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Modautal-Nachrichten
Ausgabe 32/2023
Aus den Gremien
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Aus den Gremien - Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 17.07.2023

Abbildung: Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung (ohne Maßstab)

Niederschrift

über die 15. öffentliche Sitzung in der XI. Wahlperiode der Gemeindevertretung der Gemeinde Modautal am Montag, dem 17.07.2023, 19:30 Uhr, im Sitzungssaal der Hofreite, Odenwaldstr. 32 in Brandau.

Von der Gemeindevertretung waren anwesend:

siehe Anwesenheitsliste

TOP 1 Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende Herr Georg Werner Balß eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Tagesordnung

TOP 1:

Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit

TOP 2:

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.05.2023

TOP 3:

Bericht des Gemeindevorstandes

TOP 4:

Bericht aus den Verbänden

TOP 5:

Bauleitplanung Aufstellung des Bebauungsplans „Hauswiesen“ in der Gemarkung Neunkirchen; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 111/XI

TOP 6:

Bauleitplanung Aufstellung einer Einbeziehungssatzung „Verlängerung südlich des Brandauer Weges“ in der Gemarkung Klein-Bieberau; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 112/XI

TOP 7:

Umbau und Erweiterung des Erdgeschosses der „Alten Schule“ Asbach zum generationsübergreifenden Begegnungs- und Veranstaltungsort; Drucksache 113/XI

TOP 8:

Prüfantrag der SPD-Fraktion zur Nutzung von Regenwasser auf den Friedhöfen der Gemeinde Modautal; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 114/XI

TOP 9:

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN zur Darstellung der 11 Ortsteile Modautals auf der Homepage der Gemeinde Modautal; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 115/XI

TOP 10:

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN zur Waldbrandgefahr in Modautal und der Auswirkung eines großen Waldbrandes; Drucksache 116/XI

TOP 11:

Mitteilungen

TOP 2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.05.2023

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung stellt fest, dass gemäß § 29 (Niederschrift) der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse innerhalb der Frist keine Einwendungen erhoben wurden und somit die Niederschrift der Sitzung vom 22.05.2023 genehmigt ist.

TOP 3 Bericht des Gemeindevorstandes

Der Bürgermeister berichtet zu folgenden Themen:

1. Biltzschutz Feuerwehr Modautal Nord

Die Gemeinde Modautal hat für den Neubau des Feuerwehrhauses Modautal Nord mit überörtlichen Lager des Landkreises die Blitzschutzarbeiten ausgeschrieben und zwei Angebote erhalten. Der Gemeindevorstand hat der Beauftragung an den wirtschaftlich günstigsten Bieter die Firma Püschel GmbH in Dieburg zum Bruttoangebotspreis von 47.640,46 € zugestimmt.

2. Rohbauarbeiten Neubau des Feuerwehrhauses Modautal Nord mit überörtlichen Lager des Landkreises

Die Gemeinde Modautal hat für den Neubau des Feuerwehrhauses Modautal Nord mit überörtlichen Lager des Landkreises die Rohbauarbeiten öffentlich ausgeschrieben und sieben Angebote erhalten. Der Gemeindevorstand hat der Beauftragung an das wirtschaftlich günstigere Angebot der Firma Trautmann Baugesellschaft mbH Co. KG aus Sulzbach am Main zum Bruttoangebotspreis von 1.690.657,55 € zugestimmt. Alle Bieter bewegen sich in einem sehr engen Preiskorridor von max. 12,2 %. Der Baubeginn ist für den 24.07.2023 geplant.

3. Bodengutachter für Bodenverbesserung Feuerwehr Modautal Nord, Begleitung der Erdarbeiten und der Bodenverfestigung

Bei den Erdarbeiten für das Bauvorhaben Feuerwehr Nord ist folgende „Problematik“ festgestellt worden; im Bereich des nordwestlichen Baufeldes ist der Baugrund wenig tragfähig, sodass eine Bodenverbesserung notwendig wird. Für die Bodenverfestigung im nördlichen und westlichen Baufeld hat der Gemeindevorstand der Beauftragung an das Baugrundinstituts Franke-Meißner und Partner GmbH aus 65205 Wiesbaden-Delkenheim zu einer Gesamtangebotssumme von 11.224,08 € brutto zugestimmt. Das Angebot beinhaltet die Baubegleitung der Erdarbeiten in grundbautechnischer Hinsicht, insbesondere der geplanten Bodenverfestigung. Die Bodenverbesserung wurde durchgeführt, in dieser Woche finden noch Lastplattenversuche statt.

4. Verkauf eines Grundstückes der Gemeinde Modautal

Der Gemeindevorstand hat dem Verkauf des Grundstückes Gemarkung Brandau Flur 5, Flurstücksnummer 8/1 „Am Todenmann“ zum Kaufpreis von 2.000,00 € an den derzeitigen Pächter zugestimmt.

5. Kreishaushalt

Der Kreishaushalt ist für das Jahr 2023 von der Aufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium als nicht genehmigungsfähig zurückgewiesen worden. In einem Anpassungsbeschluss im Kreistag wurden die Hebesätze der Kreis- und Schulumlage in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung wie folgt festgelegt:

2024

Gesamthebesatz 59,45 %

2025

Gesamthebesatz 59,71 %

2026

Gesamthebesatz 59,92 %

Der für 2023 geplante Gesamthebesatz soll von 57,69 % auf 57,15% sinken, da durch Zuweisungen des Bundes für Energiekosten die Schulumlage geringer ausfällt. Für 2023 hat die Gemeinde damit rd. TEUR 41,6 weniger an Schulumlage zu zahlen. Gegenüber dem bis Mitte letzten Jahres gültigen Gesamthebesatz von 53,45 % beträgt die Steigerung zu diesem Jahr rd. TEUR 285. Bei gleichen Umlagegrundlagen müsste Modautal 2024 nochmals rd. TEUR 177, 2025 rd. TEUR 20 und 2026 rd. TEUR 16 jährlich mehr an Kreis- und Schulumlage zahlen. Ausgehend von den Kreisumlagegrundlagen für 2023 von 7.704.962 EUR wären mit dem alten Hebesatz von 53,45 % (gültig bis 31.12.2021) 4.118.302 EUR an Kreis- und Schulumlage zu zahlen. Bei gleichen Umlagegrundlagen wären mit dem für 2026 geplanten Hebesatz von 59,92 % 4.616.813 EUR zu zahlen. Herr Landrat Klaus Peter Schellhaas, der zugleich Finanzdezent des Kreises ist, hat in der Sitzung des Kreistages und einer Bürgermeisterdienstversammlung angekündigt, dass er den Gesamthebesatz für die Kreis-und Schulumlage zukünftig keinesfalls über 58 % erhöhen will. Die konkreten Hebesätze für die Kreis- und Schulumlage werden mit der Haushaltssatzung des Landkreises für 2024 festgelegt. Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ist für die Haushaltssatzung nicht bindend.

6. Einwohner Modautal

Die Gemeinde Modautal hat zum 30.06.2023 gemäß Einwohnermeldedaten eine Gesamteinwohnerzahl von 5.146. Nach den deutschen bilden die ukrainischen Staatsangehörigen, die als Kriegsflüchtlinge zu uns gekommen sind, neben den polnischen Staatsangehörigen mittlerweile die größte Nationalitätengruppe. Vom Zuzug weiterer ukrainischer Staatsangehöriger ist auszugehen. Nationalitätsstatistik Stichtag 30.06.2023 (Auszug; insgesamt gibt es in Modautal 55 verschiedene Nationalitäten):

7. Ortsdurchfahrt Asbach

Seit 06.06.2023 ist die Ortsdurchfahrt Asbach K134 voll gesperrt. Der erste Bauabschnitt liegt im Bereich zwischen der Firma Klenk und der Sandstraße. Als Farbgebung für den Gehweg waren eine graue Rinne, ein Läuferstein in Anthrazit und ein grauer Bürgersteig geplant. Gegenüber der Gemeinde und Hessen Mobil hatte die Untere Denkmalbehörde des Landkreises die Aussage getroffen, es dürfe kein buntes Pflaster im Bereich der OD Asbach verbaut werden. Nach erfolgter Ausschreibung der Baumaßnahmen hat die Untere Denkmalbehörde nun gegenüber der Gemeinde und dem Ortsbeirat einer Ausführung mit braunem Pflaster und weißem Läuferstein grundsätzlich zugestimmt. Die Farbgestaltung wäre dann entsprechend der in Modau entlang der L3099. Hierzu wurde ein Nachtragangebot bei der Firma Strassing GmbH eingeholt, dass sich auf 9.710,40 Euro Brutto beläuft. Der Ortsbeirat Asbach hat diese geänderte Farbgestaltung in öffentlicher Sitzung diskutiert und einstimmig befürwortet. Der Gemeindevorstand hat dem Nachtragsangebot zugestimmt. Die Gemeinde Modautal hat die durch Landkreis und Hessen Mobil angeordnete Beschilderung zur Vollsperrung der OD Asbach durch zwei Schilderbrücken mit dem Zusatz Vollsperrung Anlieger bis Baustelle frei ergänzt hat. Eine Schilderbrücke wurde am Abzweig der K134 in Richtung Klein-Bieberau aufgestellt. Die andere Schilderbrücke befindet sich am Parkplatz nach dem Abzweig der K134 von der L3106 aus Richtung Rodau. Vorher haben viele Autofahrer die Sperrung nicht wahrgenommen und in Asbach nach Umfahrungsmöglichkeiten gesucht. Die Bachverrohrung wurde bereits erneuert. Kanalhausanschlüsse werden derzeit hergestellt. Die Fahrbahn ist abgefräst und die Gehwege sind zurück gebaut.

8. Gebührenkalkulation für das Feuerwehrwesen

Für die Erstellung einer Gebührenkalkulation für den Bereich des Feuerwehrwesens wurde das Büro Eckermann & Krauß GmbH zu einem Bruttoangebotspreis von 6.069 € beauftragt.

9. Vorfinanzierung für das Projekt Miniramp auf dem Bolzplatz zwischen dem Rasenplatz der KSG Brandau und dem Gelände des TC Brandau

In Zusammenarbeit mit dem Jugendförderverein Mixxery e.V. nutzte die Gemeinde Modautal das Angebot der LEADER-Förderregion 2023/2027 und hat einen Antrag auf Fördermittel für den Bau einer Miniramp-Skateranlage auf dem Bolzplatz zwischen dem Rasenplatz der KSG Brandau und dem Gelände des TC Brandau gestellt. Über das LEADER-Programm können bis zu 50% der Nettokosten gefördert werden. Da der Jugendförderverein nicht über genügend liquide Mittel verfügt, um die Gesamtkosten für den Bau der Anlage inkl. Unterbau, Bänken, Müllgefäßen und Tischen vorzufinanzieren, hat der Gemeindevorstand beschlossen, die Vorfinanzierung durch die Gemeinde sicherzustellen. Ohne eine gesicherte Finanzierung ist ein Antrag auf Förderung im Rahmen des LEADER-Programms nicht möglich.

Finanzierung / Förderung

Gesamtkosten brutto z.B.

29.958,25 €

Gesamtkosten netto

25.175,00 €

Förderfähige Kosten

25.175,00 €

Voraussichtliche Förderquote LEADER

50 %

Geplante LEADER Fördermittel

12.587,50 €

Eigenmittel Verein

17.370,00 €

Nach Abschluss des Projektes sollen die Fördermittel aus dem LEADER-Programm an die Gemeinde Modautal ausgezahlt werden. Im Deckungskreis bei den Investitionen sind ausreichend Gelder vorhanden um die Investition des Fördervereins Mixxery vorzufinanzieren.

10. Elektrodienstfahrzeug

Für die Gemeinde Modautal wurde im Juni 2023 das erste vollelektrisch angetriebene Dienstfahrzeug beschafft. Hierbei handelt es sich um einen E-Corsa der im Rahmen eines Förderprogramms der ENTEGA beschafft wurde. Die monatliche Leasingrate inkl. Versicherung beträgt 209 €. Eine Lademöglichkeit über eine Wallbox ist auf dem Parkplatz vor dem Rathaus geschaffen worden.

11. Friedhofspflege / Friedhofsgebühren

Bezüglich der Friedhofspflege auf den 10 Modautaler Friedhöfen und der Kriegsgräberstätte gab es verschiedene Nachfragen. Grundsätzlich ist der Einsatz von Pflanzengiften für alle Kommunen auf den Friedhöfen verboten. Der Bewuchs auf den Schotter- und Kiesflächen wird wie der auf den Grünflächen regelmäßig gemäht. Der Mähturnus liegt bei höchstens 14 Tagen. Auf längerer Sicht werden die Schotter- und Kiesflächen zu Schotterrasen werden. Eine mechanische Bekämpfung des Grünaufwuchses auf allen Kies- und Schotterflächen wäre extrem teuer und würde die Nutzer der Friedhöfe finanziell sehr stark belasten. Friedhofsgebühren müssen gemäß den Vorgaben der Rechtsprechung und unserer Kommunalaufsicht zu mindestens 85 % kostendeckend sein. Da dieser Kostendeckungsgrad zukünftig nicht mehr erreicht werden kann, ist eine Erhöhung der Friedhofsgebühren zwingend notwendig.

12. Außenbeschattung von vier Rathausfenstern

Der Gemeindevorstand hat der Beauftragung der vier fehlenden Außenbeschattungen der Büros im Rathaus an die Firma Solarmatic zum Bruttoangebotspreis von 6.104,70 € zugestimmt.

13. Vertragsverlängerung Catering Kindergärten Sonnenblume Brandau, Pfiffikus und Löwenzahn Ernsthofen

Der bisherige Vertrag mit Schrolls Catering, Lorsch endet zum 31.12.2023. Das Catering erfolgte bisher unproblematisch und ohne größere Beanstandungen. Daher hat der Gemeindevorstand der Vertragsverlängerung mit Schrolls Catering, Lorsch für 54.720,00 € (jährliche Kosten bei der Annahme von 60 Essen am Tag) zugestimmt.

14. Markisen und Sonnensegel Kindergarten Sonnenblume

Der Gemeindevorstand hat zur Vergabe von zwei Gelenkarmmarkisen zum Bruttoangebotspreis von 9.520,00 € und zur Vergabe von zwei Sonnensegeln zum Bruttoangebotspreis von 8.425,68 € an die Firma SWS aus Fränkisch-Crumbach zugestimmt.

15. Gebührenerhöhung Bauernmarkt und Weihnachtsmarkt

Da es im vergangenen Jahr bei dem Bauern- und Weihnachtsmarkt eine durch die deutliche Erhöhung der Stromkosten, der Mehrkosten für den Bus und die Miete des Toilettenwagens Unterdeckung gab, hat der Gemeindevorstand eine Erhöhung der Gebühren beschlossen. Die Gebührenordnungen können auf der Homepage der Gemeinde Modautal eingesehen werden.

16. Klimaangepasstes Waldmanagement

Die Gemeinde Modautal hat eine Förderung im Rahmen des Programms Klimaangepasstes Waldmanagement am 17.05.2023 beantragt. Für das Jahr 2023 wurden uns durch einen Zuwendungsbescheid 36.103,72 Euro bewilligt. Für das Jahr 2024 wurde der Gemeinde ein Förderbetrag von 54.155,58 Euro in Aussicht gestellt.

17. Barrierefreier Haltestellenausbau

Der barrierefreie Ausbau der Haltestelle Heilquelle in Neunkirchen ist weitgehend abgeschlossen. In den Sommerferien wird die Haltestelle Am Denkmal in Neutsch ebenfalls barrierefrei ausgebaut. Damit sind dann 21 Haltestellensteigen in Modautal barrierefrei ausgebaut. Im Rahmen der Baumaßnahme an der Ortsdurchfahrt Asbach werden vier weiterer Haltestellensteige barrierefrei hergestellt.

18. Trafostation mit E-Ladesäulen

Durch die ENTEGA wurde eine Trafostation für den Ortsteil Herchenrode neu errichtet. Die alte Trafostation wurde bei Starkregenereignissen bereits überflutet. Die neue Trafostation befindet sich gegenüber der Gaststätte „Von Stein“. Im Zuge des Neubaus der Trafostation wird für die Gemeinde Modautal kostenfrei eine weitere E-Ladesäule mit zwei Ladepunkten geschaffen. Die Ladesäule wird in den nächsten Wochen, nachdem nun die Tiefbauarbeiten abgeschlossen sind, errichtet. Nach Abschluss der Arbeiten verfügt die Gemeinde Modautal über vier Ladesäulen mit acht Ladepunkten.

19. Stadtradeln und E-Bike-Verleih

Die Gemeinde Modautal hat wie im vergangenen Jahr an der Aktion Stadtradeln teilgenommen. Insgesamt sind 85 Radelnde über 23.000 km mit dem Fahrrad gefahren. In der Zeit vom 02.05. – 28.07.2023 wurden der Gemeinde Modautal wieder E-Bikes durch die ENTEGA AG zur Verfügung gestellt, die die Modautaler zur Probe ausleihen können.

20. Steueranteile an den Gemeinschaftssteuern im zweiten Quartal 2023

Die Gemeinde Modautal hat vom Land Hessen die Mitteilung über die Steueranteile für das zweite Quartal 2023 erhalten. Die Höhe des Überweisungsbetrages zum 31.07.2023 liegt bei 1.002.187,75 Euro. Dieser Betrag beinhaltet den Einkommensteueranteil in Höhe von 903.284,78 Euro, den Umsatzsteueranteil in Höhe von 41.797,97 Euro und den Anteil am Familienleistungsausgleich in Höhe von 57.105,00 Euro. Die Steueranteile für das zweite Quartal liegen damit 10.481,47 Euro unter den Ansätzen des Haushaltsplans 2023. Die Steueranteile im ersten und zweiten Quartal sind in Summe 126.950,87 Euro geringer als im Haushalt veranschlagt.

Wortmeldungen:

Auf Anfrage von Frau Hofmann-Maier teilt Herr Bürgermeister Lautenschläger mit, dass bislang die Baumaßnahme „Bau des Feuerwehrhauses Nord“, bis auf die Bodenver-besserung, im Zeitplan liege.

TOP 4 Bericht aus den Verbänden

NGA-Netz Darmstadt-Dieburg

Frau Jansen berichtet von der am 24.05.2023 stattgefundenen Sitzung der Verbands-versammlung des NGA-Netzes Darmstadt-Dieburg. Folgende Themen wurden behandelt: Genehmigung der Haushaltssatzung 2023, Nachtragshaushaltssatzung 2023 (Erhöhung der Verpflichtungsermächtigungen von 1.500.000 € um 1.100.000 € auf 2.600.000 €) sowie Jahresabschluss 2021 mit Entlastung des Verbandsvorstands. Herr Lautenschläger berichtet ferner, dass in Modautal der Ausbau der hellgrauen Adresspunkten abgeschlossen ist.

ZAW

Frau Keil berichtet von der am 29.06.2023 stattgefundenen Sitzung der Verbands-versammlung des ZAW. Folgende Themen wurden behandelt: Mitbenutzung des PPK-Sammelsystems des ZAW, Genehmigung des 2. Nachtragswirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2022, Genehmigung des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2023 sowie die Verabschiedung des Geschäftsführers Herrn Dr. Kehrer. Herr Bürgermeister teilt mit, dass der ZAW neue Abfallgefäße / Tonnen in den Einheiten 120l und 240l einführt. Die Tonnen bestehen zu über 90 % aus Recyclat, d.h. aus wiederverwendeten Kunststoffen. Der ZAW trägt damit direkt zur Ressourceneinsparung ganz im Sinne einer Kreislaufwirtschaft bei. Gegenüber der Verwendung von Neumaterial werden zudem Energie und CO2 eingespart. Die bisherigen Tonnen für Bioabfall- und Altpapier, bisher vollständig in den Farben grün und blau, werden ersetzt durch dunkelgraue Gefäße. Der Austausch der Tonnen erfolgt nach und nach. Die zurzeit im Einsatz befindlichen Tonnen bleiben erhalten. Die Kennzeichnung der neuen Abfallgefäße / Tonnen erfolgt mittels Aufkleber und Deckelclip.

TOP 5 Bauleitplanung Aufstellung des Bebauungsplans „Hauswiesen“ in der Gemarkung Neunkirchen; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 111/XI.

Auf Empfehlung des B.- u. U.- und des H.- u. F.-Ausschusses fasst die GeVe folgenden Beschluss:

zu a)

Die im Zuge der erfolgten förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen werden entsprechend den Vorschlägen in der vorliegenden Auflistung zur Anlage I, welche Bestandteil dieser Beschlussfassung ist, behandelt und es wird gemäß dem jeweiligen Beschlussvorschlag (in Anlage I) ein Beschluss hierüber gefasst. Es wird festgestellt, dass von Seiten der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen mit Hinweisen oder Anregungen eingegangen sind. Der Gemeindevorstand wird alsdann beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen zum Inhalt des Bebauungsplanes vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

zu b)

Der vorliegende Satzungsentwurf des Bebauungsplanes „Hauswiesen“ in der Gemarkung Neunkirchen, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und dazugehörigen Begründung, wird hiermit einschließlich der in dieser Sitzung beschlossenen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen, als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Begründung mit Anlagen wird gebilligt.

Grundlage obiger Beschlussfassungen ist die vorgelegte Planung zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes „Hauswiesen“ des Planungs- und Ingenieurbüros IP-Konzept, Reichenbach, mit Planstand 12.06.2023, in den die nach Anlage I aufgeführten Änderungen eingearbeitet wurden. Es wird zugleich festgestellt, dass auf Grundlage der Behandlung der eingegangenen Anregungen (Anlage I), aus der förmlichen Beteiligung keine Anpassung des Planinhaltes im materiell-rechtlichen Sinne erwachsen ist. Somit werden die Grundzüge dieser Bauleitplanung nicht berührt.

Abstimmungsergebnis:

Ja: 16 Nein: 4 Enthaltungen: 0

TOP 6 Bauleitplanung Aufstellung einer Einbeziehungssatzung „Verlängerung südlich des Brandauer Weges“ in der Gemarkung Klein-Bieberau; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 112/XI

Auf Empfehlung des B.- u. U.- und des H.- u. F.-Ausschusses fasst die GeVe folgenden Beschluss:

Zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB wird hiermit beschlossen, ein Verfahren zur Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten (Aufstellungsbeschluss). Die Satzung erhält die Bezeichnung

Einbeziehungssatzung „Verlängerung südlich des Brandauer Weges“

Das Aufstellungsverfahren ist gemäß § 34 Abs. 6 BauGB nach den Maßgaben des § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB im vereinfachten Verfahren unter Einbeziehung des bisher dem Außenbereich zugehörigen Grundstückes Nr. 40/8 durchzuführen. Der vorläufige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes betrifft das Grundstück mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Klein-Bieberau, Flur 5, Flurstücke Nr. 40/8. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

Ja: 20 Nein: 0 Enthaltungen: 0

TOP 7 Umbau und Erweiterung des Erdgeschosses der „Alten Schule“ Asbach zum generationsübergreifenden Begegnungs- und Veranstaltungsort; Drucksache 113/XI

Den Anwesenden wird die Berechnung der Folgekosten gemäß Ziff. 4 der Beschlussempfehlung ausgehändigt. Auf Empfehlung des H.- u. F.-Ausschusses fasst die GeVe folgenden Beschluss:

1.

Zustimmung zur Umsetzung und Durchführung des Projektes „Umbau und Erweiterung des Erdgeschosses der Alten Schule Asbach zum generationsübergreifenden Begegnungs- und Veranstaltungsort“ in den Jahren 2024 – 2026.

2.

Zustimmung zur Einstellung der notwendigen Investitionsmittel im Haushalts- und Investitionsplan 2024 und den Folgejahren für das Projekt „Umbau und Erweiterung des Erdgeschosses der Alten Schule Asbach zum generationsübergreifenden Begegnungs- und Veranstaltungsort“.

3.

Zustimmung, dass die Mittel aus der Hessenkasse nicht für das Projekt „Umbau und Erweiterung des Erdgeschosses der Alten Schule Asbach zum generationsübergreifenden Begegnungs- und Veranstaltungsort“ eingesetzt werden.

4.

Zustimmung zur Übernahme der aus dem Projekt „Umbau und Erweiterung des Erdgeschosses der Alten Schule Asbach zum generationsübergreifenden Begegnungs- und Veranstaltungsort“ entstehenden Folgekosten.

Abstimmungsergebnis:

Ja: 19 Nein: 0 Enthaltungen: 1

TOP 8 Prüfantrag der SPD-Fraktion zur Nutzung von Regenwasser auf den Friedhöfen der Gemeinde Modautal; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 114/XI

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde der Prüfantrag in einen Antrag umgewandelt. Auf Empfehlung des H.- u. F.-Ausschusses fasst die GeVe folgenden Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen, dass auf den gemeindlichen Friedhöfen Zisternen oder ähnliche Behältnisse (z.B. IBC-Wassertanks) nach Möglichkeit eingebaut oder aufgestellt werden, um ablaufendes Regenwasser von den Dächern der Trauerhallen (oder sonstigen befestigten Flächen) aufzufangen und zu sammeln.

Abstimmungsergebnis:

Ja: 20 Nein: 0 Enthaltungen: 0

TOP 9 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN zur Darstellung der 11 Ortsteile Modautals auf der Homepage der Gemeinde Modautal; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 115/XI

Auf Empfehlung des H.- u. F.-Ausschusses fasst die GeVe folgenden Beschluss:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den Ortsbeiräten der Modautaler Ortsteile die Möglichkeit zu geben, ihren Ort mit jeweils einer Seite repräsentativ auf der Homepage Modautal.de darzustellen. Die Darstellung je Ort soll nach Möglichkeit enthalten:

-

Daten wie Ortsbezeichnung, Alter, Einwohnerzahl, Lage, Anbindung u.a.

-

Ortsbeirat

-

Liste der Vereine, deren Ziele, Kontaktmöglichkeit

-

Wiederkehrende Feste und Veranstaltungen

-

Private Einrichtungen

-

Kommunale Einrichtungen

-

Unternehmen

-

Fotos besonderer Objekte, z.B. Dorfgemeinschaftshaus, „Schöne Aussichten“, markante Gebäude u.a.

Abstimmungsergebnis:

Ja: 20 Nein: 0 Enthaltungen: 0

TOP 10 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN zur Waldbrandgefahr in Modautal und der Auswirkung eines großen Waldbrandes; Drucksache 116/XI

Die Anfrage wird mündlich durch den Bürgermeister beantwortet: Grundsätzlich müsste zu einer detaillierten Beantwortung der Anfrage definiert werden, welchen flächenmäßigen und zeitlichen Umfang ein „großer Waldbrand“ aus Sicht des Anfragenstellers hat. Zur personellen und materiellen Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr Modautal gibt es bei jeder Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Modautal detaillierte Informationen. Darüber hinaus werden einzelne besondere Einsätze ausführlich dargestellt. Im Jahr 2022 gab es unter anderem einen Vegetationsbrand in der Gemarkung Klein-Bieberau, der mit F WALD 2 alarmiert wurde. Natürlich wurde auf der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Modautal auch über den mehrtägigen Waldbrandeinsatz auf dem Gelände der ehemaligen Muna in Münster berichtet. Zusätzlich zur Jahreshauptversammlung der Feuerwehren Modautal finden noch acht Jahreshauptversammlungen der Feuerwehrvereine bzw. der Einsatzabteilungen oder Löschgruppen statt.

1. Welche Örtlichkeiten sind besonders von Waldbrandgefahr betroffen?

Für die Entstehung von Wald- und Vegetationsbrände sind fast ausschließlich Menschen verantwortlich. Das bedeutet, dass Orte an denen häufig Menschen unterwegs sind besonders gefährdet sind. Aufgrund von Vorgaben des Naturschutzes wird ein immer höherer Totholzanteil für Waldflächen gefordert oder sogar festgeschrieben. Totholz erhöht grundsätzlich als Brandlast die Gefahr eines Waldbrandes. Insbesondere stehendes Totholz und Schlagabraumhaufen beinhalten eine große Menge gut brennbares Holz. Nadelholz ist aufgrund seines Harzgehaltes leichter entzündbar als Laubholz.

2. Wo sind schwierige Gebiete zu vermuten? Dies gilt hinsichtlich kontinuierlicher Wasserversorgung und Zugänglichkeit des Gebietes.

Unter Berücksichtigung unter 1. genannter Punkte und der Forstwegeerschließung der Waldflächen von Modautal sind insbesondere folgende Flächen zu nennen:

-

Das rund 80 Hektar große Privatwaldgebiet zwischen den Brandauer Steinbrüchen, dem Fallbach, der Ortslage Webern und dem Streiterberg in der Gemarkung Klein-Bieberau.

-

Das rund 60 Hektar große Privatwaldgebiet in der Gemarkung Neutsch (Neutscher Irr) zwischen dem Waldhaus Ernsthofen, dem Neutscher Hof, dem Meisenberg und dem Buchwald Hoxhohl.

-

Das rund 40 Hektar große Privatwaldgebiet in der Gemarkung Allertshofen „Allertshöfer Tanne“.

Darüber hinaus sind alle Waldflächen zu nennen auf denen sich durch Borkenkäfer oder Trockenheit abgestorbene stehende Fichten befinden. Solche Flächen gibt es vor allem im Privatwald. Im Gemeinde- und Staatswald werden Borkenkäferflächen zügig geräumt und möglichst schnell wieder eingepflanzt. Ein Trinkwasserleitungsnetz ist in den Waldgebieten in Modautal in der Regel nicht vorhanden. Die Löschwasserversorgung muss ggfls. über Löschfahrzeuge im Pendelverkehr und lange Schlauchförderleitungen sichergestellt werden.

3. Welchen Plan hat die Feuerwehr Modautal für derartige Ereignisse?

Die Einsatzkräfte und insbesondere die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr Modautal werden im Rahmen ihrer Ausbildung auch für Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung geschult. Praktische Erfahrungen bestehen durch verschiedene Vegetationsbrände (2023 z. B. Vegetationsbrand auf einer Wiese und Vegetationsbrand im Wald). Am Waldbrandeinsatz im vergangenen Jahr in Münster war die Feuerwehr Modautal ebenfalls beteiligt. Im Jahr 2021 haben Einsatzkräfte aus Modautal am internationalen Hilfeeinsatz zur Bekämpfung von Waldbränden in Griechenland teilgenommen. Grundsätzlich wird die Rahmenempfehlung Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung in Hessen beachtet. Durch Erlass ist eine Alarmplanung mit Einsatzstichworten geregelt. Für alle Waldflächen in Hessen gibt es Waldbrandeinsatzpläne von Hessen Forst. Zur Beurteilung von konkreten Einsatzlagen sind insbesondere gute Ortskenntnisse, über die die Modautaler Einsatzkräfte verfügen, notwendig. Zusätzlich zu den Informationen in den Waldbrandeinsatzpläne von Hessen Forst hat die Feuerwehr Modautal die Volumina der Hochbehälter, die Löschwasserreserven der Hochbehälter, öffentliche und private Löschwasserzisternen, Löschwasserteiche, sonstige größere Teiche und feste Staustellen an offenen Gewässern erfasst. Darüber hinaus gibt es eine Auflistung über bei verschiedenen Landwirten vorhanden Güllefässern und deren Volumen. Bei der Firma Klenk befinden sich zwei gefüllte Hakenliftfässer mit jeweils 10.000 Liter Inhalt. In Brandau steht ein weiteres, mit 3.000 Liter Löschwasser befülltes Güllefass zur Verfügung. Für alle Ortsteile sind bei der Feuerwehr Hydrantenpläne für Unterflur- und Überflurhydraten vorhanden. Das Land Hessen hat festgelegt, dass spätestens bei einem Mittelwaldbrand ab 5 Hektar in einer Gemeinde oder einem Mittelwaldbrand ab 2 Hektar in zwei Gemeinden, der Kreisbrandinspektor die Einsatzleitung übernimmt. Die Einsatzleitung kann auch bereits bei kleineren Wald- und Vegetationsbränden durch den Kreisbrandinspektor übernommen werden.

4. Welche Ausstattung hat die Feuerwehr Modautal, um einen Brand in unwegsamen Geländen zu bekämpfen?

Die Gemeinde Modautal verfügt über rund 160 gut ausgebildeter, motivierte freiwillige Feuerwehreinsatzkräfte. Die Feuerwehreinsatzkräfte sind die Grundlage und das Fundament für jeden Feuerwehreinsatz. Wenn ein Wald- oder Vegetationsbrand nicht bereits in der Entstehung gelöscht werden kann, ist eine Wasserförderung über längere Strecken unverzichtbar. Der Aufbau solcher Förderstrecken ist personalintensiv. Bei länger andauernden Waldbränden muss ein Personalaustausch gewährleistet sein. Größere Einsatzlagen erfordern immer viel Personal. Wenn es notwendig ist unterstützen sich die Städte, Gemeinden und Landkreise gegenseitig. Die Fahrzeugausstattung der Modautaler Einsatzabteilung kann auf der Internetseite der Feuerwehr Modautal eingesehen werden. Die Feuerwehr Modautal verfügt über fünf wasserführende Allradfahrzeuge, zwei allradgetriebene Führungsfahrzeugen, einen allradgetriebenen Gerätewagen Logistik (kann zur Schlauchverlegung von ca. 1.300 m mit einem Einsatzmodul ausgestattet werden), drei wasserführende Fahrzeuge ohne Allrad und fünf weiteren Einsatzfahrzeugen ohne Allrad. Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden dass auch mit Allradfahrzeugen nur Wege im Wald befahren werden können. Nur in Ausnahmefällen, bei guten Geländeverhältnissen können Wege im Bereich von Wiesen und Äckern verlassen werden.

5. Welche Auswirkungen hätte ein großer Waldbrand auf die Trinkwasserversorgung?

In Modautal gibt es vier nicht miteinander verbundene Trinkwassernetzbereiche. Die Ortsteile Lützelbach und Neunkirchen bilden einen Netzbereich. Die Ortsteile Brandau, Hoxhohl, Allertshofen, Herchenrode, Ernsthofen, Klein-Bieberau und Webern sind ebenfalls über Trinkwasserverbindungsleitungen ein Netzbereich. Das Trinkwassernetz des Ortsteils Neutsch und des Ortsteils Asbach ist jeweils mit keinem anderen Ortsteil bzw. einem anderen Trinkwassernetz verbunden. Die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung hat auch bei einer Großschadenslage eine hohe Priorität. Über Einschränkungen müsste je nach Gefährdungslage entschieden werden. Die Mitarbeiter der Wasserversorgung in Modautal werden bei Brandeinsätzen bei denen das Trinkwassernetz beansprucht wird, sofort informiert. Die Auswirkung eines Wald- oder Vegetationsbrandes sind von der jeweiligen Größe des Brandes und der Lage abhängig. Grundsätzlich müssen bei einem über länger andauernden löschwasserintensiven Wald- oder Vegetationsbrand weitere Löschwasserreserven außerhalb des Trinkwassernetzes in Modautal benutzt werden (siehe 3.). Ggfls. muss auch Löschwasser aus anderen Gemeinden mit Großtankfahrzeugen herantransportiert werden. Die Schönungsteiche auf den beiden Modautaler Kläranlagen können auch für die Löschwasserversorgung genutzt werden.

6. Wie wird die Gemeinde einen lang andauernden Brand finanzieren?

Die Gemeinde Modautal finanziert keine Brände, sondern Löscheinsätze. Die Durchführung von Einsätzen zur Brandbekämpfung ist für Eigentümer des jeweiligen Gegenstandes oder der jeweiligen Fläche nicht kostenpflichtig. Das heißt, die Brandbekämpfung ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Gemeinde Modautal. Ein Brandbekämpfungseinsatz ist zwingend, unabhängig von der aktuellen Leistungsfähigkeit einer Kommune durchzuführen und zu finanzieren. Wenn eine Kommune über nicht ausreichend liquide Mittel verfügt, wäre die Aufnahme von Kassenkrediten notwendig. Sobald ein Landkreis die Einsatzleitung bei einer Brandbekämpfung übernimmt (wie z. B. beim Waldbrandeinsatz 2022 auf dem Gelände der Muna in Münster) ist er für die Finanzierung verantwortlich. Die Gemeinde Modautal hat sich durch jahrelanges, sparsames und nachhaltiges Wirtschaften einen Finanzmittelbestand, das heißt eine finanzielle Rücklage aufgebaut der die Gemeinde in die Lage versetzt, auch unerwartete Ereignisse zu finanzieren. Der Finanzmittelbestand zum 14.07.2023 beträgt 3.745.086 Euro. Haushaltsrechtlich wird ein Einsatz zur Brandbekämpfung erst über das Produkt Brandschutz, ggfls. über den im Haushalt 2023 festgelegten Deckungskreis, durch vom Gemeindevorstand oder der Gemeindevertretung beschlossene überplanmäßigen Ausgaben oder einen Nachtragshaushalt abgewickelt.

7. Welche Auswirkungen hätte ein großer Brand auf das Projekt Modautal Nord?

Die Frage kann aufgrund der unpräzisen Fragestellung nicht beantwortet werden. Der Bürgermeister weist abschließend daraufhin, dass die Mitglieder der Gemeindevertretung weitere Informationen per E-Mail weitergeleitet bekommen. Er lädt alle Interessierten Gemeindevertreterinnen und Vertreter zur Teilnahme an der Jahreshauptversammlung der Modautaler Feuerwehr ein. Da die freiwilligen Feuerwehren einen nicht ersetzbaren Dienst an der Allgemeinheit leisten empfiehlt er, allen Einwohnern zumindestens förderndes Mitglied in einem Feuerwehrverein zu werden. Bei allen Mitgliedern der Einsatzabteilung und insbesondere dem Führungskräften bedankt er sich für ihr großes Engagement.

TOP 11 Mitteilungen

Der Bürgermeister sowie der Vorsitzende Herr Balß wünschen allen Anwesenden eine angenehme Sommerpause. Ende der Sitzung: 20:45 Uhr

Modautal, den 20.07.2023

gez. Georg Werner Balß

gez. Tiziana Faggion

(Vorsitzender der GeVe)

(Schriftführerin)