Vorgaben des EAG Bau ein Umweltbericht erstellt wird. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden entsprechend der Regelung über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1, 1. Halbsatz BauGB unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgefordert.

Die Gemeinde Modautal hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB auf das Planungsbüro IP-Konzept, Reichenbach übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. ausdrücklich zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die außerstaatlichen Regelungen (wie z.B. DIN-Normen oder sonstige Richtlinien) in der jeweils gültigen Fassung, auf die in den Verfahrensunterlagen zum Bebauungsplan (z. B. in den textlichen Festsetzungen oder Hinweisen) Bezug genommen wird, bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Modautal, Odenwaldstraße 34 in 64397 Modautal, während der o. g. Öffnungszeiten der Verwaltung eingesehen werden können.

Bieberauer Straße

Modautal, den 04.07.2024
Für den Gemeindevorstand der
Gemeinde Modautal
Jörg Lautenschläger, Bürgermeister