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Modautal-Nachrichten
Ausgabe 29/2022
Aus dem Rathaus
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Hohe Waldbrandgefahr in weiten Teilen Hessens

Umweltministerium ruft erste von zwei Alarmstufen aus

Das Hessische Umweltministerium hat ab heute die erste von zwei Alarmstufen, Alarmstufe A, für die Forstverwaltung in Hessen ausgerufen. Die Aussicht auf ein Anhalten der Wetterlage ohne ergiebige landesweite Niederschläge macht diesen vorsorgenden Schritt erforderlich. Für die nächsten Tage besteht nach aktuellen Prognosedaten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in Hessen überwiegend hohe Waldbrandgefahr. Die für Mitte der Woche vorhergesagten, gewittrigen Niederschläge führen nach erster Einschätzung zu keiner anhaltenden Verbesserung der Situation.

Weite Teile Hessens sind seit Wochen ohne größere Niederschläge geblieben. Nach unterdurchschnittlichen Niederschlägen in den Monaten März, Mai und Juni setzte sich dieser Trend auch im Juli bislang fort. Bedingt durch das Andauern der trockenen Witterung bei gleichzeitig hohen Temperaturen verschärft sich die Waldbrandgefahr in ganz Hessen.

Bereits die schwierigen Bedingungen der Jahre 2018 bis 2020 mit umfangreichen Sturm-, Trocken- und Borkenkäferschäden haben den Wald stark belastet. Durch die aktuelle Witterung sind die Oberböden im Wald weitestgehend ausgetrocknet. Das inzwischen stark ausgetrocknete Kronenrestholz, Reisigmaterial und abgestorbene Bäume bilden in vielen Teilen des Landes ein leicht entzündbares Material.

Das Ministerium bittet daher alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit. Außerhalb der ausgewiesenen Grillstellen darf kein Feuer entfacht werden. Auf den Grillplätzen sollte darauf geachtet werden, dass kein Funkenflug entsteht und dass das Feuer beim Verlassen des Grillplatzes richtig gelöscht wird.

Für die im Einzelfall erforderliche Schließung von Grillstellen in besonders brandgefährdeten Waldgebieten bzw. Waldrandbereichen wird bereits jetzt um Verständnis gebeten. Bereits bestehende Einschränkungen sind unbedingt einzuhalten. Im Ausnahmefall ist auch die vorübergehende Sperrung von Waldwegen und Waldflächen nicht ausgeschlossen.

Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Waldbrandgefahr geht auch durch entlang von Straßen achtlos aus dem Fenster geworfenen Zigarettenkippen aus.

Alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen. Mit dem Ausrufen der zweithöchsten Alarmstufe wird unter anderem sichergestellt, dass die besonders gefährdeten Waldbereiche verstärkt überwacht werden. Die Forstverwaltung stellt zudem die technische Einsatzbereitschaft sicher und intensiviert den Kontakt zu den örtlichen Brandschutzdienststellen.

Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) zu informieren.

Weitere Informationen zum Thema Waldbrandgefahr und den Alarmstufen finden Sie hier: https://umwelt.hessen.de/wald/klimastabiler-wald/waldbrandgefahr

Grillplätze geschlossen!

Das Hessische Umweltministerium hat gestern die Waldbrandalarmstufe A ausgerufen. Als eine zu veranlassende Maßnahme sind die Grillplätze und Feuerstellen in gefährdeten Waldteilen und in Waldnähe in notwendigem Umfang nach § 8 Abs. 2 HWaldG zu schließen. Die Grillplätze und Feuerstellen befinden sich im Bereich des Forstamtes Darmstadt ausnahmslos in Kommunalwäldern. Die Wälder im Bereich des Forstamtes Darmstadt sind alle total ausgetrocknet. Daher werden die Grillplätze in Allertshofen und Brandau, so lange die Waldbrandalarmstufe A ausgerufen ist, geschlossen. Auch im Bereich des Forstamtes Darmstadt hat es in den letzten Tagen Waldbrände gegeben.

Ordnungsamt Modautal

Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen ab Donnerstag auch im LaDaDi verboten

Darmstadt-Dieburg – Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der fehlenden Niederschläge wird ab Donnerstag, 21. Juli, die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Landkreis Darmstadt-Dieburg bis auf Weiteres untersagt. Ausgenommen von dem Verbot der Wasserentnahme sind unter anderem das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen. Auch Gewässernutzungen, denen eine wasserrechtliche Erlaubnis, Bewilligung und alte Rechte zugrunde liegen, sind von der Allgemeinverfügung ausgenommen.

Wegen der anhaltenden Trockenheit und den seit Wochen fehlenden Niederschlägen nehmen die Wasserstände in den Gewässern im Landkreis stetig ab. Einige Gewässer im Landkreis sind bereits trockengefallen. Obwohl es in den vergangenen Wochen ab und zu geregnet hat, reichen die Niederschläge nicht aus, um den sinkenden Wasserständen der Gewässer entgegenzuwirken. Die Pegel sind niedrig und die Wassertemperaturen vergleichsweise hoch.

Der Erbsenbach, Riedsbach, Hirschbach, Dilsbach, Ruthsenbach, Apfelbach, Mühlbach, Semme und Hegbach führen kein Wasser mehr und weisen bereits teilweise deutliche tiefe Trockenrisse auf. Die Landespegel an der Modau (Eberstadt) und Gersprenz (Wersau und Harreshausen) liegen unter dem kritischen Abflusswert des mittleren Niedrigwasserabfluss (MNQ) und die Wassertemperaturen sind vergleichsweise hoch. Eine Entspannung der Situation ist mit Blick auf die Wettervorhersage erstmal nicht in Sicht. Durch die anhaltende Trockenheit entstehen für die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern kritische Zustände.

Umweltdezernent Lutz Köhler appelliert erneut an die Bürgerinnen und Bürger mit Wasser sparsam umzugehen und so die empfindlichen Ökosysteme vor zusätzlichen Stressfaktoren zu schützen. „Die Verfügung dient dazu die Funktions- und Leistungsfähigkeit der Fließgewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten“, betont Lutz Köhler.

Köhler erinnert nochmals an die bereits veröffentlichten Maßnahmen zum sparsamen Umgang mit der Ressource Wasser:

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Angepasste Bewässerung (spät abends oder früh morgens, möglichst ohne direkte Sonneneinstrahlung)

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Pflanzen möglichst nicht von oben bewässern

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In regenreichen Perioden möglichst viel Regenwasser speichern und in regenarmen Zeiten zur Bewässerung nutzen (dazu sollte jetzt vorrausschauend die Installation von neuen Regentonnen oder Zisternen ins Auge gefasst werden)

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Nicht täglich bewässern (lieber ein- bis zweimal die Woche kräftig)

Die Allgemeinverfügung ist in der Ausgabe des Darmstädter Echos vom 20. Juli veröffentlicht und auch im Internet unter www.ladadi.de einsehbar. Das Verbot gilt bis einschließlich 31. Oktober 2022.