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Modautal-Nachrichten
Ausgabe 38/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Einladung zur Sitzung der Gemeindevertretung

Tagesordnung der 10. Sitzung der Gemeindevertretung in der XI. Legislaturperiode

Einladung

Am Montag, den 10.10.2022, 19:30 Uhr, findet in der Festhalle Lützelbach, Am Bärling 11 in Lützelbach die nächste öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung statt.

TOP 1:

Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit

TOP 2:

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.07.2022

TOP 3:

Bericht des Gemeindevorstandes

TOP 4:

Bericht aus den Verbänden

TOP 5:

Wahl einer Schiedsperson

TOP 6:

Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson

TOP 7:

6. Änderung der Hauptsatzung

TOP 8:

Neufassung der Hebesatzung

TOP 9:

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Zweckverband Abfall- und Wertstoff-einsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg (ZAW) und der Gemeinde Modautal

TOP 10:

3. Nachtrag zur Vereinbarung über die Förderung der Kindertageseinrichtung IG Kindergruppe Klein-Bieberau/Webern e.V.

TOP 11:

Abschluss eines Vertrags über die Belegung von Kindertagesstättenplätze für Kinder mit Behinderung mit BHZ Roßdorf Soziale Dienste gGmbH

TOP 12:

Verlängerung Klärschlammverwertung

TOP 13:

Bauleitplanung 2. Änderung des Bebauungsplans „In der Schafswiese“ in der Gemarkung Klein-Bieberau

TOP 14:

Vergabe Baumaßnahme K 134 Ortsdurchfahrt Modautal/Asbach

TOP 15:

Prüfantrag der SPD-Fraktion auf das Erschließen bzw. Ausbessern eines Radweges zwischen Brandau und Gadernheim

TOP 16:

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN beim Land Hessen den Bedarf eines Fahrradweges entlang der L3099 im Abschnitt Brandau – Hoxhohl – Ernsthofen anzumelden

TOP 17:

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN zum Klimaschutz

TOP 18:

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN zum Bereich Kindertagespflege

TOP 19:

Mitteilungen

Mit freundlichen Grüßen
gez. Georg Werner Balß
Vorsitzender der Gemeindevertretung

Wir weisen darauf hin, dass die am Tag der Sitzung geltende Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung einzuhalten ist. Dies kann auch dazu führen, dass in den kommunalen Gemeinschaftseinrichtungen nur begrenzt Plätze für Gäste zur Verfügung stehen.