Die Gemeinde Fremdingen bietet im Gemeindewald bei Hausen und bei Bühlingen wieder mehrere Lose für Brennholz an Selbstwerber an:
| 1.: Hausen | ||
| Los 1 | Steinberglein ca. 1,6 Fm Esche, 1,4 Fm Buche und 0,3 Fm Fichte | Mindestgebot 150 € |
| Los 2 | Steinberglein ca. 5,9 Fm Buche und 1,4 Fm Ahorn | Mindestgebot 300 € |
| Los 1 | Lehrbuck ca. 2,6 Fm Eiche | Mindestgebot 110 € |
| Los 2 | Lehrbuck ca. 2,5 Fm Eiche | Mindestgebot 105 € |
| Los 3 | Lehrbuck ca. 2,6 Fm Eiche | Mindestgebot 110 € |
Neben diesen gekennzeichneten Losen kann noch Brennholz an vereinzelten Stellen (auf drei bestimmten Flächen) zusammengetragen werden. Der Wert dieses Brennholzes wird je nach Fläche auf 15 bis 20 € beziffert.
Wer daran interessiert ist, möge sich bei der Gemeinde melden, damit diese Standorte bzw. Flächen genauer erläutert werden können.
| 2.: Bühlingen: | ||
| Los 1 | Bühlinger Mühle ca. 2,5 Fm 0,35 Fm Kiefer und 2,1 Fm Eiche | Mindestgebot 80 € |
Interessenten werden gebeten, sich bis zum 31.01.2024 mit der Gemeinde in Verbindung zu setzen und ein individuelles Angebot abzugeben.
Holzwerber aus der jeweiligen Ortschaft werden bevorzugt berücksichtigt.
In der Woche vom 05. bis 09.02.2024 sollen die Lose dann vergeben werden.
Nach Vergabe der Lose erfolgt eine gemeinsame Begehung mit dem Höchstbietenden und einem Bauhofmitarbeiter.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Lose nur auf gekennzeichnetes Holz beziehen und keine weiteren Fällungen zur Brennholzgewinnung erlaubt sind.
Weiterhin muss sich jeder Holzwerber bei den Arbeiten zum Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung verpflichten, die Teilnahme an einem Motorsägenlehrgang nachweisen und die Beachtung der Hinweise auf einem Merkblatt für Selbstwerbung von Holz zusichern.
Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Dies bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid für 2024 erhalten, im Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2023 zu entrichten haben. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid für 2024 zugegangen wäre. Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2024, vorbehaltlich einer anderen getroffenen Regelung, fällig. Die Grundsteuerbescheide und die Begründung hierzu können bei der Gemeinde Fremdingen, Kirchberg 1, 86742 Fremdingen, eingesehen werden.
Im Amtsblatt der Gemeinde Fremdingen, erschienen in den Rieser Nachrichten am Freitag, den 5. Januar 2024 wurde die Festsetzung der Grundsteuer für 2024 öffentlich bekanntgemacht.
Bei Neu- und Nachveranlagungen werden auf Grundlage der Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes neue Grundsteuerbescheide für 2024 durch die Gemeinde erlassen.
Wer für 2024 einen Grundsteuerbescheid benötigt, obwohl er 2024 die gleiche Grundsteuer wie 2023 zu entrichten hat, kann sich bei der Gemeindeverwaltung, Kassenleiterin Frau Ehrmann Tel. 09086 92003-14 oder E-Mail: christina.ehrmann@fremdingen.de melden.
In der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr erreichten uns Meldungen aus der Bürgerschaft, dass Bettelbanden, vermutlich osteuropäischer Herkunft, in den Dörfern unterwegs seien.
Vor allem ältere und alleinstehende Menschen sind offensichtlich Ziel der Bettler, die sehr aufdringlich auftreten.
Leider kann die Polizei nur dann einschreiten, wenn eine Bedrohung oder eine Straftat vorliegt.
Bitte seien Sie vorsichtig!
Lassen Sie sich nicht in Bedrängnis bringen und verweigern Sie auffälligen Personen den Zutritt in Ihr Haus oder Ihre Wohnung.