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Modautal-Nachrichten
Ausgabe 51/2023
Aus dem Rathaus
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Rücksicht im Straßenverkehr

Im Straßenverkehr gilt die Regel "rechts vor links". Es gilt aber auch das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, so dass man nicht auf die eigene Vorfahrtberechtigung bestehen sollte. Im Zweifel haben das Leben und die Gesundheit aller Beteiligten Vorrang. Nicht umsonst steht die gegenseitige Rücksichtnahme an erster Stelle der Grundregeln in der Straßenverkehrsordnung. Durch die Zunahme des PKW- und LKW-Verkehrs ist das Miteinander im Straßenverkehr an vielen Stellen zunehmend schwieriger.

Vermehrt kommt es zur Missachtung von Verkehrszeichen. So werden Geschwindigkeitsbegrenzungen überschritten, Fahrzeuge im Halteverbot geparkt oder auch Gehwege zugestellt. Gerade der Schulweg stellt eine große Gefahr für Kinder da. Sie können Gefahren nicht immer korrekt einschätzen, wodurch in solchen Situationen eine Anpassung der Geschwindigkeit und eine erhöhte Aufmerksamkeit geboten sind. Es geht vor allem darum, dass das Miteinander von allen Verkehrsbeteiligten gestärkt wird, also Fußgänger, Rad- und Autofahrer sowie Busreisende mehr Verständnis füreinander haben und mehr Rücksicht auf ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Handicap nehmen. Die Straßenverkehrsordnung (StPO) bestimmt, dass die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich daher so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nötig behindert oder belästigt wird.

Wir bitten um Rücksichtnahme im Straßenverkehr!

Helfen Sie, die Straßen wieder sicherer zu machen.

Ordnungsamt Modautal