Hessen — Darmstadt, den 13.10.2025
Finanzamt Darmstadt — Tel. (Durchwahl Darmstadt): 06151/102-4003
Aktenzeichen: S 3354 B - Naschätz/2023 - St 7 b
| l. | In den genannten Gemarkungen hat eine Überprüfung der Bodenschätzung und eine Nachschätzung der landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäß § 11 des Bodenschätzungsgesetzes (BodSchätzG) stattgefunden. Die Bodenschätzung bildet mit den Ertragsmesszahlen (EMZ) die Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer für Landwirtschaftsflächen. Zudem stellt sie eine Datengrundlage für verschiedene Bodeninformationssysteme dar. |
| 2. | Offengelegt werden die Schätzungskarten und das Schätzungsbuch, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind. Die bei der Bodenschätzung festgestellten Schätzungsergebnisse werden wie folgt offengelegt: Die Flurstückseigentümer sowie die Nutzungsberechtigten erhalten nach Benennung der Liegenschaft durch Angabe der Gemarkung, der Flur- und Flurstücksnummer einen oder mehrere Kartenauszüge sowie einen Auszug aus dem Feldschätzungsbuch. Die Unterlagen können folgendermaßen beantragt werden: |
| Auf dem Postweg: Finanzamt Darmstadt |
| z. Hd. ALS Kusch-Thurau |
| Neckarstr. 3 |
| 64283 Darmstadt |
| Die genannten Unterlagen werden auf dem Postweg zurückgesendet. |
| Per E-Mail: Monika.Kusch-Thurau@fa-dam.hessen.de |
| Die Rücksendung der Unterlagen erfolgt auf elektronischem Weg als pdf-Dokument in Form eines E-Mail-Anhanges. |
| Offenlegungszeitraum: 17.11.-17.12.2025 |