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Modautal-Nachrichten
Ausgabe 31/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Neuwahl Schiedsperson und stellvertretende Schiedsperson

Nach den Vorschriften des Hessischen Schiedsamtsgesetzes sind die Gemeinden verpflichtet, zur Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten ein Schiedsamt einzurichten. Die Aufgaben dieses Schiedsamtes werden in der Gemeinde Modautal von einer Schiedsperson und dessen Stellvertreter wahrgenommen. Beide sind ehrenamtlich tätig.

Diese ehrenamtlich Tätigen werden von der Gemeindevertretung für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.

Die Amtszeit des Schiedsmannes endet zum 10.12.2022, die seines Stellvertreters zum 14.11.2022, somit sind nun Neuwahlen anzusetzen.

An diesem Ehrenamt interessierte Personen werden gebeten, sich bis zum 26.08.2022 bei der Gemeindeverwaltung Modautal, Odenwaldstr. 34, 64397 Modautal, schriftlich zu bewerben.

In dieses Amt kann nicht berufen werden, wer

  • bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das 75. Lebensjahr vollendet haben wird,
  • nicht in der Gemeinde Modautal wohnhaft ist,
  • als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar/in bestellt ist,
  • die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt,
  • die rechtssprechende Gewalt als Berufsrichter/in oder das Amt der Staatsanwaltschaft ausübt,
  • im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig ist.

Nähere Informationen können bei der Hauptverwaltung der Gemeinde Modautal, Tel. 06254 9302-11, eingeholt werden.

Der Gemeindevorstand
gez. Jörg Lautenschläger
Bürgermeister