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Modautal-Nachrichten
Ausgabe 30/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Modautal

Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Klein-Bieberau“ sowie teilbereichsbezogene Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes in der Gemarkung Klein-Bieberau

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Modautal hat in ihrer Sitzung am 31.01.2022 zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Klein-Bieberau“ in der Gemarkung Klein-Bieberau gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen (Aufstellungsbeschluss). Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

In gleicher Sitzung am 31.01.2022 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Modautal beschlossen, parallel ein Verfahren zur teilbereichsbezogenen Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Modautal innerhalb des Geltungsbereiches des o.g. Bebauungsplanes einzuleiten (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB). Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ebenfalls ortsüblich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solarpark Klein-Bieberau“ sowie der teilbereichsbezogenen Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von rund 7 ha und beinhaltet die Grundstücke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Klein-Bieberau, Flur 6, Flurstücksnummern 85 (teilweise), 98, 123, 124, 135, 136 (teilweise) sowie 142 und 143.

Die räumliche Abgrenzung des vorläufigen Geltungsbereiches zum Bebauungsplan sowie zur teilbereichsbezogenen Änderung des Flächennutzungsplans innerhalb des Geltungsbereiches des o.g. Bebauungsplanes sind der beigefügten Plandarstellung (ohne Maßstabsangabe) zu entnehmen; die Plandarstellung wird hiermit Bestandteil dieser Bekanntmachung.

Zugleich wird bekannt gemacht, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Modautal in ihrer Sitzung am 18.07.2022 den vorgelegten Vorentwurf zum Bebauungsplan „Solarpark Klein-Bieberau“ in der Gemarkung Klein-Bieberau sowie den Vorentwurf zur teilbereichsbezogenen Änderung des rechtwirksamen Flächennutzungsplanes innerhalb des Geltungsbereiches des o.g. Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung zum Bebauungsplan und zum Flächennutzungsplan sowie dem Textteil zum Bebauungsplan und der dazu gehörigen gemeinsamen Begründung sowie dem gemeinsamen Umweltbericht mit Bestandskarte, als Vorentwurf zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen hat.

Es wird hiermit bekannt gegeben, dass der Vorentwurf zum Bebauungsplan „Solarpark Klein-Bieberau“ sowie zur teilbereichsbezogenen Änderung des rechtwirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Modautal innerhalb des Geltungsbereiches des o.g. Bebauungsplanes in der Zeit vom

15. August 2022 bis einschließlich 16. September 2022

bei der Gemeindeverwaltung Modautal, Dachgeschoss, Zimmer 3.1,

Odenwaldstraße 34 in 64397 Modautal (Ortsteil Brandau)

während der allgemeinen Öffnungs- und Sprechzeiten öffentlich ausgelegt wird.

Die Öffnungs- und Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung Modautal sind:

Montag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Mittwoch von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr

Donnerstag und Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Zusätzlich können die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan im pdf-Datenformat innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraumes auch auf der offiziellen Homepage der Gemeinde Modautal (www.modautal.de) unter der Rubrik > Bauen und Wohnen > Bebauungspläne Bauleitplanung Offenlageexemplare, eingesehen werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona-Pandemie u.a. die aktuell geltenden Abstands- und Hygieneregelungen anzuwenden sind sowie eine Erfassung der Kontaktdaten erfolgt. Bitte tragen Sie im Rathaus stets eine Mund-Nasen-Schutzmaske. Bitte desinfizieren Sie sich nach Betreten des Rathauses die Hände.

Die Öffentlichkeit wird durch diese öffentliche Auslegung frühzeitig gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt. Die Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der o. g. öffentlichen Auslegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Eine Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung ist innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Modautal, Odenwaldstraße 34, im Dachgeschoss, Zimmer 3.1 in 64397 Modautal möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben wurden, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Modautal deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. ausdrücklich zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutzgrundverordnung werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.

Die Gemeinde Modautal hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4 b BauGB auf das Planungsbüro InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG in Lautertal übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Modautal, den 29.07.2022
Für den Gemeindevorstand der Gemeinde Modautal
Jörg Lautenschläger, Bürgermeister

Abbildung 1: Vorläufiger räumlicher Geltungsbereich zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Klein-Bieberau“ sowie zur teilbereichsbezogenen Flächennutzungsplanänderung innerhalb des o.g. Bebauungsplanes in der Gemarkung Klein-Bieberau, ohne Maßstabsangabe