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Fremdinger Nachrichten
Ausgabe 1/2025
Vereine und Verbände
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Jagdgenossenschaft Herblingen

Jagdversammlung am 25. Januar 2025

Am Samstag, den 25. Januar 2025, findet um 19.30 Uhr in der Festhalle Herblingen eine Jagdversammlung der Jagdgenossenschaft Herblingen statt. Die Jagdgenossen werden hierzu eingeladen.

Tagesordnung:

1.

Eröffnung und Begrüßung

2.

Jagdessen

3.

Bericht des Schriftführers

4.

Kassenbericht

5.

Bericht des Jagdvorstehers

6.

Entlastung der Vorstandschaft

7.

Bericht des Jagdpächters

8.

Grußwort von Bürgermeister Frank Merkt

9.

Abstimmung über die Verwendung des Jagdpachtschillings

10.

Wünsche und Anträge

Anträge müssen spätestens 14 Tage vor der Versammlung beim Jagdvorsteher Josef Bosch oder beim Stellvertreter Christian Götz schriftlich eingereicht oder mündlich vorgebracht werden.

Bei der Abstimmung und bei Beschlussfassungen der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person ohne Vollmacht oder durch einen anderen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen mit Vollmacht vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.

Vordrucke für eine Vollmacht können beim Jagdvorsteher Josef Bosch abgeholt werden.

Die Vorstandschaft der Jagdgenossenschaft Herblingen würde sich über ein zahlreiches Erscheinen freuen.

Josef Bosch
Jagdvorsteher