Halter von Freigängerkatzen, die in Kommunen mit Katzenschutzverordnung leben, sind verpflichtet, Ihre Katzen zu kennzeichnen, registrieren und kastrieren zu lassen.
Jedes Jahr werden die Tierheime von einer Welle Katzenbabys überrollt. Im ländlichen Raum bieten Höfe, Scheunen, Friedhöfe, Schrebergärten sowie unbewohnte Gebäude den freilebenden, verwilderten Katzen Unterschlupf. Unkastrierte Freigängerkatzen (die ein Zuhause haben), tragen zu weiterem Nachwuchs bei, wenn sie sich mit den freilebenden Tieren paaren. Zunächst nur zwei Kätzchen, sind es nach einem Jahr schon acht oder zehn. So nimmt das Elend seinen Lauf – auch in Modautal!
Freilebende Katzen pflanzen sich ungehindert fort, sind häufig krank und werden tiermedizinisch nicht versorgt. Viele Katzenbabys sind schon von Geburt an krank und sterben einen qualvollen Tod. Sinkt die Zahl der Straßenkatzen, entlastet das auch Tierschutzvereine und Tierheime.
Liegt der Fundort einer Katze in einer Kommune mit Katzenschutzverordnung, darf eine nicht registrierte Fundkatze kurzfristig kastriert werden. Falls sich der Halter meldet/ ausfindig gemacht werden kann, muss er die Kosten für die Unterbringung und Kastration tragen. Entsprechend der Katzenschutzverordnung dürfen unkastrierte Katzen keinen Freigang haben.
Freilebende Katzen ausschließlich zu füttern, damit sie nicht hungern müssen, löst das Problem des Katzenelends nicht. Nur die Kastration von Freigängern und freilebenden Katzen kann den Bestand mittelfristig reduzieren.
Siehe auch „Katzenschutzverordnung für das Gebiet der Gemeinde Modautal“ auf der Homepage www.modautal.de