Die Gemeindevertretung der Gemeinde Modautal hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 18.11.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Unterm Winterkaster Kirchenpfad“ sowie die teilbereichsbezogene Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des v.g. Bebauungsplans beschlossen (Aufstellungsbeschluss). Das Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan wird nach § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans durchgeführt. Die Aufstellungsbeschlüsse für den Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplans werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Räumlicher Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich befindet sich im Südosten des Ortsteils Neunkirchen und umfasst eine Fläche von 31.029 m². Der Umgriff des räumlichen Geltungsbereichs umfasst die Flurstücke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Neunkirchen, Flur 1, Nr. 33/19 und 33/3 teilweise. Der Umgriff des räumlichen Geltungsbereichs für die Änderung des Flächennutzungsplans ist deckungsgleich mit dem Umgriff für den Bebauungsplan.
Erfordernis und Ziel der Bauleitplanung:
Mit der Bauleitplanung sollen die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die Standortsicherung eines in der Örtlichkeit bereits bestehenden Forst- und landwirtschaftlichen Betriebs im südöstlichen Bereich des Ortsteils Neunkirchen geschaffen werden. Neben dem Fortbestand der bestehenden Halle soll dazu auch angemessen Raum für eine bauliche Ergänzung auf bauleitplanerischer Ebene vorbereitet werden.
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes gemäß § 3 Abs. 1 BauGB:
Es wird hiermit bekannt gemacht, dass die Gemeindevertretung in ihrer öffentlichen Sitzung am 22.09.2025 die vorgelegte städtebauliche Konzeption für die Aufstellung des Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplanes zur Durchführung des weiteren Aufstellungsverfahrens auf dieser planerischen Grundlage und – jeweils einzeln - als Vorentwurf zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit i. S. d. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange i. S. d. § 4 Abs. 1 BauGB gebilligt und so beschlossen hat.
Die Vorentwurfsunterlagen zum Bebauungsplan „Unterm Winterkaster Kirchenpfad“ sowie zur Änderung des Flächennutzungsplans, bestehend aus dem Planteil zum Bebauungsplan und dem Planteil zur Änderung des Flächennutzungsplans, dem Textteil zum Bebauungsplan (planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und bauordnungsrechtliche Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) nach § 91 Hessischer Bauordnung (HBO)) sowie der zugehörigen gemeinsamen Begründung für den Bebauungsplan und den Flächennutzungsplan, können in der Zeit vom
5. Januar 2026 bis einschließlich 6. Februar 2026
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Internet auf der offiziellen Homepage der Gemeinde Modautal (https://www.modautal.de) eingesehen und als PDF-Datei heruntergeladen werden unter der Rubrik ► Rathaus ► Bauen und Wohnen ► Bebauungspläne oder unter dem Link:
https://www.modautal.de/rathaus/bauen-und-wohnen/bebauungsplaene/
oder über das zentrale Internetportal für Bauleitplanungen des Landes Hessen unter dem Link: https://bauleitplanung.hessen.de.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird ebenfalls auf der offiziellen Internetseite der Gemeinde Modautal unter dem vorgenannten Link zur Einsicht bereitgehalten.
Zusätzlich zur vorstehend bekannt gemachten Veröffentlichung im Internet wird eine weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen in Papierform als weiteres Informationsangebot ermöglicht bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Modautal, Dachgeschoss, Bauamt - Zimmer 3.1, Odenwaldstraße 34 in 64397 Modautal (Ortsteil Brandau). Die Einsichtnahme ist im oben genannten Zeitraum während der allgemeinen Öffnungs- und Sprechzeiten möglich. Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.
Die Öffnungs- und Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung Modautal sind:
| Montag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Mittwoch | von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr |
| Donnerstag und Freitag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Die Öffentlichkeit wird durch Einstellen der Planung ins Internet und zusätzlicher öffentlicher Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB am Verfahren beteiligt und frühzeitig unterrichtet. Es wird durch Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht:
| - | sich während des v. g. Veröffentlichungszeitraums durch Einsichtnahme in die Planunterlagen zum Vorentwurf der Bauleitplanungen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die möglichen Auswirkungen der Bauleitplanung zu unterrichten; |
| - | sich während der Dauer des v. g. Veröffentlichungszeitraums zur Planung zu äußern und Stellungnahmen abzugeben; Stellungnahmen sollen dabei nach Möglichkeit elektronisch abgegeben werden an das Bauamt der Gemeinde Modautal (an die E-Mail-Adresse: bauamt@modautal.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich beim Gemeindevorstand der Gemeinde Modautal, Odenwaldstraße 34 in 64397 Modautal oder im Rahmen der Einsichtnahme zur Niederschrift abgegeben werden. |
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass gemäß den Vorgaben des EAG Bau ein Umweltbericht erstellt wird. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden entsprechend der Regelung über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1, 1. Halbsatz BauGB unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgefordert.
Die Gemeinde Modautal hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB auf das Planungs- und Ingenieurbüro IP-Konzept, Reichenbach übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. ausdrücklich zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die außerstaatlichen Regelungen (wie z.B. DIN-Normen oder sonstige Richtlinien) in der jeweils gültigen Fassung, auf die in den Verfahrensunterlagen zum Bebauungsplan (z. B. in den textlichen Festsetzungen oder Hinweisen) Bezug genommen wird, im Stadthaus der Gemeinde Modautal, Bauamt, Abteilung Bauen, Umwelt und Stadtplanung im Raum 210 (2. Obergeschoss), in der Kirchstraße 12 – 14 in 64319 Pfungstadt, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden können.