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Fremdinger Nachrichten
Ausgabe 25/2024
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In den letzten Wochen und Monaten war in der Gemeindekasse die Grundsteuerreform das beherrschende Thema und viele Überstunden mussten geleistet werden.

Die Festlegung der Hebesätze für die Grundsteuer obliegt allein der jeweiligen Gemeinde. Der Bund hat hier kein Mitbestimmungsrecht. Umso verwunderlicher war die Einmischung des Bundes durch das frühzeitige Versprechen, die Grundsteuerreform erfolge aufkommensneutral.

Uns war auch ohne dieses Statement der Regierung von Anfang an klar, dass wir uns an der Reform nicht bereichern wollen und sagten unseren Bürgerinnen und Bürgern zu, die Hebesätze so anzupassen, dass die Aufkommensneutralität insgesamt gewährt ist. Das bedeutet nicht, dass der einzelne genauso viel wie bisher zahlt, sondern dass die Gemeinde insgesamt nicht mehr einnimmt als bisher. Übrigens gibt es viele Gemeinden, die dem Versprechen des Bundes nicht folgen, die Hebesätze nicht anpassen und die deutlichen Mehreinnahmen einfach einstreichen.

Am 19.11.2024 konnte die Verwaltung dem Gemeinderat die Vorschläge zur Hebesatzfestlegung unterbreiten. Besonders hervorzuheben ist, dass neben den Hebesätzen die Grundsteuermessbeträge maßgeblich die Höhe der Grundsteuer bestimmen. Diese Messbeträge wurden nach den neuen Veranlagungsgrundlagen vom Finanzamt vorgegeben. Die Gemeinde muss diese anwenden und hat hierbei keinerlei Spielräume.

Letztendlich hat sich der Gemeinderat dafür entschieden, dass der Hebesatz für die Grundsteuer A bei unverändert 520 % bleibt und bei der Grundsteuer B von 400 % auf 260 % gesenkt wird. Dies führt zu Mehreinnahmen von zusammen rund 25.000 €.

Allerdings werden diese Mehreinnahmen am Ende nicht realisiert, weil noch zahlreiche Korrekturen zugunsten der Abgabepflichtigen in den nächsten Wochen durchgeführt werden müssen, die Einnahmen also noch sinken werden.

Am Schluss wird die Grundsteuer A und B dann zusammen insgesamt gegenüber vorher aufkommensneutral sein.

Ausführliche Erklärungen zum Thema Grundsteuerreform finden Sie im Innenteil dieser Ausgabe.

Es grüßt Sie

Ihr Bürgermeister
F. Merkt