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Modautal-Nachrichten
Ausgabe 4/2024
Aus dem Rathaus
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Vereinsförderung, Grundförderung

Richtlinien zur Vereinsförderung in der Gemeinde Modautal

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 19.09.2005, zuletzt geändert durch Beschluss vom 03.09.2018, die Richtlinien zur Vereinsförderung beschlossen. Die entsprechende Satzung kann auf der Homepage der Gemeinde unter www.modautal.de, Satzungen, eingesehen und heruntergeladen werden.

Nach dieser Satzung erhalten die förderungsfähigen örtlichen Vereine eine jährliche Zuwendung auf der Basis der Mitgliederzahlen des abgelaufenen Jahres, Stand 31.12.

Sie beträgt je Mitglied bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 5,00 €.

Die Mitgliederzahlen sind der Gemeinde bis spätestens 31.03. des Folgejahres unaufgefordert vorzulegen. Da es sich bei diesem Datum um eine Ausschlussfrist handelt, können verspätet eingehende Meldungen bei der Förderung nicht mehr berücksichtigt werden.

Wir bitten die Verantwortlichen aller förderfähigen örtlichen Vereine, uns die Mitgliederzahlen Stand 31.12.2023 bis spätestens 31.03.2024 vorzulegen.

Der Gemeindevorstand
Lautenschläger, Bürgermeister