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Modautal-Nachrichten
Ausgabe 31/2023
Aus dem Rathaus
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Zweitwohnsitzsteuer

Alle Personen mit einem Zweitwohnsitz im Gemeindegebiet Modautal werden darauf hingewiesen, dass Veränderungen (z.B. Höhe der Miete) die sich nach Abgabe der Erklärung zur Zweitwohnungssteuer ergeben haben, der Gemeinde Modautal anzuzeigen sind.

Die Mitteilung kann per E-Mail erfolgen an: steueramt@modautal.de

Folgebescheinigungen (z.B. einer Immatrikulation) sind auch unaufgefordert einzureichen, ansonsten kann eine Steuerbefreiung entfallen.

Steueramt
Gemeinde Modautal