Bitte denken Sie an Ihre Straßenreinigungsplicht, denn besonders im Herbst kann es durch am Boden liegende Blätter zu Unfällen kommen. Beseitigen Sie Fremdkörper, grobe Verunreinigungen, Laub, Schlamm oder ähnliches von den Straßen und Gehwegen. Insbesondere Regenwassereinläufe sind bei Verschmutzungen frei zu halten.
Außerdem wird darum gebeten, dass Bäume, Hecken, Fassadenbegrünungen oder sonstige Pflanzen, die entlang des eigenen Grundstückes wachsen bis zu einer Höhe von 2,50 m über Gehwegen und 4,50 m über Fahrbahnen so weit zurück geschnitten werden, dass sie keine Gefährdungen für Fußgänger oder Fahrzeuge darstellen.
Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes überprüfen die Straßenreinigungspflicht in regelmäßigen Abständen und werden bei Verstößen die Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem Schreiben an Ihre Verpflichtungen erinnern.
Die gesamte Satzung zur Straßenreinigungspflicht finden Sie hier: https://www.modautal.de/files/modautal/pdf/satzungen/satzung-strassenreinigung.pdf