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Modautal-Nachrichten
Ausgabe 46/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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8. Änderung der Hauptsatzung

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Modautal in ihrer Sitzung am 10.11.2025 folgende Satzung zur Änderung der

Hauptsatzung

beschlossen:

Artikel 1

§ 6 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

(3) Der Ortsbeirat besteht

im Ortsbezirk Allertshofen/Hoxhohl

aus 7 Mitgliedern

im Ortsbezirk Asbach

aus 7 Mitgliedern

im Ortsbezirk Brandau

aus 9 Mitgliedern

im Ortsbezirk Ernsthofen

aus 7 Mitgliedern

im Ortsbezirk Herchenrode

aus 3 Mitgliedern

im Ortsbezirk Klein-Bieberau/Webern

aus 7 Mitgliedern

im Ortsbezirk Lützelbach

aus 5 Mitgliedern

im Ortsbezirk Neunkirchen

aus 3 Mitgliedern

im Ortsbezirk Neutsch

aus 5 Mitgliedern

Artikel 2

§ 7 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

(1) Satzungen, Verordnungen, öffentliche Bekanntmachungen nach dem Kommunalwahlgesetz und den aufgrund des Kommunalwahlgesetzes ergangenen Rechtsverordnungen sowie anderer Gegenstände, deren öffentliche Bekanntmachung erforderlich ist, werden durch Bereitstellung auf der Internetseite im Sinne von § 5 a BekanntmachungsVO der Gemeinde Modautal unter www.modautal.de, in der Rubrik Bekanntmachungen, unter Angabe des Bereitstellungstages öffentlich bekannt gemacht.

Jede Person hat das Recht, im Internet bekannt gemachte Satzungen und Verordnungen der Gemeinde während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen. Auf dieses Recht wird auch auf der Internetseite der Gemeinde hingewiesen.

Die Möglichkeit der öffentlichen Bekanntmachung auf der Internetseite gilt nicht im Bauleitplanverfahren. Hier erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung mit Abdruck im „Darmstädter Echo“ im Sinne von § 1 Abs. 1 BekanntmachungsVO.

Satzungen sind mit ihrem vollen Wortlaut bekannt zu machen. Gesetzlich vorgeschriebene Genehmigungen sind zugleich mit der Satzung öffentlich bekannt zu machen.

Die Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des Bereitstellungstages im Internet vollendet.

Artikel 3

Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Ausfertigungsvermerk

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Modautal, den 11.11.2025
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Modautal
(Lautenschläger)
Bürgermeister