Ein Wespennest im Garten oder am Haus kann beunruhigend sein, aber es ist wichtig, ruhig zu bleiben und richtig zu handeln. Eigenmächtiges Entfernen ist verboten und kann teuer werden.
In Deutschland stehen Wespennester unter Artenschutz, weshalb sie ohne besonderen Grund nicht entfernt werden dürfen. Das gilt im Besonderen für Hornissen. Das Entfernen der Nester ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Daher ist es ratsam, sich an Fachleute, wie Schädlingsbekämpfer, Naturschutzvereine oder die zuständige Naturschutzbehörde zu wenden, um ein Nest professionell entfernen oder umsiedeln zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass auch die Feuerwehr (außer in besonderen Notsituationen) nicht befugt ist ein Nest zu entfernen.
Bei Fragen können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden oder direkt beim Landkreis in der Abteilung Natur- und Artenschutz melden.