Niederschrift über die 17. öffentliche Sitzung in der XI. Wahlperiode der Gemeindevertretung der Gemeinde Modautal am Montag, dem 18.12.2023, 19:30 Uhr, im Sitzungssaal der Hofreite, Odenwaldstr. 32 in Brandau.
Siehe Anwesenheitsliste
| TOP 1 | Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Der Vorsitzende Herr Georg Werner Balß eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Tagesordnung
| TOP 1: | Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| TOP 2: | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.10.2023 |
| TOP 3: | Bericht des Gemeindevorstandes |
| TOP 4: | Bericht aus den Verbänden |
| TOP 5: | Einbringung des Haushaltsplans 2024 |
| TOP 6: | Waldwirtschaftsplan 2024; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 121/XI |
| TOP 7: | Aufstellung des Bebauungsplans „Zwischen Römerberg und Mühlpfad“ in der Gemarkung Brandau; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 122/XI |
| TOP 8: | Aufstellung des Bebauungsplans „Hauswiesen“ in der Gemarkung Neunkirchen; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 123/XI |
| TOP 9: | Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) „Verlängerung südlich des Brandauer Weges“ in der Gemarkung Klein-Bieberau (Einbeziehungssatzung); Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 124/XI |
| TOP 10: | Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Klein-Bieberau“ sowie teilbereichsbezogene Änderung des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich des v. g. Bebauungsplans in der Gemarkung Klein-Bieberau; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 125/XI |
| TOP 11: | Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und der Gemeinde Modautal; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 126/XI |
| TOP 12: | 7. Änderung der Hauptsatzung; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 127/XI |
| TOP 13: | Neufassung der Feuerwehrgebührensatzung, Kalkulation Gebührensätze für die Feuerwehr; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 128/XI |
| TOP 14: | Erlass einer Obdachlosensatzung; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 129/XI |
| TOP 15: | Neufassung der Friedhofsordnung; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 130/XI |
| TOP 16: | Neufassung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 131/XI |
| TOP 17: | Mitteilungen |
| TOP 2 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.10.2023 |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung stellt fest, dass gemäß § 29 (Niederschrift) der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse innerhalb der Frist keine Einwendungen erhoben wurden und somit die Niederschrift der Sitzung vom 09.10.2023 genehmigt ist.
| TOP 3 | Bericht des Gemeindevorstandes |
Der Bürgermeister berichtet zu folgenden Themen:
- Investitionspauschale
Die Gemeinde Modautal erhält in 2023 erstmals eine Investitionspauschale i.H.v. TEUR 47 als Gemeinde im ländlichen Raum. Bis einschließlich 2015 hat die Gemeinde jährlich eine allgemeine Investitionspauschale von TEUR 45 zu 4 Auszahlungsterminen im Jahr erhalten. Die Auszahlungstermine liegen im Februar, April, Juni und Oktober. Neben der Gemeinde Modautal erhalten Fischbachtal und Otzberg ebenfalls eine Investitionspauschale für den ländlichen Raum. Die Investitionspauschale für die 3 Kommunen im Landkreis wurde fristgerecht Anfang des Jahres an den Landkreis Darmstadt-Dieburg zur Weiterleitung überwiesen. Da es bei der Gemeinde Modautal keinen Zahlungseingang gab, wurde in Otzberg und Fischbachtal nachgefragt, ob dort bereits Zahlungen eingegangen sind. Auch die beiden anderen Kreiskommunen hatten noch keine Zahlung erhalten. Nach unserer Rückfrage wurden zwischenzeitlich die Investitionspauschalen ausgezahlt. Wenn Kreiskommunen mit der Zahlung der Kreis- und Schulumlage in Rückstand sind, werden diese Rückstände mit 2 % über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB verzinst (Basiszinssatz 01.01.2023: 1,6 %; 01.07.2023: 3,12 %). Leider gibt es trotz der verspäteten Auszahlung durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg keine rechtliche Grundlage hier eine Verzinsung geltend zu machen. - Reinigung der Abwasserdruckleitungen
Im Rahmen der notwendigen Unterhaltungs- und Wartungsarbeiten des Abwassersystems steht die jährliche Reinigung der Abwasserdruckleitungen in den Kanalnetzen der Kläranlage Ernsthofen und Brandau an.
Die Firma „Hammann GmbH“ aus Annweiler im Trifels hat diese Leistung in den letzten Jahren in der Gemeinde Modautal zu unserer Zufriedenheit ausgeführt und hat für eine Bruttoangebotssumme von 8.601,87 € den Auftrag erhalten. - Vergabe Friedhofspflege im Gemeindegebiet Modautal
Da die Verträge zur Friedhofspflege der Friedhöfe Allertshofen, Asbach, Brandau, Ernsthofen, Herchenrode, Hoxhohl, Klein-Bieberau/Webern, Lützelbach, Neutsch zum 31.12.2023 enden, hat die Gemeinde Modautal drei Fachfirmen aufgefordert, ein Angebot für die Friedhofspflege abzugeben.
Am Tag der Angebotseröffnung (19.10.2023) lag ein Angebot der Behindertenhilfe Bergstraße, Fürth über die jährlichen Kosten von 43.623,26 € (inkl. 7% MwSt.) vor. Dem Abschluss eines Werkvertrages über eine Laufzeit von 2 Jahren (befristet bis zum 31.12.2025) hat der Gemeindevorstand zugestimmt. - Vergabe Öffnen und Schließen von Gräbern im Gemeindegebiet
Da der bisherige Vertrag zum Öffnen und Schließen von Gräbern im
Gemeindegebiet zum 31.03.2024 ausläuft, musste die Leistung neu ausgeschrieben werden. Die Gemeinde Modautal hat 3 Fachfirmen aufgefordert, ein Angebot für das Öffnen und Schließen von Gräbern abzugeben.
Am Tag der Angebotseröffnung (19.10.2023) lag 1 Angebot der Firma Volker Allmann über insgesamt 16.502,92 Brutto vor. Der Gemeindevorstand hat dem Abschluss des Vertrages mit einer Laufzeit von 2 Jahren (bis 31.03.2026) zugestimmt. - Feuerwehrbeschaffung von Überdrucktechnik der Atemschutzausrüstung
Vorzeitige Beschaffung
Bereits seit dem Jahr 2012 führt die Feuerwehr Modautal die gesetzlich erforderliche Grundüberholung ihrer Atemschutztechnik - bestehend aus Atemschutzgrundgerät, Lungenautomat sowie Atemschutzmaske in einem Herstellermix - nach Herstellervorgaben in einem 10-Jahresturnus in Eigenregie durch.
Mit Kenntnisnahme der Feuerwehr Modautal vom 06.09.2023 vertreten Unfallkasse Hessen sowie technischer Prüfdienst Hessen unter Berufung auf die DGUV-Richtlinie BGI/GUV-I 8674 (Anlage 1) den gemeinsamen Standpunkt, dass sowohl ein Heraufsetzen der Wartungsintervalle von 6 auf 10 Jahre als auch ein Herstellermix als nicht zulässig angesehen werden. Der gesetzliche Unfallschutz ist demnach nicht gewährleistet. Eine vorherige Bemängelung dieser gängigen Vorgehensweise, etwa im Rahmen der Revision durch den technischen Prüfdienst im August diesen Jahres, fand nicht statt.
Um diesen geänderten Anforderungen nachzukommen und einen Versicherungsschutz für die Atemschutzgeräteträger zu gewährleisten, wurde die geplante Umstellung auf Überdrucktechnik vorzeitig vollzogen.
Der Gemeindevorstand hat hierzu der Vergabe für die Erneuerung der Atemschutzausrüstung zu einem Angebot in Höhe von 37.604,00 € durch den Gerätehersteller Interspiro AB in Hamburg zugestimmt. - Vertrag über die Belegung von Kindertagesstättenplätzen für Kinder mit Behinderung mit BHZ Roßdorf Soziale Dienste gGmbH
Im Herbst 2022 wurde ein Vertrag mit dem BHZ Roßdorf Soziale Dienste gGmbH geschlossen. Die Einrichtung hat zum 06.02.2023 Ihren Betrieb aufgenommen. Seit 10/2023 besucht ein Kind aus Modautal die Einrichtung. Die Aufnahmemodalitäten haben sich seit 02/2023 hingezogen.
Der derzeit gültige Vertrag enthält u.a. auch folgende Regelung: Aufgenommen werden nur Kinder mit Behinderung, die aufgrund der Intensität der Behinderung nicht in einer Kindertagesstätte der Wohngemeinde betreut werden können.
Die BHZ Roßdorf Soziale Dienste gGmbH hat auch die Aufnahme anderer Kinder aus anderen Kommunen, die mit der gGmbh auch den o.g. Vertrag geschlossen haben, abgelehnt, da aus ihrer Sicht eine wohnortnahe Betreuung möglich ist.
Aufgrund dieser Unstimmigkeiten will der Träger nun die Vertragsvereinbarungen ändern und folgende Regelung aufnehmen:
Aufgenommen werden nur Kinder mit Behinderung, die aufgrund der Intensität der Behinderung nicht in einer Kindertagesstätte der Gemeinde betreut werden können. Diese Einschätzung obliegt dem Träger der Eingliederungshilfe im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Bedarfsermittlung. Die Gemeinde hat auf Verlangen des Trägers einen Nachweis, aus welchen Gründen eine Betreuung in den Kindertagesstätten der Wohnortgemeinde nicht möglich ist, zu erbringen. Kinder mit seelischer Behinderung einschließlich Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten werden daher regelhaft nicht in der Kindertagesstätte des Trägers aufgenommen. Die Plätze stehen vielmehr Kindern mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung zur Verfügung. Die Regelung trägt dem Umstand Rechnung, in der Betreuung herausfordernde Kinder nicht zur Entlastung der Kindertagesstätten der Gemeinde in der Kindertagesstätte des Trägers zu betreuen.
Dies bedeutet, dass künftig die Eltern erst einen Integrationsantrag bei der Eingliederungshilfe des Landkreises stellen müssen, und dieser genehmigt werden muss, bevor der Kindergarten Gartenreich mit der betroffenen Familie in Kontakt tritt. Die Eingliederungshilfe vertritt ausdrücklich mit Verweis auf die UN-Behindertenkonvention die Meinung, dass eine wohnortnahe Betreuung das oberste Ziel sein sollte. Zudem werden nicht generell die Fahrtkosten bzw. Beförderungskosten übernommen, wie es bei dem Besuch einer Förderschule gesetzlich geregelt ist. Hierüber wird von der Eingliederungshilfe in jedem Einzelfall eine individuelle Entscheidung getroffen.
Das aktuelle Vertragsverhältnis wurde auf zwei Jahre geschlossen. Es verlängert sich stillschweigend jeweils um ein Jahr, sofern es nicht mit einer Frist von zwölf Monaten zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt wird.
Aufgrund der gemachten Erfahrungen, der langwierigen und bürokratischen Abläufe sowie der künftigen Regelungen wurde der Vertrag ordentlich zum 31.12.2024 gekündigt. Grundsätzlich besteht der Rechtsanspruch der Familien auf einen Betreuungsplatz dem Landkreis gegenüber und nicht gegenüber der Gemeinde Modautal. - Haushaltswirtschaftliche Sperre
Aufgrund der äußerst schwierigen Haushaltssituation hat der Gemeindevorstand am 15.11.2023 eine Haushaltswirtschaftliche Sperre nach HGO §107 für das Haushaltsjahr 2023 erlassen. - Tauschangebot zur Anlage eines Altgras- und Heckenstreifens als Erosionsschutz in der Gemarkung Neutsch
Zur Anlage eines Altgras- und Heckenstreifens als Erosionsschutz soll in Neutsch eine Teilfläche eines Grundstücks in Größe von 4254 m² der Nieder-Ramstädter Diakonie gegen fünf Wegeparzellen der Gemeinde Modautal gleicher Größe getauscht werden. Dem Tausch der Grundstücke um weitere Hochwasserschäden zu vermeiden, sowie der Teilung der Kosten für die Vermessung der Teilflächen und des Notars hat der Gemeindevorstand zugestimmt. - Klärschlammbündelausschreibung
Der Gemeindevorstand hat der Teilnahme an einer Klärschlammbündelausschreibung über den Zweckverband Abfallverwertung Südhessen (ZAS) zugestimmt. Die Teilnahme an der Bündelausschreibung verursacht pro Kommune Kosten in Höhe von rund 4.000 €. Der ZAS hatte die Möglichkeit angeboten, eine Bündelausschreibung für interessierte Kläranlagenbetreiber durchzuführen, um die Klärschlammentsorgung in der Übergangszeit bis zur Inbetriebnahme der Monoklärschlammverbrennung abzusichern. Nach aktuellem Planungsstand sind die Inbetriebnahme und der Probebetrieb bis 31.12.2028 abgeschlossen.
Der Zuschlag wurde durch den ZAS am 13.11.2023 an die Bietergemeinschaft RVE GmbH/MW-Mayer aus 65719 Hofheim erteilt. Die Laufzeit des Betreibers beträgt 4,83 Jahre. Für die Klärschlammentwässerung von 2.000 m³, den Transport und die Entsorgung von 304 t Klärschlamm werden pro vollständiges Jahr 54.258,29 € brutto fällig. - 2. Spendenaktion „Miteinander teilen“
Am 09.12.2023 fand die 2. Spendenaktion zugunsten der Groß-Bieberauer Lebensmitteltheke statt. Die Resonanz aus der Bevölkerung war sehr gut. Der Bürgermeister dankt allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und der Lebensmitteltheke Groß-Bieberau. Derzeit nehmen 47 Erwachsene und Kinder aus Modautal das Angebot der Lebensmitteltheke aus Groß-Bieberau wahr. - Frauenförderplan
Mit Inkrafttreten des neuen Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes am 01.01.2016 wurde die Aufstellung eines Frauenförderplanes für jeweils sechs Jahre verpflichtend (gemäß § 5 HGIG). Der Gemeindevorstand hat einen fortgeschriebenen Frauenförderplan beschlossen. Dieser wird Anfang 2024 der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. - Kläranlage Ernsthofen
Für die Kläranlage Ernsthofen wird es notwendig die bestehenden Lager der Tauchkörper im Belebungsbecken Instand zu setzen. Hierfür wurden drei verschiedene Angebote eingeholt. Die Vergabe erfolgte an den günstigsten Bieter Firma AQUA Concept GmbH aus Hadamar zum Bruttoangebotspreis von 28.681,38 €. - Wasserentnahmerechte der Quellen Hoxhohl
Zum 31.12.2024 läuft die Grundwasserentnahmeerlaubnis der vier Quellen in Hoxhohl aus. Derzeit dürfen 32.000 m³ Rohwasser durch die Gemeinde im Jahr entnommen werden. Das RP Darmstadt hat gefordert, den neuen Entnahmeantrag bis zum 15.12.2023 einzureichen. Für die Erstellung der Antragsunterlagen wurde das Büro für Hydrogeologie und Umwelt GmbH aus Gießen zum Bruttoangebotspreis von 10.545,78 € beauftragt. Das Büro hat bereits die bestehenden Entnahmerechte im Jahr 1994 bearbeitet und ist dadurch mit dem Sachverhalt vertraut. - Hausarztpraxis Ernsthofen
Herr Dr. Thiele, der eine Hausarztpraxis in Brandau betreibt, beschäftigt in Ernsthofen bislang die angestellte Ärztin Frau Ullsperger. Am 12.12.2023 hat der Bürgermeister Herrn Dr. Thiele angerufen und nachgefragt, was mit der Hausarztpraxis in Ernsthofen geplant ist, da er Informationen über eine Schließung der Praxis erhalten hatte.
Herr Dr. Thiele hat mitgeteilt, dass die Praxis zum 31.12.2023 geschlossen wird, da sich Frau Ullsperger neu orientiert. Die Patienten würden über eine Auslage im Wartezimmer informiert. Er habe ein Jahr lang eine Nachfolge gesucht, aber leider niemanden gefunden. Die Leiterin der Kreiskliniken und MVZs Frau Meyer und der Landrat Klaus Peter Schellhaas waren bereits über die anstehende Schließung durch die kassenärztliche Vereinigung informiert. Einen Teil der 600-700 Patienten im Quartal kann Herr Dr. Thiele laut eigener Auskunft in Brandau aufnehmen. Alle anderen Patienten müssen sich einen neuen Hausarzt suchen. Die Leiterin der Kreiskliniken und MVZ Frau Meyer hat gegenüber dem Bürgermeister mitgeteilt, dass das MVZ in Ober-Ramstadt ausreichend freie Kapazitäten zur Aufnahme neuer Patienten habe. Zum Jahresbeginn wurde eine neue Ärztin im MVZ eingestellt. Eine Übernahme der Praxis in Ernsthofen ist aufgrund des bereits hohen Defizites aller MVZs nicht möglich. Hausbesuche im Bereich Modautal könnten durch den medizinischen Dienst des MVZ Ober-Ramstadt erfolgen. Der Bürgermeister hat Frau Meyer und Herrn Dr. Thiele gebeten über eine Presseerklärung die Bevölkerung in Modautal zu informieren. Bislang liegt der Gemeinde noch keine Presseerklärung vor. - Entwurf des Kreishaushalts 2024
Am 06.11.2023 wurde der Haushaltsplanentwurf des Landkreis Darmstadt-Dieburg durch Landrat Klaus Peter Schellhaas eingebracht.
Mit Schreiben vom 8.11.2023 hat das RP Darmstadt bereits vor den Beratungen im Kreistag eine Stellungnahme zum Haushalt abgegeben. Der Kreishaushalt ist mit einem Defizit von rund 28 Mio. € nicht genehmigungsfähig. Im Hinblick auf die zukünftig geplanten Gesamthebesätze der Kreis- und Schulumlage in Höhe von rund 66 % ab dem Jahr 2025 wurden stärkere Bemühungen zur Begrenzung der Aufwendung gefordert um nicht die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen zu überfordern. Durch den Bürgermeister wurde eine Stellungnahme zum Entwurf des Kreishaushaltes abgegeben. In der Sitzung des Kreistages am 11.12.2023 wurde nicht über den Kreishaushalt beraten, damit bleibt der Haushaltsplanentwurf im Geschäftsgang. Die Stellungnahme des Bürgermeisters wird an die Fraktionen weitergeleitet. - Neujahrsempfang
Am 21.01.2024 um 11.00 Uhr findet wieder ein Neujahrsempfang der Gemeinde in der Hofreite statt. Während der Coronapandemie wurde auf die Durchführung des Neujahrsempfangs verzichtet. - 2. Zwischenbericht Haushaltsjahr 2023Gemäß § 28 Abs. 1 GemHVO ist die Gemeindevertretung mindestens zweimal pro Jahr über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.
Der 2. Zwischenbericht 2023 über den Stand des Haushaltsvollzugs der Gemeinde wurde per E-Mail vom 13.12.2023 der Gemeindevertretung zur Kenntnisnahme vorgelegt und ist ebenfalls über den elektronischen Sitzungsdienst abrufbar. Der Bericht umfasst die Monate Januar bis Oktober 2023. - Flüchtlingsunterbringung in Modautal
Die gleichmäßige Verteilung Geflüchteter gemäß der Einwohnerzahlen der Kommunen führt für Modautal zu einem Aufnahmesoll von 19 Personen bis zum 31.12.2023.
Auch im nächsten Jahr werden fortlaufend Geflüchtete neuzugewiesen.
Die Gemeinde Modautal benötigt daher dringend Unterbringungsmöglichkeiten.
| TOP 4 | Bericht aus den Verbänden |
- Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung Landkreis Darmstadt-Dieburg
Frau Keil berichtet von der Verbandsversammlung des ZAW vom 15.12.2023.
Als neues Vorstandsmitglied wurde Frau Dagmar Wucherpfennig ernannt sowie der Jahresabschluss 2022 mit Entlastung der Geschäftsführung/Verbandsvorstandes und die Behandlung des Jahresgewinns beschlossen. - Abwasserverband Vorderer Odenwald (AVO)
Frau Hoffmann-Maier teilt mit, dass in der Verbandsversammlung des AVO am 23.11.2023 der Haushalt 2024 beschlossen wurde. - Zweckverband NGA-Netz Darmstadt-Dieburg
Herr Dr. Hartmann berichtet von der am 22.11.2023 stattgefundenen Verbandsversammlung.
Es fanden einige persönliche Veränderungen bei den Verbandsmitgliedern statt. Herr Harald Feick wurde zum stv. Vorsitzenden der Verbandsversammlung gewählt.
Es wurde der Jahresabschluss 2022 beschlossen. Der Gewinn von rd. 12.800 Euro wurde der Rücklage zugeführt.
Weiterhin wurde der Haushaltsplan 2024 beschlossen.
Hier vertritt Herr Dr. Hartmann die Auffassung, dass aufgrund der hohen Kosten, welche im Rahmen der aktuellen Ausbauplanung, nämlich alle Adresspunkte, die nicht vom marktgetriebenen Ausbau erreicht werden, auszubauen, in Kürze Redebedarf in den Gremien besteht.
| TOP 5 | Einbringung des Haushaltsplans 2024 |
Der Bürgermeister erläutert die Eckpunkte des Haushalts 2024 und erklärt ihn für eingebracht. Der Haushaltsplanentwurf wurde von Frau Quenzer aufgestellt. Ihr gilt ein besonderer Dank.
Herr Lautenschläger ist gerne bereit für Fragen in die Fraktionssitzungen zu kommen, sollte es gewünscht werden. Frau Keil stellt den Antrag, den Entwurf an die Ausschüsse zur Beratung zu verweisen.
| Abstimmungsergebnis: | Ja: 18 | Nein: 0 | Enthaltungen: 0 |
| TOP 6 | Waldwirtschaftsplan 2024; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 121/XI |
Auf Empfehlung des H.- u. F.-Ausschusses fasst die GeVe folgenden
Beschluss:
Zustimmung zu dem Entwurf.
| Abstimmungsergebnis: | Ja: 18 | Nein: 0 | Enthaltungen: 0 |
| TOP 7 | Aufstellung des Bebauungsplans „Zwischen Römerberg und Mühlpfad“ in der Gemarkung Brandau; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 122/XI |
Auf Empfehlung des B.- u. U.- und des H.- u. F.-Ausschusses fasst die GeVe folgenden
Beschluss:
Der in der Sitzung der Gemeindevertretung am 28.03.2022 erfolgte Beschluss zur Anwendung des Verfahrens nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren - wird dahingehend abgeändert, dass fortan das Aufstellungsverfahren für eine Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB zur Anwendung kommen soll. Ferner wird der erfolgte Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung (Satzungsbeschluss) in der Sitzung der Gemeindevertretung am 27.03.2023 hiermit aufgehoben. Die weiteren Verfahrensschritte nach § 13 Abs. 2 BauGB für die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung unter Anwendung des vereinfachten Verfahrens sind auf dieser Grundlage durchzuführen. Von der weiteren Anwendung des § 13b BauGB ist abzusehen.
| Abstimmungsergebnis: | Ja: 18 | Nein: 0 | Enthaltungen: 0 |
| TOP 8 | Aufstellung des Bebauungsplans „Hauswiesen“ in der Gemarkung Neunkirchen; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 123/XI |
Auf Empfehlung des B.- u. U.- und des H.- u. F.-Ausschusses fasst die GeVe folgenden
Beschluss:
Der in der Sitzung der Gemeindevertretung am 12.12.2022 erfolgte Beschluss zur Anwendung des Verfahrens nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren - wird dahingehend abgeändert, dass fortan das zweistufige Regelverfahren zur Anwendung kommen soll. Ferner wird der erfolgte Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung (Satzungsbeschluss) in der Sitzung der Gemeindevertretung am 17.07.2023 hiermit aufgehoben. Die weiteren Verfahrensschritte für die Aufstellung eines Bebauungsplanes im zweistufigen Regelverfahren sind auf dieser Grundlage durchzuführen. Von der weiteren Anwendung des § 13b BauGB ist abzusehen.
| Abstimmungsergebnis: | Ja: 18 | Nein: 0 | Enthaltungen: 0 |
| TOP 9 | Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) „Verlängerung südlich des Brandauer Weges“ in der Gemarkung Klein-Bieberau (Einbeziehungssatzung); Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 124/XI |
Auf Empfehlung des B.- u. U.- und des H.- u. F.-Ausschusses fasst die GeVe folgenden
Beschluss:
Die Einbeziehungssatzung „Verlängerung südlich des Brandauer Weges“ wird hiermit als Satzungsentwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit i. S. d. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange i. S. d. § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils i. V. m. § 13 BauGB anerkannt und die dazugehörige Begründung wird gebilligt. Es wird beschlossen, die Beteiligung gemäß §§ 3, 4 Abs. 2 BauGB und die weiteren Verfahrensschritte auf dieser planerischen Grundlage durchzuführen.
Grundlage obiger Beschlussfassung ist die vorgelegte Planung zum Satzungsentwurf des Planungs- und Ingenieurbüros IP-Konzept, Lautertal, in der Fassung vom 11.09.2023, bestehend aus der Begründung mit Anlagen sowie dem Planteil mit Planzeichenerklärung. Die Satzung ist als Teil II der Begründung beigestellt.
| Abstimmungsergebnis: | Ja: 18 | Nein: 0 | Enthaltungen: 0 |
| TOP 10 | Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Klein-Bieberau“ sowie teilbereichsbezogene Änderung des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich des v. g. Bebauungsplans in der Gemarkung Klein-Bieberau; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 125/XI |
Auf Empfehlung des B.- u. U.- und des H.- u. F.-Ausschusses fasst die GeVe folgenden
Beschluss:
Der Bebauungsplan „Solarpark Klein-Bieberau“ sowie die teilbereichsbezogene Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des v. g. Bebauungsplanes in der Gemarkung Klein-Bieberau, werden hiermit als Satzungsentwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB anerkannt und die dazugehörige Begründung wird gebilligt. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die förmlichen Beteiligungen durchzuführen und alsdann die eingehenden Stellungnahmen der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Grundlage der Beschlussfassung sind die vorgelegten Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan „Solarpark Klein-Bieberau“ sowie zur teilbereichsbezogenen Änderung des Flächennutzungsplanes mit jeweiligem Planstand vom 15.09.2023, Entwurfsverfasser: IP-Konzept, Lautertal.
| Abstimmungsergebnis: | Ja: 16 | Nein: 1 | Enthaltungen: 1 |
| TOP 11 | Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und der Gemeinde Modautal; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 126/XI |
Auf Empfehlung des H.- u. F.-Ausschusses fasst die GeVe folgenden
Beschluss:
Zur Vermeidung von umsatzsteuerlichem Mehraufwand infolge des (für juristische Personen des öffentlichen Rechts geschaffenen) § 2b UStG sind auch die zwischen dem ZAW und den verbandsangehörigen Kommunen bestehenden Regelungen der Zuständigkeiten und Betätigungen im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen neu festzulegen.
| 1. | Dem Abschluss der in der Anlage 1 beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem ZAW und der Gemeinde Modautal wird zugestimmt. |
| Abstimmungsergebnis: | Ja: 18 | Nein: 0 | Enthaltungen: 0 |
| TOP 12 | 7. Änderung der Hauptsatzung; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 127/XI |
Auf Empfehlung des H.- u. F.-Ausschusses fasst die GeVe folgenden
Beschluss:
Zustimmung zum beiliegenden Entwurf der 7. Änderung der Hauptsatzung.
| Abstimmungsergebnis: | Ja: 18 | Nein: 0 | Enthaltungen: 0 |
| TOP 13 | Neufassung der Feuerwehrgebührensatzung, Kalkulation Gebührensätze für die Feuerwehr; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 128/XI |
Auf Empfehlung des H.- u. F.-Ausschusses fasst die GeVe folgenden
Beschluss:
| 1. | Zustimmung zur beiliegenden Gebührenkalkulation für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Modautal. |
| 2. | Zustimmung zum beiliegenden Entwurf der Feuerwehrgebührensatzung. |
| Abstimmungsergebnis: | Ja: 18 | Nein: 0 | Enthaltungen: 0 |
| TOP 14 | Erlass einer Obdachlosensatzung; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 129/XI |
Der Bürgermeister schlägt folgende Änderung bzw. Ergänzung der Obdachlosensatzung vor:
- § 8 Absatz 6 soll folgende Fassung erhalten:
(6) Die Benutzungsgebühren betragen im Satzungsgebiet pro Person und Monat bei einer Gemeinschaftsunterkunft oder bei einer anderen Unterkunft 443,00 €. In der Benutzungsgebühr sind die Nebenkosten wie Strom, Wasser, Heizung und Abfallgebühren enthalten. - § 8 Absatz 8 soll wie folgt neu eingefügt werden:
(8) Entsteht durch die Heranziehung zu den Gebühren nach den Vorschriften dieser Satzung eine unbillige Härte, so kann im Einzelfall eine abweichende Regelung durch den Gemeindevorstand der Gemeinde Modautal getroffen werden.
Auf Empfehlung des H.- u. F.-Ausschusses eischließlich der v.g. Änderung und Ergänzung fasst die GeVe folgenden
Beschluss:
Zustimmung zum beiliegenden Entwurf der Obdachlosensatzung.
| Abstimmungsergebnis: | Ja: 18 | Nein: 0 | Enthaltungen: 0 |
| TOP 15 | Neufassung der Friedhofsordnung; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 130/XI |
Im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erfolgten Änderungen bzw. Ergänzungen bei den §§ 3 (2) e, 7 (1), 11,
15 (1), 18 (6), 31 (2), 32 (3) und 34 (3).
Herr Hartmann teilt mit, dass die vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossene Streichung im § 31 Absatz 2 Satz 1 „Die Inhaberin/der Inhaber der Grabstätte bzw.“ ebenfalls in Satz 3 erfolgen muss.
§ 31 Abs. 2 soll daher folgende Fassung erhalten:
| (2) | Die/der Nutzungsberechtigte einer Grabstätte ist verpflichtet, das Grabmal im Jahr mindestens einmal, und zwar nach Beendigung der Frostperiode auf ihre Standfestigkeit hin fachmännisch zu überprüfen oder auf ihre Kosten durch Fachleute überprüfen zu lassen, gleichgültig, ob äußerliche Mängel erkennbar sind oder nicht. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Nutzungsberechtigte von Grabstätten, welche diesen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, haften für sich daraus ergebenden Schäden. |
Auf Empfehlung des H.- u. F.-Ausschusses einschließlich der v.g. Änderung fasst die GeVe folgenden
Beschluss:
Zustimmung zum beiliegenden Entwurf der Friedhofsordnung (Satzung).
| Abstimmungsergebnis: | Ja: 18 | Nein: 0 | Enthaltungen: 0 |
| TOP 16 | Neufassung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 131/XI |
Auf Empfehlung des H.- u. F.-Ausschusses fasst die GeVe folgenden
Beschluss:
| 1. | Zustimmung zur beiliegenden Gebührenkalkulation für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Modautal. |
| 2. | Zustimmung zum beiliegenden Entwurf der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung. |
| Abstimmungsergebnis: | Ja: 18 | Nein: 0 | Enthaltungen: 0 |
Herr Balß bedankt sich bei allen Mitgliedern des Gremiums für die gute Zusammenarbeit. Er wünscht allen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr. Herr Balß lädt im Anschluss an die Sitzung zu einem Essen ein.
Ende der Sitzung: 20:40 Uhr
Modautal, den 21.12.2023
Georg Werner Balß | Tiziana Faggion |
(Vorsitzender der GeVe) | (Schriftführerin) |