Herr Erich Fornoff hat sein Mandat im Ortsbeirat Allertshofen/Hoxhohl wegen Umzug nach Ober-Ramstadt verloren.
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich daher fest, da die Liste des Wahlvorschlages „Bürger für Allertshofen/Hoxhohl“ (BfA/H) erschöpft ist, dass der Sitz unbesetzt bleibt; die gesetzliche Mitgliederzahl des Ortsbeirates Allertshofen/Hoxhohl vermindert sich für die Wahlzeit entsprechend.
Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Allertshofen/Hoxhohl innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der besonderen Gemeindewahlleiterin 64397 Modautal, Odenwaldstraße 34, gemäß § 34 in Verbindung mit § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) Einspruch erheben.