Nach den Vorschriften des Hessischen Schiedsamtsgesetzes sind die Gemeinden verpflichtet, zur Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten ein Schiedsamt einzurichten. Die Aufgaben dieses Schiedsamtes werden in der Gemeinde Modautal von einer Schiedsperson und dessen Stellvertreter wahrgenommen. Beide sind ehrenamtlich tätig.
Diese ehrenamtlich Tätigen werden von der Gemeindevertretung für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.
Die Amtszeit des Schiedsmannes endet zum 10.12.2022, die seines Stellvertreters zum 14.11.2022, somit sind nun Neuwahlen anzusetzen.
An diesem Ehrenamt interessierte Personen werden gebeten, sich bis zum 26.08.2022 bei der Gemeindeverwaltung Modautal, Odenwaldstr. 34, 64397 Modautal, schriftlich zu bewerben.
In dieses Amt kann nicht berufen werden, wer
Nähere Informationen können bei der Hauptverwaltung der Gemeinde Modautal, Tel. 06254 9302-11, eingeholt werden.