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Modautal-Nachrichten
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Klein-Bieberau“

Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster mit Eintragung der Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sowie der teilbereichsbezogenen Änderung des Flächennutzungsplanes (strichlierte Umgrenzungslinie), ohne Maßstab

Amtliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Modautal

Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Klein-Bieberau“ in der Gemarkung Klein-Bieberau mit teilbereichsbezogener Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des v.g. Bebauungsplans

hier:

Bekanntmachung über die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Modautal hat in ihrer Sitzung am 18.12.2023 den Bebauungsplan „Solarpark Klein-Bieberau“ sowie die teilbereichsbezogene Änderung des Flächennutzungsplanes, jeweils als Entwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB auf dieser planerischen Grundlage beschlossen und die Begründung gebilligt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Solarpark Klein-Bieberau“ sowie der teilbereichsbezogenen Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des v.g. Bebauungsplans umfasst eine Fläche von rund 7,1 ha und beinhaltet die Grundstücke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Klein-Bieberau, Flur 6, Flurstücksnummern 85 (teilweise), 98, 123, 124, 135, 136 (teilweise) sowie 142 und 143. Der Umgriff für die räumlichen Geltungsbereiche ist der nachfolgenden Abbildung (ohne Maßstab) zu entnehmen.

Das Plangebiet liegt im Außenbereich bebauter Ortslagen, zwischen den Ortsteilen Herchenrode südöstlich davon, Webern nördlich davon und der Ortslage Klein-Bieberaus nordwestlich davon. Die Geltungsbereiche werden im Einzelnen begrenzt durch:

-

Waldflächen im Nordosten,

-

die freie, landwirtschaftliche Flur im Südosten, Süden, Westen und Norden.

Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen für den Neubau einer Freiflächen-Solaranlage (Solarpark).

Es wird hiermit bekannt gemacht, dass die Entwurfsplanung zum Bebauungsplan „Solarpark Klein-Bieberau“ und zur teilbereichsbezogenen Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des v.g. Bebauungsplanes in der Gemarkung Klein-Bieberau, bestehend aus der gemeinsamen Begründung für den Bebauungsplan und den Flächennutzungsplan, mit Anlagen (Artenschutzprüfung gemäß § 44 (1) BNatSchG, Büro für Umweltplanung, Rimbach, im Mai 2023), dem Textteil zum Bebauungsplan (planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO), bauordnungsrechtliche Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) nach § 91 Hessischer Bauordnung (HBO) und Hinweisen), der Planzeichnung für den Bebauungsplan nebst Planzeichenerklärung, der Planzeichnung für die teilbereichsbezogene Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Planzeichenerklärung, dem Umweltbericht mit Anlagen (Bestandskarten, Entwicklungskarte, Legende sowie Tabelle zur Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung), sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden und nachstehend im Einzelnen aufgeführten umweltbezogenen Stellungnahmen, in der Zeit vom

29.01.2024 bis einschließlich 01.03.2024

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht werden auf der offiziellen Internetseite der Gemeinde Modautal (www.modautal.de) unter der Rubrik > Rathaus > Bauen und Wohnen > Bebauungspläne, und dort abgerufen und eingesehen werden können.

Die offizielle Internetseite ist unter folgendem Link zu erreichen:

https://www.modautal.de/rathaus/bauen-und-wohnen/bebauungsplaene/

Die Öffentlichkeit wird durch die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB beteiligt. Zusätzlich zur vorgenannten Veröffentlichung im Internet besteht gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Einsichtnahme der Bauleitplanung durch eine öffentliche Auslegung der vorgenannten Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Modautal, Dachgeschoss, Zimmer 3.1, Odenwaldstraße 34 in 64397 Modautal (Ortsteil Brandau), während der allgemeinen Öffnungs- und Sprechzeiten:

Dort werden die v. g. Entwurfsunterlagen zur Bauleitplanung und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, während der allgemeinen Öffnungs- und Sprechzeiten auf die Dauer der Auslegungsfrist zur Verfügung gestellt und können eingesehen werden.

Die nach § 4 Absatz 2 BauGB Beteiligten werden von der Veröffentlichung im Internet auf elektronischem Weg benachrichtigt.

Es wird durch Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass

1.

Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

2.

Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können,

3.

nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung zur Aufstellung des Bebauungsplanes sowie zur teilbereichsbezogenen Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können,

4.

durch die zusätzliche öffentliche Auslegung eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit besteht.

Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft, das Ergebnis wird mitgeteilt.

Es wird bekannt gemacht, dass folgende, nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen bereits vorliegen und innerhalb der Auslegungsfrist im Internet auf der Internetseite der Gemeinde Modautal (link siehe oben) veröffentlicht und ebenfalls im Rathaus der Gemeinde Modautal (Anschrift siehe oben) öffentlich ausgelegt werden; es wird darauf hingewiesen, dass nachfolgend unbeschadet des Geschlechts, aus Gründen der besseren Lesbarkeit, bei personenbezogenen Begriffen bzw. Bezeichnungen auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers verzichtet wird, sämtliche Personenbezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich gleichermaßen für alle Geschlechter; personenbezogene Angaben wurden anonymisiert:

Stellungnahme BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. zu folgenden Belangen:

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Erstellen eines Umweltberichts und einer Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung;

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Lage des Plangebiets in einem regionalplanerisch ausgewiesenen „Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft“ und „Vorranggebiet für Landwirtschaf“ (jeweils in Teilen);

-

Wasser: Lage in einem Wasserschutzgebiet;

-

Fauna und Flora: Erhalt bestehender Bäume;

-

Landwirtschaft: Erhalt landwirtschaftlicher Flächen, Möglichkeit von Agri-PV-Nutzung.

Stellungnahme HessenMobil zu folgenden Belangen:

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Mensch und Gesundheit: Gegen den Straßenbaulastträger von klassifizierten Straßen bestehen keine Ansprüche auf Durchführung von Schutzmaßnahmen aufgrund des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG).

Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e. V. zu folgenden Belangen:

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Boden: Sparsamen Umgang mit Freiflächen;

-

Fauna: Erfordernis faunistischer Erhebungen.

Landesamt für Denkmalpflege Hessen, hessenArchäologie zu folgenden Belangen:

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Kultur- und Sachgüter: Fehlanzeige, Belange der hessenArchäologie sind ausreichend berücksichtigt.

Landkreis Darmstadt-Dieburg zu folgenden Belangen:

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Wasser: keine Oberflächengewässer oder festgesetzte Überschwemmungsgebiete betroffen, teilweise Lage in Zone II eines Trinkwasserschutzgebietes - Trafostationen sind in der Zone II eines Wasserschutzgebiets unzulässig - in der engeren Zone von Schutzgebieten dürfen keine Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen errichtet und betrieben werden; anfallendes Niederschlagswasser soll versickert oder zwischengespeichert werden;

-

Boden: Einbringen oder Abtrag von Boden;

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Fauna: vertiefende artenschutzrechtliche Untersuchung zu möglicher Beeinflussung durch Spiegelung von Glasflächen, Auswirkungen auf Brutplätze, zerschneidende Wirkung durch Einfriedung, Beeinflussung durch Beleuchtung;

-

Boden: Verlust an landwirtschaftlicher Fläche; kein zusätzlicher Flächenverlust durch Ausgleichs- bzw. CEF-Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen gewährleisten; Erreichbarkeit umliegender landwirtschaftlicher Flächen; Rückbau- und Rekultivierungsverpflichtung nach Nutzungsaufgabe;

-

Boden: Erosionsgefährdung;

-

Landschaft u. a.: Standortalternativenprüfung;

-

Flora: Festsetzung von Erhaltungsgeboten bestehender Bäume; Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen;

-

Boden: es liegen keine Erkenntnisse von Altlasten vor.

Regierungspräsidium Darmstadt zu folgenden Belangen:

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Naturraum, Fauna, Flora: es sind keine Natur- oder Landschaftsschutzgebiete oder gesetzlich geschützte Lebensräume betroffen;

-

Fauna: Prüfung der Betroffenheit von Offenlandarten;

-

Landschaft u. a.: Standortalternativenprüfung;

-

Boden: Erosionsgefährdung;

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Ergänzung Planunterlagen durch Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung;

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Boden: keine Hinweise auf das Vorhandensein von Altflächen (Altstandorte, Altablagerungen), schädlichen Bodenveränderungen und/oder Grundwasserschäden; keine Hinweise auf Kampfmittel;

-

Boden: vorsorgender Bodenschutz, Verwertung und bodenkundliche Baubegleitung;

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Wasser: keine Oberflächengewässer oder festgesetzte Überschwemmungsgebiete betroffen, teilweise Lage in Zone II eines Trinkwasserschutzgebietes - Trafostationen sind in der Zone II eines Wasserschutzgebiets unzulässig.

Regionalbauernverband Starkenburg e. V. zu folgenden Belangen:

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Boden: Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen.

Bürger zu folgenden Belangen:

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Landschaftsbild, Erholungsfunktion, Kulturlandschaft: Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) vorrangig auf bereits versiegelten Flächen;

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Wasser: Trinkwasserschutz; Minderung der Grundwasserneubildung;

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Boden: Verlust der natürlichen Eigenschaften;

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Fauna: Zerschneidung von Lebensräumen / Wilkorridoren; Tötung von Wasserinsekten.

Ferner sind folgende umweltrelevante Informationen verfügbar:

Umweltbericht mit Aussagen zu den umweltrelevanten Schutzgütern i. S. d. § 1 Abs. 6 BauGB, insbesondere zu den Schutzgütern Naturraum, Landschaft, Geologie und Böden, Gewässer und Grundwasser, Fauna und Flora (Arten, insbes. streng geschützte Arten, Biotope, biologische Vielfalt), Immissionen, Klima und Lufthygiene, Mensch und Gesundheit, Kultur- und Sachgüter sowie deren Wechselwirkungen. Ferner umfasst der Umweltbericht Angaben zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung und Durchführung der Planung im Hinblick auf die v. g. Schutzgüter und es werden Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung behandelt. Es werden auch Maßnahmen für eine Überwachung / Monitoring der Umweltauswirkungen angegeben sowie eine allgemeinverständliche Zusammenfassung.

Naturschutzrechtliche Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung auf der Grundlage der hessischen Kompensationsverordnung.

Artenschutzprüfung gemäß § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Büro für Umweltplanung, Rimbach, Mai 2023.

Es wird darauf hingewiesen, dass die außerstaatlichen Regelungen (wie z.B. DIN-Normen oder sonstige Richtlinien) in der jeweils gültigen Fassung, auf die in den Verfahrensunterlagen zum Bebauungsplan (z. B. in den textlichen Festsetzungen oder Hinweisen des Bebauungsplanes) Bezug genommen wird, zu den v. g. Öffnungs- und Sprechzeiten im Rathaus der Gemeinde Modautal, Dachgeschoss, Zimmer 3.1, Odenwaldstraße 34 in 64397 Modautal (Ortsteil Brandau) eingesehen werden können.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. ausdrücklich zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.

Die Gemeinde Modautal hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4 b BauGB auf das Planungsbüro IP-Konzept, Nibelungenstraße 351, 64686 Lautertal (Reichenbach) übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Modautal, den 16.01.2024
Für den Gemeindevorstand der Gemeinde Modautal
Jörg Lautenschläger, Bürgermeister