Titel Logo
Fremdinger Nachrichten
Ausgabe 3/2024
Gemeindliche Nachrichten
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gemeindliche Nachrichten

Das Abstellen von Fahrzeugen auf Gehwegen ist nach der Straßenverkehrsordnung grundsätzlich verboten.

Auch wenn in vielen Bereichen die Randsteine abgesenkt sind und so das Überfahren und damit das Parken erleichtert ist, so ist das Abstellen von Fahrzeugen auf Geh- und Radwegflächen nicht erlaubt.

Leider müssen wir feststellen, dass dies oft nicht beachtet wird und z.B. Eltern mit Kinderwägen, Rollstuhlfahrer, Fußgänger oder Kinder auf dem Weg zur Schule auf die Fahrbahn ausweichen müssen.

Gerade an vielbefahrenen Straßen stellt dies eine erhebliche Gefahr dar!

Bei entsprechender Rücksichtnahme können solche Gefahrenpotentiale vermieden werden.

Außerdem stellt das unberechtigte Parken auf Geh- und Radwegen eine Ordnungswidrigkeit dar. Bei einer Anzeige ist hier mit einem Bußgeld zu rechnen.

Auch sollte es eigentlich jedem einleuchten, dass das Parken innerhalb öffentlicher Grünflächen nicht gestattet ist und unnötig Schaden verursacht.

Deshalb unser Appell: Nicht auf den Geh- und Radwegen sowie in den Grünflächen parken!

Übrigens:

Oftmals sind Inhaber von Behindertenparkscheinen oder Schwerbehindertenausweisen der Auffassung, dass für sie das Parken auf Geh- und Radwegen erlaubt sei. Dem ist aber leider nicht so.