Zwischenzeitlich sind durch die bayerischen Finanzämter fast 90 % der neuen Bescheide zur Festsetzung der Grundsteuermessbeträge ab dem 01.01.2025 an die Grundstückseigentümer und an die Gemeinden versendet worden.
Bei der Übernahme der Bescheide vom Finanzamt wurde eine gewisse Anzahl von Bescheiden festgestellt, die fehlerhaft oder nicht plausibel waren.
Fehler könnten durch falsches Ausfüllen der Meldevordrucke oder durch das Verwechseln der Vordrucke "Land- und Forstwirtschaft" und "Grundstücke" bei der Abgabe der Grundsteuererklärung entstanden sein.
Ein fehlerhafter Grundsteuermessbescheid wirkt sich womöglich gravierend auf die entstehende Grundsteuerschuld aus und verursacht so im schlimmsten Fall eine deutlich höhere Steuerbelastung.
Wir bitten Sie daher eindringlich, Ihre vom Finanzamt erhaltenen Grundsteuermessbescheide noch einmal zu prüfen und sich bei Zweifeln schnellstmöglich an Ihr zuständiges Finanzamt zu wenden.
Anträge ans Finanzamt bitte nur schriftlich vornehmen. Unter www.grundsteuer.bayern.de kann man ein 3seitiges Formular „Grundsteueränderungsanzeige“ ausfüllen oder ausdrucken und ans Finanzamt schicken mit der Bitte um Änderung.
Die Gemeinde muss die neue Grundsteuer zum 01.01.2025 auf Basis der vom Finanzamt erstellten Grundsteuermessbescheide berechnen und die entsprechenden Grundsteuerbescheide erstellen. Wir haben hier keinen Handlungsspielraum!
Unabhängig hiervon bereiten wir gerade einen Beschlussvorschlag zur Anpassung der Hebesätze für den Gemeinderat vor. Ziel ist es, die Grundsteuerreform für die Bürgerinnen und Bürger so aufkommensneutral wie möglich zu gestalten.
Zum Thema Grundsteuer werden wir Sie die nächsten Wochen und Monate auf dem Laufenden halten.
Es grüßt Sie
Ihr Bürgermeister
F. Merkt