Titel Logo
Modautal-Nachrichten
Ausgabe 31/2024
Aus den Gremien
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 08.07.2024

Niederschrift über die 20. öffentliche Sitzung in der XI. Wahlperiode der Gemeindevertretung der Gemeinde Modautal am Montag, dem 08.07.2024, 19:30 Uhr, im Sitzungssaal der Hofreite, Odenwaldstr. 32 in Brandau.

Siehe Anwesenheitsliste

TOP 1: Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende Herr Georg Werner Balß eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Tagesordnung

TOP 1:

Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit

TOP 2:

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06.05.2024

TOP 3:

Bericht des Gemeindevorstandes

TOP 4:

Bericht aus den Verbänden

TOP 5:

Wahl einer Stellvertreterin/eines Stellvertreters in die Verbandsversammlung des NGA-Netzes Darmstadt-Dieburg; Drucksache 142/XI

TOP 6:

Festlegung des Termins zur Wahl des Bürgermeisters; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 143/XI

TOP 7:

Bauleitplanung Aufstellung des Bebauungsplans „Zwischen Römerberg und Mühlpfad“ in der Gemarkung Brandau; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 144/XI

TOP 8:

Bauleitplanung Aufstellung des Bebauungsplans „Hauswiesen“ in der Gemarkung Neunkirchen; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 145/XI

TOP 9:

Bauleitplanung Aufstellung einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) „Verlängerung südlich des Brandauer Weges“ in der Gemarkung Klein-Bieberau (Einbeziehungssatzung); Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 146/XI

TOP 10:

Bauleitplanung 2. Änderung des Bebauungsplans „Schafwiesen“ in der Gemarkung Brandau; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 147/XI

TOP 11:

Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Modautal und Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Modautal; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 148/XI

TOP 12:

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN zur Darstellung der 11 Ortsteile Modautals auf der Homepage der Gemeinde Modautal;

Drucksache 149/XI

TOP 13:

Mitteilungen

TOP 2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06.05.2024

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung stellt fest, dass gemäß § 29 (Niederschrift) der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse innerhalb der Frist keine Einwendungen erhoben wurden und somit die Niederschrift der Sitzung vom 06.05.2024 genehmigt ist.

TOP 3 Bericht des Gemeindevorstandes

Der Bürgermeister berichtet zu folgenden Themen:

1. Erstellung eines Konzeptes von Mitfahrbänken in und für Modautal

Die Gemeindevertretung hat am 02.05.2023 auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN beschlossen, die Ortsbeiräte zum Antrag zu hören und ihnen den Leitfaden für Mitfahrbänken zur Verfügung zu stellen. Am 12.06.2023 hat der Gemeindevorstand alle 9 Ortsbeiräte angeschrieben und um Rückmeldung bis zum 31.12.2023 gebeten. Bis Ende des Jahres haben die Ortsbeiräte Brandau, Allertshofen-Hoxhohl, Herchenrode, Neunkirchen und Ernsthofen mitgeteilt, dass sie kein Interesse an dem Konzept Mitfahrbank für ihren Ortsteil haben. Teilweise wurde auf die gute ÖPNV-Anbindung verwiesen oder ausgeführt, dass man ohnehin Mitbürgerinnen und Mitbürgern mitnehmen würde. In den Ortsteilen Neutsch und Klein-Bieberau/Webern ist eine Mitfahrbank vorhanden.

2. Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer

Für die Landtagswahl 2023 hat der Gemeindevorstand das Erfrischungsgeld für Wahlhelfer (Beisitzer, Schriftführer, stv. Wahlvorsteher, Hilfskräfte) auf 40,00 EUR und für Wahlvorsteher auf 60,00 EUR festgesetzt. Die Aufstockung in Höhe von 15 EUR bzw. 25 EUR gehen zu Lasten der Gemeinde Modautal.

3. Umschuldung Kommunaldarlehen

Im Jahr 2003 wurde von der Gemeinde Modautal ein Investitionsdarlehen für die Wasserversorgung, Kanalisationsbau, Kläranlage und für die Kanalisation bei der KfW Bank über 1.697.000,00 € aufgenommen. Der Zinssatz betrug 4,5426%. Die Restschuld zum 15.05.2024 beträgt 537.356,- EUR.

Von acht angefragten Banken haben drei Banken ein Angebot abgegeben. Das günstigste Angebot mit einer 10jährigen Zinsbindung kam von der KfW Bank mit einem effektiven Zinssatz von 3,18% p. a. Das Darlehen wird in den nächsten 10 Jahren in gleichen Raten vollständig getilgt.

4. Vergabe Feuerwehr Modautal Nord

Fenster – Verglasungsarbeiten Aluminium

Es wurden 10 Firmen aufgefordert, ein Angebot für das Gewerk Verglasungsarbeiten abzugeben. Lediglich ein Angebot ging ein. Die Vergabe durch den Gemeindevorstand erfolgte an die Firma Schreinerei Feldmann GmbH, Büttelborn zum Bruttoangebotspreis von 91.483,04 €.

Fenster – Verglasungsarbeiten Kunststoff

Es wurden 10 Firmen aufgefordert, ein Angebot für das Gewerk Verglasungsarbeiten abzugeben. Lediglich zwei Angebote wurden eingereicht. Die Vergabe durch den Gemeindevorstand erfolgte an den günstigsten Bieter: Firma Bechthold, Mossautal zum Bruttoangebotspreis von 49.422,13 €.

5. Errichtung einer Überdachung im Kindergarten Löwenzahn

Der Gemeindevorstand stimmte der Beauftragung des Angebots der Zimmerei Hartmut Ehmke aus Brandau für eine Überdachung als Regen- bzw. Sonnenschutz im Kindergarten Löwenzahn zum Bruttoangebotspreis von 9.531,90 € zu.

6. Lützelbacher Straße Brandau

Das je nach Fahrtrichtung und Uhrzeit vorhandene Durchfahrtsverbot in der Lützelbacher Straße wurde auf vielfachen Wunsch der Anwohner durch das Ordnungsamt kontrolliert. Insgesamt sind 90 Verstöße festgestellt worden. Auch Anwohner und Einwohner aus Brandau haben gegen die Durchfahrtsregel verstoßen.

7. Nachtrag zum Straßenbeleuchtungsvertrag mit der Entega AG

Der Vertrag zwischen der Gemeinde Modautal und der Entega AG (Rechtsvorgängerin HEAG) aus dem Jahr 2005 endet mit Ablauf des 30. Juni 2025.

Der Gemeindevorstand hat einer Verlängerung des Straßenbeleuchtungsvertrags bis längstens zum 30.06.2027 zugestimmt.

8. Besuch durch ungarische Partnergemeinde

Vom 18. bis 22. Juli 2024 erhalten wir Besuch von einer Delegation aus unserer ungarischen Partnergemeinde Szölösgyörök. Modautal und Szölösgyörök sind bereits seit über 20 Jahren verschwistert. Das Verschwisterungskomitee hat das Programm für den Besuch geplant. Zu einzelnen Terminen am Samstag und Sonntag werden noch Einladungen an die Gremienmitglieder versandt. Eine Beteiligung an den offiziellen Terminen von allen Fraktionen wäre wünschenswert.

9. Ortsdurchfahrt Asbach Nachträge

Die derzeit laufende Erneuerung der Ortsdurchfahrt Asbach (Kreisstraße 134) mit Fahrbahn, Gehwegen, Wasserleitungen und Kanälen wurde im Auftrag des Landkreises und der Gemeinde Modautal durch Hessen Mobil geplant.

Natursteinmaterial

Am 01.08.2023 ist die neue Ersatzstoffverordnung in Kraft getreten. Diese schreibt vor, dass kein Frostschutzmaterial aus Recyclingbaustoffen eingebaut werden darf, wenn sich der Grundwasserspiegel höher als 1,50 m unter Oberkante der neuen Oberflächenbefestigung einstellen kann. Da dies in der OD Asbach der Fall ist, muss ein Nachtrag gestellt werden. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung galt diese Regelung noch nicht. Statt des Recyclingmaterials muss nun Natursteinmaterial verwendet werden.

Dies betrifft die Wasserleitung, die Wasserhausanschlüsse, den Regenwasserkanal, die Kanalhausanschlüsse, die Gehwege. Dem Nachtrag mit Gesamtbruttokosten von 35.708,14 EUR hat der Gemeindevorstand zugestimmt.

Gehwege Farbe Pflaster

Auf Wunsch des Ortsbeirates wird statt grauem Pflaster braunes Pflaster und ein weißer Läuferstein bei den Gehwegen verwendet. Hierdurch entstehen Mehrkosten in Höhe von 10.428,90 EUR brutto. Der Gemeindevorstand hat diesem Nachtrag zugestimmt.

Gehwege/Geotextil

Durch die Tieferlegung der Telekommunikations- und Glasfaserkabel muss eine Durchmischung des Frostschutzmaterials mit Sand im Bereich der Gehwege verhindert werden, um die Kabel zu schützen. In der ursprünglichen Ausschreibung war das Geotextil nicht von Hessen Mobil vorgesehen. Der Gemeindevorstand hat einem Nachtrag in Höhe von 7.725,48 EUR brutto zugestimmt.

Entsorgung Unterbau

Der unter den alten Gehwegen und Einmündungen vorgefundene Unterbau aus Schotter und Lehm muss aufwendiger entsorgt werden als durch Hessen Mobil geplant. Eine Untersuchung des Materials hat andere Zusammensetzung festgestellt. Der vom Gemeindevorstand beschlossene Nachtrag beläuft sich auf 32.893,55 EUR.

10. Wärmeplanung

Die Firma INFRASTUKTUR & UMWELT Professor Böhm und Partner Darmstadt führt im Auftrag des Landkreises Darmstadt-Dieburg eine Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes für alle Landkreiskommunen durch. Das Büro hat den Kommunen des Landkreises angeboten gemäß § 14 Wärmeplanungsgesetz eine Eignungsprüfung durchzuführen um Synergieeffekte für die Landkreiskommunen zu nutzen. Laut Wärmeplanungsgesetz sind auch Kommunen unter 100.000 Einwohnern bis spätestens zum 30.06.2028 verpflichtet einen Wärmeplan zu erstellen, wenn die Eignungsprüfung positiv ist. Eine Förderung der Planung gibt es derzeit nicht.

Zehn kreisangehörige Städte und Gemeinden des Landkreises haben ihr Interesse an der Eignungsprüfung bekundet. Der Gemeindevorstand hat der Beauftragung der Firma INFRASTUKTUR & UMWELT Professor Böhm und Partner Darmstadt zur Eignungsprüfung gem. § 14 WPG zum Preis von 4.165,00 EUR brutto zugestimmt.

11. Anhörungsverfahren zur Fortschreibung des GNVP (Gemeinsamer Nahverkehrsplan für die Stadt Darmstadt und den Landkreis DA-DI)

Am 24.05.2024 wurde der Gemeindevorstand aufgefordert bis zum 17.06.2024 eine Stellungnahme zur Fortschreibung des GNVP abzugeben. Der GNVP wird für die Jahre 2025 – 2030 fortgeschrieben.

Der Gemeindevorstand hat folgende Vorschläge/Anregungen fristgerecht abgegeben:

  • Beibehaltung der umsteigefreien O-Linie (direkte Verbindung von Darmstadt nach Brandau und umgekehrt)
  • Beibehaltung der Taktung auf der Linie O
  • MO2 Linie besser an die Schulzeiten der Albert-Einstein-Schule in Groß-Bieberau (AES) und der Mittelpunktschule in Gadernheim (MPS) anpassen
  • Verbindung ins Rhein-Neckar-Verbandsgebiet herstellen
  • MO3 Linie besser an die Schulzeiten der AES anpassen
  • MO4, Prüfung der Notwendigkeit der Linie am Wochenende und im Abendverkehr, Sicherstellung der Schulzeiten der AES
  • NE, Prüfung Verlängerung der Linie direkt von Neutsch nach Ernsthofen und umgekehrt
  • O-Bus, Wochenend-Abendbusse ab 20 Uhr (Stündlich bis 1 Uhr) nicht über Wembach/Rohrbach
  • Prüfung des Einsatzes der Fahrzeuge des Dadi Liners im Gemeindegebiet Modautal in verkehrsschwachen Randzeiten, insbesondere am Wochenende. Einbindung in das gültige Tarifsystem

12. Private Dorfschule für Modautal

Eine Elterninitiative hat sich beim Bürgermeister mit der Idee einer Gründung einer privaten Dorfschule vorgestellt. Die Initiatoren planen eine Grundschule mit einer Klasse für 4 Jahrgänge. Zuerst sollen Schulkonzepte entwickelt und Spenden gesammelt werden. Die Gruppe möchte prüfen, ob Räumlichkeiten der Gemeinde wie Dorfgemeinschaftshäuser für ihr Projekt genutzt werden können. Der Bürgermeister hat darauf hingewiesen, dass allen Modautaler Vereinen die Bürgerhäuser offenstehen, aber jede Vereinsnutzung mit sonstigen Nutzungen vereinbar sein muss. Bei einem konkreten Vorschlag wären der jeweilige Ortsbeirat und die Gemeindevertretung zu beteiligen.

13. Georg-Christoph-Lichtenberg-Schule Ober-Ramstadt

Der Bürgermeister und der 1. Kreisbeigeordnete Lutz Köhler haben sich für einen 7. Zug an der GCLS in Ober-Ramstadt eingesetzt. Bürgermeister Lautenschläger hat hierzu Gespräche mit der Schulleiterin Frau Gatzweiler geführt. Die Schule wird bereits ab dem Schuljahr 2024/25 siebenzügig. Anscheinend wurden deshalb alle Kinder aus Modautal und Mühltal mit der Erstwahl GCLS in Ober-Ramstadt angenommen. Der Bürgermeister bedankt sich bei der Schulleitung und dem Kollegium, dem staatlichen Schulamt und dem Ersten Kreisbeigeordneten Lutz Köhler.

14. Leben und Arbeiten in Modautal

Am 05.06.2024 hat im Rahmen des Programms Leben und Arbeiten in Modautal erstmals ein Tag der Möglichkeiten stattgefunden, bei dem verschiedene Institutionen ehrenamtliche und bezahlte Arbeitsmöglichkeiten aufgezeigt haben. Den Teilnehmern wurden auch die Möglichkeiten der Unterstützung durch verschiedene Behörden dargestellt. Demnächst werden sich noch Gewerbebetriebe aus Modautal vorstellen. Am 24.07.2024 findet der Netzwerk- und Unternehmertag im Rahmen des Programms "Ich lebe und arbeite in Modautal" statt. Im Durchschnitt des Jahres 2023 gab es laut IHK 106 Arbeitslose in Modautal. Zum 30.06.2024 beträgt die Anzahl der Arbeitslosen in Modautal nach Auskunft des Landkreises Darmstadt-Dieburg 68 Personen.

15. Verkauf der Teilfläche einer Wegeparzelle im Ortsteil Klein-Bieberau

Der Gemeindevorstand hat dem Verkauf einer noch zu vermessenden Teilfläche der Wegeparzelle Gemarkung Klein-Bieberau, Flur 2, Nr. 52 mit rund 900 m² zugestimmt.

Die Wegeparzelle mit einer Gesamtfläche von 4.119 m² liegt im Geltungsbereich des sich in der Aufstellung befindenden Bebauungsplans „Im Flößchen“ in Klein-Bieberau. Die Erschließung aller Grundstücke ist weiterhin gesichert.

16. Umrüstung von Motorsirenen auf eine elektronische Sirenenanlage

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat die Förderung der Sireneninfrastruktur sowie deren Auslösung über das MoWaS System als zusätzlichen Warnkanal mit Mitteln des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaketes bewilligt.

Gefördert wird die Umrüstung bestehender Motorsirenen mit 5.000 EUR pro Sirene.

Bei den Sirenen Herchenrode, Brandau, Neunkirchen, Lützelbach, Allertshofen und Hoxhohl steht die Umrüstung auf die elektronische Sirenenanlage noch aus.

Der Gemeindevorstand hat der Einzelbeauftragung der oben genannten Sirenen an die Fa. Ecomtec TCserV GmbH aus Hünst zugestimmt. In Summe wurden Aufträge in Höhe von 51.488,33 EUR brutto erteilt. Die Förderung beläuft sich auf insgesamt 30.000 EUR.

17. Miniramp

Der für die Miniramp vorgesehene Standort zwischen dem Rasenplatz der KSG Brandau und den Tennisplätzen des TC Brandau liegt in der Wasserschutzzone II. Die Errichtung baulicher Anlagen sowie Eingriffe in die Bodenschichten und Versiegelungen sind in der Wasserschutzzone II verboten. Um trotzdem die Miniramp in der Wasserschutzzone II aufstellen zu können, wurde eine Befreiung von den Festsetzungen der Wasserschutzgebietsverordnung bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg gestellt. Die Gemeinde Modautal hat sich im Vorfeld des Befreiungsantrages mit dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie HLNUG ausführlich beraten. Das HLNUG sieht keine grundsätzlichen Probleme bei der Errichtung einer Miniramp am vorgesehenen Standort. Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg beurteilt die Aufstellung einer Miniramp sehr kritisch und hat diverse Ergänzungen zum Antrag gefordert, die durch die Gemeinde Modautal bereits eingereicht wurden.

Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg beurteilt darüber hinaus die bestehenden Nutzungen (Fußballplatz, Tennisplatz, KSG und TC Sportheim) in der Schutzzone II des Wasserschutzgebietes ebenfalls sehr kritisch.

Der Tiefbrunnen Brandau ist für die Wasserversorgung in Modautal sehr wichtig. Die regelmäßigen Wasseruntersuchungen des Rohwassers aus dem Brunnen sind sehr gut und weisen keine Veränderungen durch die bereits seit langem bestehenden Nutzungen der Wasserschutzzone II auf.

18. Benennung Gerd Häußer als ehrenamtlicher Betreuer Heimatmuseum und Archiv Brandau

Der Gemeindevorstand hat Herrn Gerd Häußer aus Brandau als ehrenamtlicher Betreuer des Heimatmuseums und des Archivs in Brandau bestimmt.

19. Erneuerung des Getriebes des Tauchkörpers 3 der Kläranlage Ernsthofen

Der Tauchkörper 3 der Kläranlage Ernsthofen hat einen Getriebeschaden.

Nach der Überprüfung des Getriebes durch die Firma Kredel GmbH aus Roßdorf, hat der Gemeindevorstand dem Angebot für die Instandsetzung in Höhe von 8.545,34 € brutto zugestimmt.

20. Brücke Darmstäder Straße / Mühlstraße im Ortsteil Ernsthofen

Die Brücke über die Modau wurde im Auftrag der Gemeinde Modautal von einem Ingenieurbüro auf Standfestigkeit und Verkehrssicherheit geprüft. Aufgrund verschiedener Mängel muss die Brücke für den Verkehr gesperrt werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist eine Sanierung nicht wirtschaftlich, so dass ein Abriss und Neubau geplant werden muss.

21. Reform der Grundsteuer

Das Land Hessen hat wie angekündigt die aufkommensneutralen Hebesätze der Grundsteuer A und B veröffentlicht.

Für die Grundsteuer B wird ein Hebesatz von 501,7 empfohlen. Für die Grundsteuer A wird ein Hebesatz von 414,4 empfohlen.

Die Gemeindeverwaltung wird die empfohlenen Hebesätze überprüfen und errechnen, ob mit diesem Hebesätzen das gleiche Gesamtaufkommen erzielt wird wie vor der Grundsteuerreform.

22. Regionalplan Südhessen

Derzeit befindet sich ein neuer Regionalplan in Aufstellung. Bis zur Beschlussfassung des neuen Regionalplanes gilt der Regionalplan 2010. Das öffentliche Beteiligungsverfahren zum Entwurf hat noch nicht begonnen. Der Regionalplanentwurf kann aber bereits heute im Internet eingesehen werden.

23. Zensus 2022

Die Ergebnisse des Zensus 2022 können für die Gemeinde Modautal im Internet auf den allgemeinen Seiten des statistischen Bundesamtes eingesehen werden. Die Einwohnerzahl Modautals wurde um 23 Personen auf 5.212 vermindert. In Modautal gibt es 1.544 Gebäude mit Wohnungen. Insgesamt sind in Modautal 2.298 Wohnungen vorhanden. Die Eigentümerquote beträgt knapp 68 %. Die durchschnittliche Größe einer Wohnung liegt bei 120 m². Die durchschnittliche Nettokaltmiete beträgt 7 EUR/m².

TOP 4 Bericht aus den Verbänden

NGA-Netz Darmstadt-Diebug

Maria Jansen und Dr. Rolf Hartmann nahmen an der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „NGA-Netz Darmstadt-Dieburg“ am 21.05.2024 teil.

Zunächst wurden die üblichen Regularien behandelt: Die Aufstellung vom Jahresabschluss 2023 wurde zur Kenntnis genommen. Die aufsichtsbehördliche Genehmigung der Haushaltssatzung 2024 wurde zur Kenntnis genommen.

Die Aufgabe des NGA-Zweckverbandes ist ja die flächendeckende Glasfaserversorgung der Mitgliedskommunen des Zweckverbandes in den Bereichen, in denen kein eigenwirtschaftlicher Ausbau erfolgt.

Es wurde berichtet, dass der Ausbau der sog. „weißen Flecken“ (Adresspunkte mit weniger als 30 MBit/s Bandbreite) zum 31.12.2023 abgeschlossen wurde. Damit wurden versorgt:

146 Schulen, 1 Krankenhaus, 64 Unternehmen, 986 Privatadressen

Neu in Angriff genommen wird von 2025 bis 2027 der Ausbau der sog. „hellgrauen Flecken“ (Adresspunkte mit weniger als 100 MBit/s Bandbreite). Bisher sind 148 Adresspunkte definiert. Die Kosten dieses Ausbaus werden mit 50 % vom Bund mit 40 % vom Land gefördert. Beide Förderbescheide liegen bereits vor. Bei der Planung des Haushaltes 2024 in der 2. Jahreshälfte 2023 ging man zunächst von einer Wirtschaftlichkeitslücke von 18 Mio. € aus. Inzwischen ist klar, dass der Finanzierungsbedarf bei 46 Mio. € liegt. Daher wurde der Verbandsversammlung eine Nachtragshaushaltssatzung für 2024 vorgelegt, in der diese Änderungen im Investitionsprogramm und den Verpflichtungsermächtigungen berücksichtigt sind. Die Verbandsumlage für 2024 soll von 104.000 € auf 185.700 € steigen; damit werden im Wesentlichen die allgemeinen Kosten der Verwaltung und die Zwischenkredite finanziert. Für Modautal bedeutet das eine Steigerung von 5.148 € auf 9.192 €. Durch die Steigerung der eigentlichen Baukosten erhöht sich die Zuweisung der Gemeinde Modautal an den Zweckverband von 90.000 € auf 230.000 € - verteilt auf die Jahre 2025 bis 2027.

Die Nachtragshaushaltssatzung für 2024 konnte in der Sitzung vom 21.05.2024 nicht beschlossen werden, da die Verbandsversammlung aufgrund fehlender Mitglieder nicht beschlussfähig war. Daher fand am 11.06.2024 eine weitere Verbandsversammlung statt, auf der die Nachtragshaushaltssatzung für 2024 dann beschlossen wurde.

ZAW

Frau Keil berichtet von der am 13.06.2024 stattgefundenen Sitzung der Verbandsversammlung des ZAW. Folgende Themen wurden behandelt: Lieferung fahrbarer Abfall- und Wertstoffsammelbehälter; RP Darmstadt bestätigt die Unbedenklichkeit des Wirtschaftsplans 2024; Herr Sebastian Sehlbach wurde zum neuen stellvertretenden Ausschussvorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses gewählt; Herr Michael Sandrock wurde zum 2. stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung gewählt.

TOP 5 Wahl einer Stellvertreterin/eines Stellvertreters in die Verbandsversammlung des NGA-Netzes Darmstadt-Dieburg; Drucksache 142/XI

Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN schlägt als Stellvertreter Andreas Engelhard vor.

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

Beschluss:

Annahme dieses Wahlvorschlags.

Abstimmungsergebnis:

Ja: 17

Nein: 0

Enthaltungen: 1

TOP 6 Festlegung des Termins zur Wahl des Bürgermeisters; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 143/XI

Auf Empfehlung des H.- u. F.-Ausschusses fasst die GeVe folgenden

Beschluss:

Festlegung des Termins für die Bürgermeisterwahl auf den 10.11.2024 und eine mögliche Stichwahl auf den 24.11.2024.

Abstimmungsergebnis:

Ja: 18

Nein: 0

Enthaltungen: 0

TOP 7 Bauleitplanung Aufstellung des Bebauungsplans „Zwischen Römerberg und Mühlpfad“ in der Gemarkung Brandau; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 144/XI

Auf Empfehlung des B.- u. U.- und des H.- u. F.-Ausschusses fasst die GeVe folgenden

Beschluss:

zu a)

Die im Zuge der erneuten förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den Vorschlägen in der vorliegenden Auflistung zur Anlage I, welche Bestandteil dieser Beschlussfassung ist, behandelt und es wird gemäß dem jeweiligen Beschlussvorschlag (in Anlage I) über das Abwägungsergebnis ein Beschluss gefasst.

Es wird festgestellt, dass von Seiten der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen mit Hinweisen oder Anregungen eingegangen sind.

Der Gemeindevorstand wird alsdann beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche eine Stellungnahme zum Inhalt des Bebauungsplanes vorgebracht haben, von dem so beschlossenen Abwägungsergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

zu b)

Der vorliegende Satzungsentwurf des Bebauungsplans „Zwischen Römerberg und Mühlpfad“ in der Gemarkung Brandau, bestehend aus der Planzeichnung mit gesonderter Planzeichenerklärung, dem Textteil zum Bebauungsplan (planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung und bauordnungsrechtliche Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) nach § 91 Hessischer Bauordnung) sowie der zum Bebauungsplan zugehörigen Begründung nebst Anlagen, wird hiermit als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Begründung mit Anlagen wird gebilligt.

Grundlage obiger Beschlussfassungen ist die vorgelegte Planung zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans „Zwischen Römerberg und Mühlpfad“ der InfraPro GmbH, Reichenbach, mit Planstand 28.05.2024. Es wird zugleich festgestellt, dass auf Grundlage der Behandlung der eingegangenen Anregungen (Anlage I), aus der förmlichen Beteiligung keine Anpassung des Planinhaltes im materiell-rechtlicher Sinne erwachsen ist.

Abstimmungsergebnis:

Ja: 18

Nein: 0

Enthaltungen: 0

TOP 8 Bauleitplanung Aufstellung des Bebauungsplans „Hauswiesen“ in der Gemarkung Neunkirchen; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 145/XI

Auf Empfehlung des B.- u. U.- und des H.- u. F.-Ausschusses fasst die GeVe folgenden

Beschluss:

zu a)

Die im Zuge der erneuten förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den Vorschlägen in der vorliegenden Auflistung zur Anlage I, welche Bestandteil dieser Beschlussfassung ist, behandelt und es wird gemäß dem jeweiligen Beschlussvorschlag (in Anlage I) über das Abwägungsergebnis ein Beschluss gefasst.

Es wird festgestellt, dass von Seiten der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen mit Hinweisen oder Anregungen eingegangen sind.

Der Gemeindevorstand wird alsdann beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche eine Stellungnahme zum Inhalt des Bebauungsplanes vorgebracht haben, von dem so beschlossenen Abwägungsergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

zu b)

Der vorliegende Satzungsentwurf des Bebauungsplanes „Hauswiesen“ in der Gemarkung Neunkirchen, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und dazugehörigen Begründung, wird hiermit als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Begründung mit Anlagen wird gebilligt.

Grundlage obiger Beschlussfassungen ist die vorgelegte Planung zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans „Hauswiesen“ des Planungs- und Ingenieurbüros IP-Konzept, Reichenbach, mit Planstand 28.05.2024. Es wird zugleich festgestellt, dass auf Grundlage der Behandlung der eingegangenen Anregungen (Anlage I), aus der förmlichen Beteiligung keine Anpassung des Planinhaltes im materiell-rechtlicher Sinne erwachsen ist.

Abstimmungsergebnis:

Ja: 18

Nein: 0

Enthaltungen: 0

TOP 9 Bauleitplanung Aufstellung einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) „Verlängerung südlich des Brandauer Weges“ in der Gemarkung Klein-Bieberau (Einbeziehungssatzung); Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 146/XI

Auf Empfehlung des B.- u. U.- und des H.- u. F.-Ausschusses fasst die GeVe folgenden

Beschluss:

zu a)

Die im Zuge der erfolgten förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den Vorschlägen in der vorliegenden Auflistung zur Anlage I, welche Bestandteil dieser Beschlussfassung ist, behandelt und es wird gemäß dem jeweiligen Beschlussvorschlag (in Anlage I) ein Beschluss hierüber gefasst.

Es wird festgestellt, dass von Seiten der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen mit Hinweisen oder Anregungen eingegangen sind.

Der Gemeindevorstand wird alsdann beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen zum Inhalt der Satzung vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

zu b)

Der vorliegende Satzungsentwurf „Verlängerung südlich des Brandauer Weges“ in der Gemarkung Klein-Bieberau, bestehend aus der Begründung mit Anlagen sowie dem Planteil mit Planzeichenerklärung und der als Teil II der Begründung beigestellten Satzung, wird hiermit einschließlich der in dieser Sitzung beschlossenen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen, als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Begründung mit Anlagen wird gebilligt.

Grundlage obiger Beschlussfassungen sind die vorgelegten Satzungsunterlagen zum Beschluss der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB mit der Bezeichnung „Verlängerung südlich des Brandauer Weges“ in der Gemarkung Klein-Bieberau (Einbeziehungssatzung), Entwurfsverfasser Planungs- und Ingenieurbüro IP-Konzept, Reichenbach, mit Planstand 17.05.2024, in den die nach Anlage I aufgeführten Änderungen eingearbeitet wurden.

Abstimmungsergebnis:

Ja: 18

Nein: 0

Enthaltungen: 0

TOP 10 Bauleitplanung 2. Änderung des Bebauungsplans „Schafwiesen“ in der Gemarkung Brandau; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 147/XI

Auf Empfehlung des B.- u. U.- und des H.- u. F.-Ausschusses fasst die GeVe folgenden

Beschluss:

Zu a)

Zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB wird hiermit beschlossen, ein Aufstellungsverfahren für die 2. Änderung des Bebauungsplans „Schafwiesen“ in der Gemarkung Brandau gemäß § 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten (Aufstellungsbeschluss).

Ferner wird beschlossen, das notwendige Aufstellungsverfahren nach den Maßgaben des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchzuführen, da die Grundzüge der Planung durch die Änderung nicht berührt werden.

Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans „Schafwiesen“ ist deckungsgleich mit dem Umgriff des Ursprungsplans und betrifft die Grundstücke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Brandau, Flur 2, Flurstück Nr. 51/4 teilweise sowie Flur 5, Flurstücke Nr. 48/2, 51 teilweise, 52/3, 65 teilweise und die Nrn. 190 - 207. Der Umgriff des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans in obenstehender Abbildung durch eine schwarz-strichlierte Umgrenzungslinie gekennzeichnet.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Zu b)

Der Bebauungsplan „Schafswiese“, 2. Änderung, wird hiermit als Satzungsentwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange i. S. d. § 13 Abs. 2 BauGB anerkannt und die dazugehörige Begründung wird gebilligt. Es wird im Sinne des § 13 Abs. 2 BauGB beschlossen,

-

von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen,

-

der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB) sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB) ist Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben,

-

v. g. Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist ist in einem Zeitraum von mindestens 30 Tagen zu geben.

Die Verwaltung wird beauftragt, die v. g. Beteiligungen der Betroffenen durch Einholen der Stellungnahmen durchzuführen.

Grundlage obiger Beschlussfassung ist der vorgelegte Satzungsentwurf zur

2. Änderung des Bebauungsplans „Schafswiesen“ des Planungs- und Ingenieurbüros IP-Konzept, Lautertal, in der Fassung vom 13.06.2024.

Abstimmungsergebnis:

Ja: 18

Nein: 0

Enthaltungen: 0

TOP 11 Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Modautal und Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Modautal; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 148/XI

Der Bürgermeister Herr Lautenschläger gibt die Stellungnahme des Elternbeirates des Kindergartens Sonnenblume bekannt.

Auf Empfehlung des H.- u. F.- und des SSK-Ausschusses fasst die GeVe folgenden

Beschluss:

  1. Zustimmung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Modautal (Anlage 1)
  2. Zustimmung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Modautal (Anlage 2)

Abstimmungsergebnis:

Ja: 18

Nein: 0

Enthaltungen: 0

TOP 12 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN zur Darstellung der 11 Ortsteile Modautals auf der Homepage der Gemeinde Modautal; Drucksache 149/XI

Die Beantwortung der Anfrage wird den Gemeindevertreter/innen in schriftlicher Form (s.h. Anlage) ausgehändigt.

TOP 13 Mitteilungen

Frau Drucktenhengst teilt mit, dass die heutige Sitzung umzugsbedingt ihre letzte Sitzung ist, und bedankt sich für die Zusammenarbeit.

Herr Balß bittet um die Beteiligung aller Fraktionen an den offiziellen Terminen mit der ungarischen Partnergemeinde.

Frau Böckstiegel weist auf die Kerb in Neutsch vom 12.-15.07.2024 hin.

Ende der Sitzung: 20:15 Uhr

Modautal, den 08.07.2024
Georg Werner Balß Antje Engel
(Vorsitzender der GeVe) (Schriftführerin)