Titel Logo
Modautal-Nachrichten
Ausgabe 42/2025
Aus den Gremien
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus den Gremien

Niederschrift

über die 26. öffentliche Sitzung in der XI. Wahlperiode der Gemeindevertretung der Gemeinde Modautal am Montag, dem 22.09.2025, 19:30 Uhr, im Sitzungssaal der Hofreite, Odenwaldstr. 32 in Brandau.

Siehe Anwesenheitsliste

TOP 1 Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit

Zum Gedenken an die verstorbene Beigeordnete Gertraud Lauer bittet Frau Herbst die Personen im Saal aufzustehen und um Einlegung einer Schweigeminute.

Danach eröffnet die Vorsitzende die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Tagesordnung

TOP 1:

Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit

TOP 2:

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 30.06.2025

TOP 3:

Bericht des Gemeindevorstandes

TOP 4:

Bericht aus den Verbänden

TOP 5:

Bauleitplanung Aufstellung des Bebauungsplans „Erweiterung Nördlich des Hahnwiesenwegs“ sowie teilbereichsbezogene Änderung des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich des v.g. Bebauungsplans in der Gemarkung Asbach, Flur 1 und Flur 4; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 197/XI

TOP 6:

Bauleitplanung Aufstellung des Bebauungsplans „Am Flößchen“ sowie teilbereichsbezogene Änderung des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich des v.g. Bebauungsplans in der Gemarkung Klein-Bieberau, Flur 2; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 198/XI

TOP 7:

Bauleitplanung Aufstellung eines Bebauungsplans in der Gemarkung Neunkirchen, Flur 1 sowie teilbereichsbezogene Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans im Geltungsbereich des gegenständlichen Bebauungsplans; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 199/XI

TOP 8:

Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Zentralen Auftragsvergabestelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg (ZAvS); Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 200/XI

TOP 9:

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Änderung der Hundesteuersatzung, dass sogenannte „Listenhunde“, welche aus Tierschutzeinrichtungen von Privatpersonen übernommen werden, mit anderen Hunderassen aus Tierschutzeinrichtungen steuerlich gleichgestellt werden; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 201/XI

TOP 10:

Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung einer/eines ehrenamtlichen Beigeordneten

TOP 11:

Mitteilungen

TOP 2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 30.06.2025

Die Vorsitzende der Gemeindevertretung stellt fest, dass gemäß § 29 (Niederschrift) der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse innerhalb der Frist keine Einwendungen erhoben wurden und somit die Niederschrift der Sitzung vom 30.06.2025 genehmigt ist.

TOP 3 Bericht des Gemeindevorstandes

Der Bürgermeister berichtet zu folgenden Themen:

1. Feuerwehr Modautal Nord

Aufschaltung Brandmeldeanlage

Die Feuerwehr Modautal ist mit einer Brandmeldeanlage (BMA) sowie einer Einbruchmeldeanlage (EMA) ausgestattet, die auf die Zentrale Leitstelle im Landkreis Darmstadt-Dieburg aufgeschaltet werden sollen. 2 Firmen wurden aufgefordert, ein Angebot abzugeben, lediglich ein Angebot ging ein. Der Auftragsvergabe an die Firma Bosch Sicherheitssysteme GmbH aus Leipzig in Höhe von 1.914,01 € brutto einmalig sowie

198,28 € brutto monatlich hat der Gemeindevorstand zugestimmt.

Schließsystem

Die Feuerwehr Modautal Nord erhält die Schließanlage Abus Seccor, die mit der Brandmeldeanlage und Einbruchmeldeanlage kompatibel ist. Der Gemeindevorstand hat der Auftragsvergabe an die Firma Seeger Maschinen- und Metallbau aus Modautal zum Bruttoangebotspreis von 9.020,20 € zugestimmt.

Abdichtung des Eingangsbereiches der Feuerwache

Die Beauftragung zur Abdichtung des Eingangsbereichs der Feuerwehr Modautal Nord erfolgte nach Zustimmung durch den Gemeindevorstand an die Firma Holzbau Pritsch aus Seeheim-Jugenheim zum Bruttoangebotspreis von 9.988,98 €.

Kantenschutzprofile

Die Kantenschutzprofile werden in der Fahrzeughalle zwischen Türrahmen und Wärmedämmung nach Maß angefertigt und eingebaut. Der Gemeindevorstand hat der Auftragsvergabe an die Firma Ernst Seeger Maschinen- und Metallbau aus Modautal zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 6.345,08 € zugestimmt.

Derzeit laufen die Arbeiten an der Außenanlage und sollen voraussichtlich bis Ende Oktober abgeschlossen sein.

2. Regenerierung Tiefbrunnen Brandau

Die Untersuchung des Rohwassers des Tiefbrunnens in Brandau weist einen hohen Anteil an Eisen und Mangan aus. Dadurch entstehen Ablagerungen, die die Förderleistung der Pumpe sowie die Funktion des 25m tiefen Tiefbrunnens stark beeinträchtigen. Der Gemeindevorstand hat dem Angebot zur Brunnenregenerierung von der Firma PFH Pumpen aus Hanau zum Bruttoangebotspreis von 9.104,69 € zugestimmt.

3. Regenerierung Tiefbrunnen Asbach

Da die 24m tief sitzende Pumpe kontrolliert werden muss, soll in diesem Zuge auch die anstehende Regenerierung erfolgen. Der Gemeindeverstand hat dem Angebot zur Brunnenregenerierung von der Firma PFH Pumpen aus Hanau zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 9.104,69 € zugestimmt.

4. Reparatur- und Pflasterarbeiten Feuerwehrhaus Hoxhohl

Im Bereich der Tore der Fahrzeughalle hat sich das Pflaster stark abgesenkt, wodurch Schäden am Beton der Schwelle des Einfahrtbereiches entstanden sind. Diese Stolperstellen stellen eine Gefahr für die Feuerwehrkameraden dar. Der Beauftragung zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 7.020,55 € der Firma Hoch-Tief-Ingenieur-Bau GmbH aus Beedenkirchen hat der Gemeindevorstand zugestimmt.

5. Alamierungssystem Kindergarten Pfiffikus in Ernsthofen

Im Kindergarten Pfiffikus in Ernsthofen wurde eine Gefahrenverhütungsschau durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg durchgeführt. Bemängelt wurde, dass zwei verschiedene Alamierungssysteme (Rauchmelder und Feuermelder) verbaut sind. Der Gemeindevorstand hat der Beauftragung an die Firma MGTELEkommunikation & Schwachstromtechnik e.K. aus Hoxhohl zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 10.115,00 € zugestimmt.

Der Kindergarten Pfiffikus erhält eine vom Brandschutz geforderte vernetzte Rauchmelderanlage. Der Gemeindevorstand hat der Auftragsvergabe für die Elektroarbeiten an die Firma Zelazek Haus & Kabel Service aus Asbach zum Bruttoangebotspreis von 7.735,00 € zugestimmt.

6. Lieferung und Austausch von Ultraschall-Wasserzählern für das Jahr 2025

Im Jahr 2025 müssen 345 Hauswasserzähler geliefert und ausgetauscht werden. Aufgrund der Änderung der Wasserversorgungssatzung werden ab diesem Jahr Funkwasserzähler verbaut. Im Zuge der freihändigen Vergabe wurden 5 Firmen aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Am Tag der Antragseröffnung lagen 2 Angebote vor, davon konnte eins nicht gewertet werden. Der Gemeindevorstand stimmte der Auftragsvergabe an die Firma Ernst Heitland GmbH & Co. KG aus Solingen zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 42.391,43 € zu.

7. Förderung Führerschein 2025 für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr

Der Gemeindevorstand hat dem Antrag auf Führerscheinförderung für 2 Personen in Höhe von max. 2.000,00 € pro Person zugestimmt. Die Feuerwehrkameraden benötigen den Führerschein primär für ihre Tätigkeiten in den Jugendfeuerwehren.

8. Auftragsvergabe Gutachten Brücke Ernsthofen

Aufgrund des Baujahres und der vorangeschrittenen Korrosion an der Brücke Darmstädter Straße - Mühlstraße in Ernsthofen gibt es keine Planunterlagen, die eine sichere Berechnung ermöglichen. Egal ob Abriss, Neubau, Überbau der vorhandenen Brücke oder Sanierung ist eine zuverlässige Statik notwendig.

Der Gemeindevorstand hat der Auftragsvergabe für das Brückengutachten inkl. Kostenschätzung und Kostengegenüberstellung an die Firma Verheyen Ingenieure aus Bad Kreuznach zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 8.600,64 € zugestimmt.

9. Vergabe Elektroinstallation Wasserpumpstation Ernsthofen

Der Schaltkasten der Elektroinstallation der Wasserpumpstation ist sehr veraltet, viele Teile davon stammen noch aus dem Jahr 1959 und entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. 3 Angebote gingen ein. Der Gemeindevorstand stimmte der Auftragsvergabe an den günstigste Bieter die Firma Freudenberg GmbH aus Rödermark zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 36.833,48 € zu.

10. Vergabe Unterhaltsreinigung Rathaus Brandau

Der Vertrag zur Unterhaltsreinigung mit der bisherigen Firma HEGEN für das Rathaus Brandau läuft zum 31.10.2025 aus. 4 Firmen wurden aufgefordert, ein Angebot abzugeben, 3 Angebote gingen ein. Der Abschluss eines Werkvertrages erfolgte nach Zustimmung durch den Gemeindevorstand an den günstigsten Bieter die Firma HEGEN Gebäudereinigungs-GmbH aus Ober-Ramstadt zum Brutto-Jahrespreis von 27.131,28 €.

11. Vergabe „Gemeinsamer Energiebezug von Strom und Gas“

Der Gemeindevorstand stimmte dem Zuschlag an die Firma ENTEGA PLUS GmbH für die Lieferung von Strom und Erdgas für die Jahre 2026-2029 zu.

Kostenschätzung mit Preisen vom August 2025

Durchschnittliche Brutto-Endpreise:

Los 1 – Gruppe 1 (Elektrische Energie Ökostrom) 22,52 ct/kWh

Los 2 – Gruppe 2 (reines fossiles Erdgas) 9,07 ct/kWh

12. Aufstellung von Altkleidercontainer

Der Vertrag mit der bisherigen Firma wurde mit sofortiger Wirkung gekündigt, da diese Firma auch nach Aufforderungen weder die Altkleidercontainer leert, noch die fällige Miete bezahlt.

Der Gemeindevorstand hat dem Vertragsabschluss, befristet für ein Jahr, mit der Firma A+E Recycling aus Dietzenbach für die Aufstellung von Altkleidercontainern im Gemeindegebiet Modautal mit jährlich 300,00 € Stellplatzmiete pro Container zugestimmt.

13. LINUS WITTICH Medien KG (Verlag) – Modautal Nachrichten

Der LINUS WITTICH Verlag hat der Gemeinde Modautal eine Änderungskündigung des bestehenden Vertrages hinsichtlich der Herausgabe der „Modautal Nachrichten“ zugesandt. Ein überarbeitetes Angebot für 2026 wurde vorgelegt, welches eine wöchentliche Erscheinungsweise vorsieht, allerdings ist der Erscheinungstermin lediglich bis spätestens Freitag der Folgewoche definiert, der Abgabeschluss wird vorgezogen und es ist eine Verteilung per Post vorgesehen. Eine mögliche Alternative ohne Postversand und mit Auslage soll mit der Kommunalaufsicht abgeklärt werden. Zur Änderungskündigung durch den Verlag LINUS WITTICH Medien KG erfolgte durch die Gemeinde Modautal fristgerecht im September (Kündigungsfrist 3 Monate zum Jahresende) eine Kündigung zum 31.12.2025.

14. Rohrleitungsbau Wasserpumpstation Neutsch

Im Rahmen der Überprüfung der Wasserpumpstation Neutsch wurde festgestellt, dass die aktuellen Leitungen nicht mehr funktionsfähig sind und der Einbau neuer Leitungen erforderlich ist. Der Gemeindevorstand stimmte der Auftragsvergabe an die Firma Stefan Fietzek Anlagenbau GmbH aus Dietzenbach zum Bruttoangebotspreis von 7.417,07 € zu.

15. Kündigung Architektenleistung „Alte Schule Asbach“

Die Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro hat sich von Anfang an als schwierig herausgestellt. Der Kündigung des Vertragsverhältnisses aufgrund des gestörten Vertrauensverhältnisses und nicht eingehaltener Termine wurde durch den Gemeindevorstand zugestimmt.

16. Offenlage/Frühzeitige Beteiligung im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans Südhessen

Heute hat die Gemeinde Modautal per E-Mail das Anschreiben zur Offenlage/Frühzeitige Beteiligung im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans Südhessen erhalten.

Die Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen nach dem HLPG sowie die frühzeitige Beteiligung nach BauGB für das Gebiet des Ballungsraumes Frankfurt/Rhein-Main erfolgen in der Zeit vom 29. September 2025 bis zum 28. November 2025.

17. Freie Dorfschule Modautal e.V.

Der Schulbetrieb 1. bis 4. Klasse ist nach den Sommerferien am 18.08.2025 angelaufen. Der Verein hat keine Genehmigung für das Gebäude in Asbach erhalten, allerdings unabhängig hiervon eine Betriebserlaubnis des staatlichen Schulamtes. Aktuell findet der Unterricht im Bürgerhaus Allertshofen/Hoxhohl statt. Da es sich um einen Modautaler Verein handelt, ist eine Nutzung des Bürgerhauses möglich. Eine Lagerung der Schulutensilien im Gebäude ist nicht möglich.

18. Kommunaler Finanzausgleich 2026

Für den Haushaltsplan 2026 liegen derzeit noch nicht die Orientierungsdaten des Landes Hessen vor. Der Kommunale Finanzausgleich, das heißt die Zuweisungen des Landes und die Umlagen an den Landkreis, errechnet sich anhand der Steuereinnahmen des

2. Halbjahres 2024 und des 1. Halbjahres 2025. Da die Bedarfsmesszahl noch nicht vorliegt, wurde in einer ersten Abschätzung eine leichte Steigerung angenommen. Die Prognose-berechnung der Gemeinde Modautal für den Kommunalen Finanzausgleich 2026 ergibt aufgrund der deutlich gestiegenen Steuerkraft der Gemeinde Modautal eine Verschlechterung von rund 2.200.000,00 € (rund 1.300.000,00 € weniger Schlüsselzuweisungen und 900.000,00 € mehr Kreis- und Schulumlage).

TOP 4 Bericht aus den Verbänden

• Ekom21

Herr Marquardt berichtet von der 13. und 14. Sitzung der Verbandsversammlung der ekom21, die am 03.07.2025 stattgefunden hat. Die Genehmigung der Ergebnis-niederschriften über die 11. und 12. Sitzung der Verbandsversammlung am 12.12.2024, der Beteiligungsbericht der ekom21 - KGRZ Hessen zum 31.12.2024 und die Benennung eines Nachfolgers im Finanzausschuss der Verbands-versammlung wurden zur Kenntnis genommen. Die Aufnahme des GPR Gesundheits- und Pflegezentrums Rüsselsheim gemeinnützige GmbH Klinikum wurde einstimmig beschlossen.

TOP 5 Bauleitplanung Aufstellung des Bebauungsplans „Erweiterung Nördlich des Hahnwiesenwegs“ sowie teilbereichsbezogene Änderung des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich des v.g. Bebauungsplans in der Gemarkung Asbach, Flur 1 und Flur 4; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 197/XI

Der Bürgermeister teilt mit, dass der Ortsbeirat Asbach einstimmig zugestimmt hat.

Auf Empfehlung des B.- u. U.- und des H.- u. F.-Ausschusses fasst die GeVe folgenden

Beschluss:

Die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den Vorschlägen in der beigefügten synoptischen Auflistung zur Anlage I, welche Bestandteil dieser Beschlussfassung ist, behandelt und es wird entsprechend dem jeweiligen Abwägungsergebnis und dem zu jeder Stellungnahme abgeleiteten Beschlussvorschlag ein Beschluss hierüber gefasst.

Es wird festgestellt, dass von der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen sind.

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche eine Stellungnahme zum Inhalt der Bauleitplanung (Bebauungsplan / Änderung Flächennutzungsplan) vorgebracht haben, von diesem Abwägungsergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Grundlage obiger Beschlussfassung ist die der Beschlussvorlage als Anlage I beigestellte Abwägungssynopse und die darin aufgeführte Übersicht über die Inhalte der Stellungnahmen mit den vorgenommenen Einzelabwägungen und jeweils dazu gehörenden Beschlussvorschlägen mit Stand 16.07.2025.

Abstimmungsergebnis: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0

TOP 6 Bauleitplanung Aufstellung des Bebauungsplans „Am Flößchen“ sowie teilbereichsbezogene Änderung des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich des v.g. Bebauungsplans in der Gemarkung Klein-Bieberau, Flur 2; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 198/XI

Frau Keil zeigt einen Widerstreit der Interessen (§ 25 HGO) an und verlässt für diesen Tagesordnungspunkt vor der Beratung und Beschlussfassung den Sitzungssaal.

Der Bürgermeister teilt mit, dass der Ortsbeirat Klein-Bieberau/Webern einstimmig zugestimmt hat.

Auf Empfehlung des B.- u. U.- und des H.- u. F.-Ausschusses fasst die GeVe folgenden

Beschluss:

Die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den Vorschlägen in der beigefügten synoptischen Auflistung zur Anlage I, welche Bestandteil dieser Beschlussfassung ist, behandelt und es wird entsprechend dem jeweiligen Abwägungsergebnis und dem zu jeder Stellungnahme abgeleiteten Beschlussvorschlag ein Beschluss hierüber gefasst.

Es wird festgestellt, dass von der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen sind.

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche eine Stellungnahme zum Inhalt der Bauleitplanung (Bebauungsplan / Änderung Flächennutzungsplan) vorgebracht haben, von diesem Abwägungsergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Grundlage obiger Beschlussfassung ist die der Beschlussvorlage als Anlage I beigestellte Abwägungssynopse und die darin aufgeführte Übersicht über die Inhalte der Stellungnahmen mit den vorgenommenen Einzelabwägungen und jeweils dazu gehörenden Beschlussvorschlägen mit Stand 25.08.2025.

Abstimmungsergebnis: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Vorsitzende Frau Herbst bittet Frau Keil wieder in den Sitzungssaal zu kommen und informiert sie über das Abstimmungsergebnis.

TOP 7 Bauleitplanung Aufstellung eines Bebauungsplans in der Gemarkung Neunkirchen, Flur 1 sowie teilbereichsbezogene Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans im Geltungsbereich des gegenständlichen Bebauungsplans; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 199/XI

Der Bürgermeister teilt mit, dass der Ortsbeirat Neunkirchen zum jetzigen Zeitpunkt keinen Beschluss fasst und keine Stellungnahme abgibt, da dem Ortsbeirat in der momentanen Planungsphase zu wenige konkrete Details vorliegen. Der Ortsbeirat hält jedoch an seinen Vorgaben aus der Sitzung vom 14.11.2024 fest.

Auf Empfehlung des B.- u. U.- und des H.- u. F.-Ausschusses fasst die GeVe folgenden

Beschluss:

Die vorgelegte städtebauliche Konzeption wird hiermit anerkannt und es wird beschlossen, das weitere Aufstellungsverfahren auf dieser planerischen Grundlage weiterzuführen. Diese planerische Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplans und die teilbereichsbezogene Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes wird hiermit - jeweils einzeln - als Vorentwurf zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit i. S. d. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange i. S. d. § 4 Abs. 1 BauGB gebilligt und so beschlossen.

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen als auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und aufzufordern, sich im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu äußern. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zu geben, innerhalb eines Monats mit Veröffentlichung der Bekanntmachung, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren, sich hierzu zu äußern und Anregungen allgemeiner Art vorzubringen.

Die dabei fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen sind alsdann zur abschließenden Behandlung und Beschlussfassung der Gemeindevertretung vorzulegen.

Der Gemeindevorstand wird ferner beauftragt, mit dem von der Bauleitplanung begünstigten Grundstückseigentümer einen geeigneten städtebaulichen Vertrag zu verhandeln, um schädliche Einwirkungen auf die Ortsbevölkerung und die Umwelt vermeiden zu können.

Abstimmungsergebnis: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0

TOP 8 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Zentralen Auftragsvergabestelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg (ZAvS); Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 200/XI

Auf Empfehlung des B.- u. U.- und des H.- u. F.-Ausschusses fasst die GeVe folgenden

Beschluss:

Zustimmung zum Abschluss der beiliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben des Auftrags- und Vergabewesens und der Submission im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg.

Abstimmungsergebnis: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0

TOP 9 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Änderung der Hundesteuersatzung, dass sogenannte „Listenhunde“, welche aus Tierschutzeinrichtungen von Privatpersonen übernommen werden, mit anderen Hunderassen aus Tierschutzeinrichtungen steuerlich gleichgestellt werden; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 201/XI

Auf Empfehlung des H.- u. F.-Ausschusses fasst die GeVe folgenden

Beschluss:

Die Hundesteuersatzung vom 14.11.2016 dahingehend zu überarbeiten, dass sogenannte „Listenhunde“, welche aus Tierschutzeinrichtungen von Privatpersonen übernommen werden, mit anderen Hunderassen aus Tierschutzeinrichtungen steuerlich gleichgestellt werden. Hierzu sollen folgende Änderungen vorgenommen werden:

- Ergänzung des § 6 um folgenden Passus:

- § 6 Abs. 2 b) Satz 3.: Hunde gem. § 5 Abs. 5 (Listenhunde), die von ihren Halterinnen oder Haltern aus einer Tierschutzeinrichtung erworben werden, bis zum Ende des auf das Jahr des Erwerbs folgenden Kalenderjahres. Danach werden diese Hunde gemäß § 5 Abs. 1 dieser Satzung versteuert.

- Abänderung von § 8 Abs. 1 a von „die Hunde keine gefährlichen Hunde im Sinne dieser Satzung sind“ zu: „die Hunde keine gefährlichen Hunde gem. § 5 Abs. 4 sind“

Abstimmungsergebnis: Ja: 3, Nein: 14, Enthaltungen: 1

Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.

TOP 10 Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung einer/eines ehrenamtlichen Beigeordneten

Frau Jansen legt schriftlich ihr Mandat als Gemeindevertreterin nieder.

Die Vorsitzende der Gemeindevertretung, Frau Margrit Herbst, stellt fest, dass Frau Maria Helene Jansen für Frau Gertraud Lauer in den Gemeindevorstand nachrückt.

Die Vorsitzende der Gemeindevertretung, Frau Herbst, verpflichtet Frau Jansen durch Handschlag und spricht die folgenden Worte:

„Ich führe Sie hiermit in Ihr Amt ein und verpflichte Sie durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Aufgaben.“ (§ 46 Abs. 1 HGO)

Herr Bürgermeister Lautenschläger verliest die Ernennungsurkunde, in der Frau Jansen zur Ehrenbeamtin auf Zeit ernannt wird, und überreicht ihr diese. (§ 46 Abs. 2 HGO)

Anschließend verliest die Vorsitzende der Gemeindevertretung den Diensteid und Frau Maria Helene Jansen leistet den Diensteid mit erhobener rechten Hand durch Nachsprechen der Eidesformel.

TOP 11 Mitteilungen
  • Frau Schütz informiert, dass am Freitag, 26.09.2025, um 19:00 Uhr im Sitzungssaal der Hofreite in Brandau eine öffentliche Veranstaltung der CDU mit dem Gemeindebrandinspektor Marcus Bauer zum Thema „Brandschutz und Sicherheit zu Haus“ stattfindet.
  • Herr Gehrisch teilt mit, dass am Sonntag, 05.10.2025, wieder der Modautaler Bauernmarkt auf dem Bolzplatz in Allertshofen-Hoxhohl stattfindet.

Ende der Sitzung: 20:07 Uhr

Modautal, den 23.09.2025
Margrit Herbst (Vorsitzende der GeVe)
Sabine Höflich (Schriftführerin)