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Modautal-Nachrichten
Ausgabe 29/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Modautal

Abbildung: Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Schöne Aussicht“ in der Gemarkung Allertshofen

Bauleitplanung der Gemeinde Modautal

Aufstellung des Bebauungsplanes „Schöne Aussicht“ in der Gemarkung Allertshofen

hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Modautal hat in ihrer Sitzung am 30.05.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schöne Aussicht“, bestehend aus den nachfolgend genannten Bestandteilen, als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Satzungsbeschluss des o.g. Bebauungsplanes wird hiermit i. S. d. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird der Bebauungsplan bestehend aus der Planzeichnung mit dem Textteil zum Bebauungsplan, der dazugehörigen Begründung und der Bestandskarte, ab sofort zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Die Dauer der Auslegung ist zeitlich nicht begrenzt.

Der Bebauungsplan kann während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Modautal, Odenwaldstraße 34, Dachgeschoss, Zimmer 3.1, 64397 Modautal eingesehen werden. Die Öffnungszeiten (Kernarbeitszeit) der Gemeindeverwaltung sind:

Montag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und

14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Mittwoch

von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr

Donnerstag und Freitag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Zusätzlich können die Unterlagen zum Bebauungsplan „Schöne Aussicht“ auf der offiziellen Internetseite der Gemeinde Modautal unter http://modautal.de/Bauen_und_Wohnen_Bebauungsplaene_Bauleitplanung_Offenlageexem

plare eingesehen werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schöne Aussicht“ beinhaltet die Grundstücke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Allertshofen, Flur 1, Nrn. 10/2 sowie 13 teilweise. Der Umgriff des räumlichen Geltungsbereichs ist der nachfolgenden Plandarstellung zu entnehmen (strichlierte Umgrenzung, keine Maßstabsangabe). Die Plandarstellung wird hiermit Bestandteil dieser Bekanntmachung.

Hinweise:

Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass ein Entschädigungsberechtigter Entschädigung verlangen kann, wenn ihm aufgrund der Festsetzungen der Satzung die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile entstanden sind. Er kann die Fälligkeit

des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Gemeinde Modautal beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die oben bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB ist bei der Inkraftsetzung von Satzungen nach dem BauGB auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen nach § 215 Abs. 1 BauGB hinzuweisen. Es wird daher darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Modautal unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind.

Mit dieser Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt, tritt der Bebauungsplan nach den Maßgaben der Hauptsatzung der Gemeinde Modautal in Kraft.

Modautal, den 22.07.2022
Für den Gemeindevorstand der Gemeinde Modautal,
Jörg Lautenschläger (Bürgermeister)