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Modautal-Nachrichten
Ausgabe 7/2026
Aus den Gremien
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Aus den Gremien

über die 29. öffentliche Sitzung in der XI. Wahlperiode der Gemeindevertretung der Gemeinde Modautal am Montag, dem 09.02.2026, 19:30 Uhr, im Sitzungssaal der Hofreite, Odenwaldstr. 32 in Brandau.

Siehe Anwesenheitsliste

TOP 1 Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit

Die Vorsitzende Frau Margrit Herbst eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Tagesordnung

TOP 1:

Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit

TOP 2:

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15.12.2025

TOP 3:

Bericht des Gemeindevorstandes

TOP 4:

Bericht aus den Verbänden

TOP 5:

Haushaltsplan 2026; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 212/XI

TOP 6:

Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Modautal und Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Modautal; Beratung und Beschlussfassung; Drucksache 213/XI

TOP 7:

Mitteilungen

TOP 2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15.12.2025

Die Vorsitzende der Gemeindevertretung stellt fest, dass gemäß § 29 (Niederschrift) der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse innerhalb der Frist keine Einwendungen erhoben wurden und somit die Niederschrift der Sitzung vom 15.12.2025 genehmigt ist.

TOP 3 Bericht des Gemeindevorstandes

Der Bürgermeister berichtet zu folgenden Themen:

1. Altes Rathaus

Herr Lautenschläger berichtet, dass der Arbeitskreis Asyl sein Büro im Alten Rathaus geräumt hat. Nach 10 Jahren stehen die Räumlichkeiten wieder der Gemeinde zur Verfügung und sollen künftig als Standesamt genutzt werden.

2. Neujahrsempfang

Der Neujahrsempfang der Gemeinde Modautal fand am 25. Januar 2026 um 11:00 Uhr im Sitzungssaal der Hofreite in Brandau, Odenwaldstraße 32 statt.

Beim Neujahrsempfang wurde Herr Hans-Jürgen Großkopf (über 10jährige ehrenamtliche Tätigkeit als Schiedsmann) und Herr Ludwig Bär (mehr als 40 Jahre aktive Feuerwehrdienstzeit) geehrt.

3. Feuerwehr Modautal Nord

Die Einsatzabteilung ist am 24.01.2026 in das neue Feuerwehrgerätehaus umgezogen. Ein Einweihungstermin steht bislang noch nicht fest. Das ehemalige Feuerwehrgerätehaus Ernsthofen wurde mittlerweile geräumt und an den neuen Eigentümer übergeben. Hinsichtlich des Feuerwehrgerätehauses in Klein-Bieberau erfolgt noch eine Vermessung des Grundstücks. Der Verkauf des Feuerwehrgerätehauses Asbach wird noch etwas andauern; auf dem Grundstück soll eine Trafostation errichtet werden.

4. Vertragsverlängerung Sinkkastenreinigung

Der Gemeindevorstand hat der Vertragsverlängerung bis zum 28.02.2027 zur Sinkkastenreinigung mit der Firma Kanalservice Ried aus Groß-Rohrheim auf Grundlage der Ausschreibung 2024 zugestimmt. Die Reinigungsarbeiten haben einen Gesamtumfang von 14.473,97 € brutto.

5. Einkommensteuerspitzabrechnung

Herr Lautenschläger berichtet, dass die Gemeinde Modautal für 2025 einen Einkommensteueranteil in Höhe von 4.005.000 EUR erhalten hat, der somit über dem geplanten Ansatz (3.962.000 EUR) liegt.

6. Bebauungsplan Unterm Winterkaster Kirchenpfad

Herr Lautenschläger berichtet ausführlich über die Aktivitäten der Bürgerinitiative. Der Bürgermeister informiert auf der Homepage der Gemeinde Modautal in Form von Fragen und Antworten ausführlich zur der Thematik. Der Bebauungsplan Unterm Winterkaster Kirchenpfad kann frühestens wieder ein Tagesordnungspunkt in der Sitzung der Gemeindevertretung in 6/2026 sein. Es ist die Erstellung diverser Gutachten notwendig. Mit einer Beendigung des Verfahrens ist frühestens in 2027 zu rechnen. Insgesamt sind neben den Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange noch 25 weitere eingegangen.

7. Linus Wittich

Es fand ein Treffen mehrerer verlagsangehöriger Kommunen statt. Hier haben sich bei einigen Gemeinden, welche nicht auf Internetbekanntmachung umgestellt haben, bereits Probleme mit dem langen Redaktionsschluss z.B. bei der Veröffentlichung der zugelassenen Wahlvorschläge ergeben. Derweil gibt es zwischen dem Verlag und uns Unstimmigkeiten, was den Kündigungsprozess im vergangenen Jahr anbelangt. Der Verlag hat in der aktuellen Ausgabe eine Gegendarstellung veröffentlicht, die in dieser Form allerdings nicht den Tatsachen entspricht.

8. Ladesäule

Die Schnellladesäule in Ernsthofen 3-Birken-Hütte ist installiert und wird diese Woche freigeschaltet.

9. Festhalle Ernsthofen

Die Küche und Theke in der Festhalle Ernsthofen wurden eingebaut. Die Restarbeiten (Verkleidung) müssen noch ausgeführt werden.

TOP 4 Bericht aus den Verbänden

Bericht Wasserverband Modaugebiet, 127. Sitzung 10:30 Uhr und 128. Sitzung 11:30 Uhr in Pfungstadt, altes Rathaus am 17.12.2025

Top 1 und Top 2

Bürgermeister Koch eröffnet die Verbandsversammlung, stellt die Beschlussfähigkeit fest, die Niederschrift vom 26.08.2025 wird genehmigt.

Top 3: Sachstand zu den Bau- und weiteren Maßnahmen

Retentionsraum Ernsthofen:

Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. Die Genehmigung für den Probestau wurde im Oktober 2025 erteilt, jedoch steht das Probestaukonzept noch nicht final mit den Genehmigungsbehörden fest. Daher wurde der Probestau bisher nicht durchgeführt. Die Installation der Mess- und Überwachungstechnik ist jedoch abgeschlossen. Während des Einstauereignisses müssen Wasserstände, Schieberstellungen, mögliche Sickerwasserabflüsse und Grundwassermessstellen überwacht und dokumentiert werden. Für den mehrtägigen Probestaus ist rechtzeitig ausreichend Personal einzuplanen. Abschließend muss der Probestau ausgewertet und in einem Bericht dokumentiert werden, der mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt wird. Daraus können Hinweise für den Betrieb oder notwendige Maßnahmen an der Anlage hervorgehen.

Top 4 Wasserrahmenrichtlinie, Öffentlich-rechtl. Vereinbarung mit dem Land Hessen

Gemäß WRRL sind die Gewässer bis 2027 in einen guten ökologischen Zustand (Durchgängigkeit und Gewässerstruktur) zu versetzen. Dieses Ziel wird hessenweit verfehlt.

Die Gewässerunterhaltungspflichtigen/Kommunen sind gesetzlich zur Maßnahmenumsetzung verpflichtet. Weitergehende Informationen können folgendem Link entnommen werden: https://flussgebiete.hessen.de

Das Land versucht nun über den Nachweis, dass Maßnahmen verbindlich terminiert sind, ein Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden. Für die verbindliche Terminierung der einzelnen umzusetzenden WRRL-Maßnahmen an den Gewässern möchte das Land Hessen mit den Gewässerunterhaltungspflichtigen öffentlich-rechtliche Vereinbarungen abschließen. Die Mustervereinbarung und die Hintergründe wurden bereits in den vorangegangenen Vorstandssitzungen durch das Regierungspräsidium Darmstadt bzw. HMLU erläutert.

Maßnahmeninventur/Maßnahmenliste (Anlage 1 zur Vereinbarung)

Die Maßnahmeninventur, d.h. Abstimmung der Maßnahmensteckbriefe, die räumliche Abgrenzung und die Zuständigkeiten für Einzelmaßnahmen sind zwischen der Gewässerberatung und dem Wasserverband weitestgehend abgeschlossen. Danach sind von Dritten im Gewässer errichtete Anlagen auch von denjenigen die sie errichtet haben ökologisch durchgängig umzugestalten. Es kann keine Verbandsaufgabe sein, an fremden Bauwerken in die Bausubstanz einzugreifen. Dies gilt zum Beispiel für Durchlassbauwerke, Verrohrungen und Wasserkraftanlagen und ähnliches. Problematisch gestalten sich zum Beispiel in den Gewässern verbliebene Bauwerksrelikte von aufgegebenen bzw. ehemaligen Wasserkraftanlagen/Mühlenbetrieben, deren Recht erloschen bzw. widerrufen ist. In diesem Zusammenhang ist zum Beispiel eine Reihe verbliebener Wehranlagen vor allem in den Oberläufen zu erwähnen, die als Wanderhindernisse wirken. Hier ist unklar, inwieweit die ehemaligen Betreiber noch herangezogen werden können und die zuständige Behörde hierzu auch willens ist. Alle unklaren Sachverhalte, insbesondere zur Zuständigkeit, sind zunächst in der Kommentarspalte der Maßnahmenliste aufgenommen und müssen ggf. zu einem späteren Zeitpunkt geklärt werden. Die Maßnahmenliste ist folglich als flexibles Dokument anzusehen, in welchem regelmäßig bzw. im Bedarfsfall Anpassungen möglich sind. Damit bleiben aber auch bei vielen Maßnahmen die Umsetzungszuständigkeiten ungeklärt.

Zeit- und Umsetzungsplan (Anlage 2 zur Vereinbarung)

Im nächsten Bearbeitungsschritt ist die Erstellung der Zeit- und Umsetzungspläne auf Basis der Maßnahmenliste vorgesehen. Hierzu hat das vom HMLU beauftragte Gewässermanagement (HLG) bereits Kontakt mit dem Wasserverband aufgenommen. Ein erster Abstimmungstermin ist für den 08.12.2025 vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass dieser Prozess nicht mehr in 2025 abgeschlossen werden kann. Offen bleibt, inwieweit realistische und damit eher lange Umsetzungszeiträume vom HMLU akzeptiert werden und inwieweit den Randbedingungen der Grundstücksverfügbarkeit, den personellen sowie finanziellen Kapazitäten des Verbandes als auch der umsetzenden Akteure (Ingenieurbüros, Baufirmen) Rechnung getragen wird.

Flankierende Maßnahmen des HMLU

Derzeit plant das Land Hessen die Ausweisung von weiteren erheblich veränderten Oberflächenwasserkörpern (HMWB). Hintergrund des Vorgehens ist, dass Hessen für die nächste Bewirtschaftungsperiode ein realistischeres Maßnahmenprogramm aufstellen möchte. Dafür werden erstmals gemäß den Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) solche Oberflächenwasserkörper (nicht einzelne Gewässer oder Gewässerstrecken) als „erheblich verändert" eingestuft, bei denen aufgrund starker struktureller Überprägung, intensiver Nutzung und fehlender Flächenverfügbarkeit die Umsetzung aller Maßnahmen, die zu Erreichung des guten ökologischen Zustands erforderlich sind, nicht möglich und in den letzten 15 Jahren durch die Gewässerunterhaltungspflichtigen auch nicht gelungen ist.

Auch bei einer Einstufung als HMWB gilt das Ziel der WRRL, das gute ökologische Potenzial zu erreichen, so dass der Maßnahmenumfang im aktuellen Maßnahmenprogramm zwar überprüft wird, jedoch keineswegs alle geplanten Maßnahmen entfallen können. Die Maßnahmenplanung zielt auf ökologische Verbesserungen, soweit sie technisch machbar und verhältnismäßig sind, z. B. Fischaufstiegshilfen, Strukturverbesserungen in Teilabschnitten, Uferbegrünung usw. Die Einstufung soll helfen, das Umsetzungsdefizit zu verringern, die vorhandenen Ressourcen gezielter einzusetzen und künftige Planungen stärker auf das tatsächlich Machbare zu konzentrieren.

Top 5 geprüfter Jahresabschluss 2022 - Feststellung

Die Verbandsversammlung stellte einstimmig mit 89 vertretenen Stimmen den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2022 fest. Weiterhin sprach die Verbandsversammlung dem Verbandsvorstand die Entlastung aus. Das Jahr 2022 schließt mit einem Überschuss in Höhe von insgesamt 416.375,15 € ab. Dieser resultiert aus einem Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 416.375,15 € sowie im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 0,00 €. Vom ordentlichen Jahresüberschuss 2022 in Höhe von 416.375,15 € wurde ein Betrag in Höhe von 158.187,58 € der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren zugeführt. 100.000 € wurden der Sonderrücklage EU-WRRL zugeführt. Weitere 158.187,58 € wurden der im Vorjahr gebildeten Instandhaltungsrücklage zugeführt.

Top 6 geprüfter Jahresabschluss 2023 - Feststellung

Die Verbandsversammlung stellte einstimmig mit 89 vertretenen Stimmen den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2023 fest. Weiterhin sprach die Verbandsversammlung dem Verbandsvorstand die Entlastung aus. Das Jahr 2023 schließt mit einem Überschuss in Höhe von insgesamt 348.544,03 € ab. Dieser resultiert aus einem Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 348.544,03 € sowie im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 0,00 €. Vom ordentlichen Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 348.544,03 € wurde ein Betrag in Höhe von 121.810,71 der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren zugeführt. 100.000 € wurden der Sonderrücklage EU-WRRL zugeführt. Weitere 121.810,71 € wurden der Instandhaltungsrücklage zugeführt. Des weiteren wurde der außerordentliche Fehlbetrag aus Vorjahren in Höhe von 4.922,61 € ausgeglichen.

Es gab Kritik am entstandenen Jahresüberschuss und die Empfehlung zukünftig die Zuführung zur Rücklage auszusetzen und stattdessen eine Rückzahlung an die Mitgliedskommunen zu prüfen. Herr Koch empfahl, den Vorschlag in der kommenden Vorstandssitzung zu prüfen.

Top 7 Einbringen des Investitionsplans 2026

Der Investitionsplan 2026 wurde zur Kenntnis genommen und einstimmig durch die Verbandsversammlung eingebracht.

Top 8 Einbringen des Entwurfs des Haushaltsbeschlusses und des Haushaltsplanes nebst weiteren Anlagen für das Jahr 2026

Der Haushaltsbeschluss 2026 wurde zur Kenntnis genommen, danach wurde der Haushaltsbeschluss und der Haushaltsplan 2026 einschließlich aller Anlagen einstimmig durch die Verbandsversammlung eingebracht.

Top 9 Neuwahl des Verbandsvorstehers und stellv. Vorstehers

Verbandsvorsteher: Bürgermeister Tobias Silbereis, Ober-Ramstadt

Stellv. Verbandsvorsteher: Bürgermeister Maximilian Schimmel, Pfungstadt

Top 10 Anfragen und Mitteilungen

Termine für die nächste Verbandsversammlungen: 25. Juni 2026 (konstituierende Sitzung)

128. Sitzung 11:30 Uhr

Top 1:

Verabschiedung des Investitionsplans für das Jahr 2026. Die Verbandsversammlung beschloss mit 89 vertretenen Stimmen einstimmig den Investitionsplan 2026.

Top 2:

Verabschiedung des Haushaltsbeschlusses sowie des Haushaltsplanes nebst weiteren Anlagen für das Haushaltsjahr 2026. Die Verbandsversammlung beschloss mit 89 vertretenen Stimmen einstimmig den Haushaltsbeschluss und Haushaltsplan einschließlich aller Anlagen für das Haushaltsjahr 2026. Der Ergebnishaushalt 2026 schließt im ordentlichen Ergebnis mit einem Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von 1.270.295 € und dem Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von 1.254.033 € ab. Damit verbleibt ein Überschuss von 16.262.

TOP 5 Haushaltsplan 2026; Beratung und Beschlussfassung;
Drucksache 212/XI

Die Fraktionen bedanken sich bei der Gemeindeverwaltung, im Besonderen bei Frau Quenzer für die Erstellung des Haushaltsplans 2026. Des Weiteren bedanken sich alle Fraktionen für die konstruktive und sachbezogene Zusammenarbeit innerhalb der Gremien.

Im Bau- und Umwelt- sowie im Haupt- und Finanzausschuss wurde nachstehender Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE Grünen beschlossen:

„Der Gemeindevorstand wird beauftragt, im Rahmen der im Haushalt verfügbaren Mittel zu prüfen, ob eine Abstandregelung von 1.000 m von Windkraftanlagen zu geschlossener Wohnbebauung zwingend einzuhalten ist.“

Die Gemeindevertretung stimmt wie folgt über den v.g. Antrag ab:

Abstimmungsergebnis:

Ja: 20

Nein: 1

Enthaltungen: 1

Auf Empfehlung des B.- u. U.-, des H.- u. F.- sowie des SSK-Ausschusses stimmt die Gemeindevertretung wie folgt ab:

Haushaltssatzung, Haushaltsplan

mit allen Anlagen,

inkl. Stellenplan:

Ja: 22

Nein: 0

Enthaltungen: 0

Investitionsplan:

Ja: 22

Nein: 0

Enthaltungen: 0

TOP 6 Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Modautal und Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Modautal; Beratung und Beschlussfassung;
Drucksache 213/XI

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass der Satzungsentwurf der Benutzungssatzung marginal korrigiert wurde. Der geänderte Satzungsentwurf war bereits Grundlage der Beschlussfassungen in den Ausschüssen.

Auf Empfehlung des H.- u. F.- sowie des SSK-Ausschusses fasst die GeVe folgenden

Beschluss:

  1. Zustimmung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Modautal (Anlage 1)
  2. Zustimmung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Modautal (Anlage 2)

Abstimmungsergebnis zu Nr. 1: Ja: 22

Nein: 0

Enthaltungen: 0

Abstimmungsergebnis zu Nr. 2: Ja: 22

Nein: 0

Enthaltungen: 0

TOP 7 Mitteilungen
  • Da es sich um die letzte Sitzung der Gemeindevertretung in dieser Legislaturperiode handelt, spricht der Bürgermeister, Herr Lautenschläger, seinen Dank für die sachliche Zusammenarbeit bei allen Anwesenden aus.

    Insbesondere bedankt er sich mit einem kleinen Präsent bei Herrn Dr. Rolf Hartmann, Herrn Georg Marquardt, Frau Diana Lautenschläger und Herrn Thilo Gehrisch aufgrund deren häufigsten Sitzungspräsenz in dieser Wahlzeit.

  • Die Vorsitzende, Frau Margrit Herbst, bedankt sich ebenfalls bei allen Anwesenden für die hervorragende Zusammenarbeit.

Ende der Sitzung: 20.05 Uhr

Modautal, den 18.02.2026
Margrit Herbst  —  Tiziana Faggion
(Vorsitzende der GeVe)  — (Schriftführerin)