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Modautal-Nachrichten
Ausgabe 6/2026
Kirchliche Nachrichten und Termine
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Evang. Kirchengemeinde Lichtenberger Land

Evangelische Kirchengemeinde Lichtenberger Land / Kirchenbezirk Neunkirchen

Donnerstag, 12.03.

15.00 Uhr

Café-Treff in Allertshofen im Haus der Landeskirchlichen Gemeinschaft; Diplom-Psychologin Rosemarie Schröder aus Brandau gibt Gedanken und Anregungen weiter zum Thema: „Alt sein - und was dann?“

Sonntag, 15.03.

10.00 Uhr

Gottesdienst in Brandau, Pfarrer Frieder Schmidt

Montag, 16.03.

15.00 - 17.00 Uhr

Treffen der Krabbelgruppe „Knallfrösche“ für Kinder im Alter von 0 - 3 Jahren und vor allem die, die bereits in der Krippe oder dem Kindergarten sind, im Gemeindehaus Brandau

Kontakt: Stella Krömker

Mobil: 01577 1302216

eMail: stella.vi@web.de

Mittwoch, 18.03.

15.00 Uhr

Treffen der Frauenhilfe mit Kaffee und Kuchen im Gemeindehaus in Brandau. Unter dem Motto „Alte Handarbeiten - Handarbeitsstunde“ dürfen gerne Stricknadeln, Strickliesel, Webrahmen und sonstige noch vorhandene Utensilien mitgebracht werden. Wir freuen uns auf euch!

19.30 Uhr

Kirchenchor

Freitag, 20.03.

16.00 Uhr

Kindergottesdienst im Gemeindehaus Brandau

Samstag, 21.03.

10.30 Uhr

Konfirmandenausflug Bibelmuseum

Sonntag, 22.03.

10.00 Uhr

Herzliche Einladung zum Gottesdienst mit Taufen in Niedernhausen mit Pfarrer Simon Körber

Montag, 23.03.

15.00 - 17.00 Uhr

Treffen der Krabbelgruppe „Knallfrösche“ für Kinder im Alter von 0 - 3 Jahren und vor allem die, die bereits in der Krippe oder dem Kindergarten sind, im Gemeindehaus Brandau

Kontakt: Stella Krömker

Mobil: 01577 1302216

eMail: stella.vi@web.de

Mittwoch, 25.03.

19.30 Uhr

Kirchenchor

Sonntag, 29.03.

11.30 Uhr

Langschläfergottesdienst mit Taufmöglichkeit in Brandau, Pfarrer Yannik Schnitzspahn

Wegen Bau- und Sanierungsmaßnahmen muss die Kirche bis auf Weiteres geschlossen bleiben.

Die Gottesdienste finden in der Regel im Gemeindehaus statt.

Anmeldung der Konfirmanden 2026/2027

Konfirmand/in kann werden, wer üblicherweise in der 7. Klasse (kommende 8. Klasse) ist. Jahrgangsangabe (2. Hbj. 2011 / 1. Hbj. 2012)

Der Konfirmandenunterricht mit der abschließenden Konfirmation im darauffolgenden Jahr ist keine Pflicht, sondern die freie Entscheidung von Kindern und deren Eltern.

Den QR-Code für das Anmeldeformular finden Sie im aktuellen Gemeindebrief auf Seite 24 oder auf der Homepage www.lichtenberger-land.ekhn.de. Anmeldeschluss ist der 04.05.2026.

Der „Förderverein Kirche Neunkirchen (Odw.)“ ist gegründet!

Am 20.02.2026 trafen sich knapp 30 Interessierte im evang. Gemeindehaus Brandau, um den Förderverein Kirche Neunkirchen (Odw.) ins Leben zu rufen. Nach einer kurzen Begrüßung durch Pfr. Yannik Schnitzspahn übernahm Dr. Rolf Hartmann die Leitung der Gründungsversammlung. Er erläuterte noch einmal kurz den Grund und den Zweck des Fördervereins: Für die anstehenden Sanierungsmaßnahmen für die Kirche in Neunkirchen wird eine Menge Geld benötigt: 20 % der anfallenden Kosten müssen von unserer Kirchengemeinde aufgebracht werden; den Rest übernimmt erfreulicherweise die EKHN. Der Förderverein soll nun mit dazu dienen, das Geld für den Eigenanteil einzusammeln.

Der vorgelegte Satzungsentwurf für den Förderverein wurde ausgiebig diskutiert und schließlich mit geringfügigen Änderungen bei einer Enthaltung einstimmig angenommen. Als nächstes stand die Wahl des Vorstandes auf der Tagesordnung. Als 1. Vorsitzender wurde Dr. Rolf Hartmann vorgeschlagen und als 2. Vorsitzender Georg Marquardt. Als Rechnerin kandidierte Ursula Schuchmann und als Schriftführer Thomas Herrmann. Alle vier wurden in geheimer Wahl einstimmig gewählt. Als Beisitzer stellten sich diese sechs Teilnehmer zur Wahl: Hartmut Förster, Michael Kopp, Günther Bersch, Dr. Jutta Weber, Sabine Herrmann, Georg Werner Balß. Auch sie wurden alle einstimmig in geheimer Wahl gewählt. Kraft Amtes gehören vom Kirchenvorstand Pfr. Yannik Schnitzspahn, Maria Klemm und Jörg Schuchmann zum Vorstand des Fördervereins.

Damit wurden die Grundlagen gelegt, dass der Förderverein aktiv werden kann. Inzwischen wurde der Verein beim Amtsgericht angemeldet und beim Finanzamt die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beantragt.