Die Bewerberin des Wahlvorschlages für die Wahl des Ortsbeirates Neunkirchen der Gemeinde Modautal am 14.03.2021
laufende Nr. 1, Frau Sabrina Bormuth,
hat ihr Mandat im Ortsbeirat Neunkirchen niedergelegt.
Ich stelle deshalb hiermit das Ausscheiden der Genannten aus dem Ortsbeirat Neunkirchen gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) fest.
Gleichzeitig wird festgestellt, dass für Frau Bormuth vom Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsbeirates Neunkirchen die Bewerberin
laufende Nr. 2, Frau Angelika Fietz,
Neunkirchen 65, 64397 Modautal,
in den Ortsbeirat Neunkirchen nachrückt.
Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Neunkirchen innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, 64397 Modautal, Odenwaldstraße 34, gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) Einspruch erheben.