Der Bewerber des Wahlvorschlages für die Wahl des Ortsbeirates Ernsthofen der Gemeinde Modautal am 14.03.2021,
laufende Nr. 9, Herr Simon Krieger,
hat sein Mandat durch Wegzug aus dem Ortsteil Ernsthofen verloren.
Ich stelle deshalb hiermit das Ausscheiden des Genannten aus dem Ortsbeirat Ernsthofen gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) fest.
Gleichzeitig wird festgestellt, dass für Herrn Krieger vom Wahlvorschlag für die Ortsbeiratswahl Ernsthofen der Bewerber
laufende Nr. 3, Herr Heinz Daniel,
Schloßstr. 12, 64397 Modautal,
in den Ortsbeirat Ernsthofen nachrückt.
Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Ernsthofen innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der besonderen Gemeindewahlleiterin, 64397 Modautal, Odenwaldstraße 34, gemäß § 34 in Verbindung mit § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) Einspruch erheben.