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Fremdinger Nachrichten
Ausgabe 25/2023
Gemeindliche Nachrichten
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Gemeindliche Nachrichten

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08.10.2023 sieht vor, dass der Kinderreisepass ab 01.01.2024 abgeschafft wird. Kinderreisepässe werden ab dem genannten Zeitpunkt nicht mehr ausgestellt.

Die bis 31.12.2023 ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit wie sie im Kinderreisepass eingetragen ist. Eine Verlängerung ist dann aber nicht mehr möglich.

Somit wird auch für Kinder ab dem 01.01.2024 nur noch ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt. Die Gültigkeit beträgt jeweils sechs Jahre. Die Gebühr für einen Personalausweis beträgt bei Personen unter 24 Jahren 22,80 € und für einen Reisepass 37,50 €. Die Bearbeitungsdauer beträgt drei bzw. vier Wochen.

Gebührenerhöhung bei Reisepässen für Personen von über 24 Jahren

Ab 01.01.2024 erhöht sich die Gebühr für einen Reisepass bei über 24-jährigen Personen von bisher 60,00 € auf 70,00 € (Gültigkeit des Reisepasses 10 Jahre).