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Modautal-Nachrichten
Ausgabe 46/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Offenlegung Bodenschätzung

Hessen  — Darmstadt, den 13.10.2025

Finanzamt Darmstadt — Tel. (Durchwahl Darmstadt): 06151/102-4003

Aktenzeichen: S 3354 B - Naschätz/2023 - St 7 b

Bekanntmachung

über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung infolge Nachschätzung in den Gemarkungen Neutsch und Hoxhohl

l.

In den genannten Gemarkungen hat eine Überprüfung der Bodenschätzung und eine Nachschätzung der landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäß § 11 des Bodenschätzungsgesetzes (BodSchätzG) stattgefunden. Die Bodenschätzung bildet mit den Ertragsmesszahlen (EMZ) die Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer für Landwirtschaftsflächen. Zudem stellt sie eine Datengrundlage für verschiedene Bodeninformationssysteme dar.

2.

Offengelegt werden die Schätzungskarten und das Schätzungsbuch, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind. Die bei der Bodenschätzung festgestellten Schätzungsergebnisse werden wie folgt offengelegt: Die Flurstückseigentümer sowie die Nutzungsberechtigten erhalten nach Benennung der Liegenschaft durch Angabe der Gemarkung, der Flur- und Flurstücksnummer einen oder mehrere Kartenauszüge sowie einen Auszug aus dem Feldschätzungsbuch. Die Unterlagen können folgendermaßen beantragt werden:

Auf dem Postweg: Finanzamt Darmstadt

z. Hd. ALS Kusch-Thurau

Neckarstr. 3

64283 Darmstadt

Die genannten Unterlagen werden auf dem Postweg zurückgesendet.

Per E-Mail: Monika.Kusch-Thurau@fa-dam.hessen.de

Die Rücksendung der Unterlagen erfolgt auf elektronischem Weg als pdf-Dokument in Form eines E-Mail-Anhanges.

Offenlegungszeitraum: 17.11.-17.12.2025