Titel Logo
Fremdinger Nachrichten
Ausgabe 5/2023
Gemeindliche Nachrichten
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gemeindliche Nachrichten

Die Gemeinde weist darauf hin, dass alle Verbrennungen rechtzeitig vorher anzumelden sind. Zu beteiligen sind die zuständige Polizeiinspektion, die Feuerwehr und das Landratsamt Donau-Ries.

Das Landratsamt verlangt schriftliche Anträge mit konkreten Angaben über die Verantwortlichen sowie Ort, Zeit, Menge und Art der zu verbrennenden Abfälle.

Das Verbrennen von Altstroh ist darüber hinaus auch gebührenpflichtig.

Für Verbrennung der unterschiedlichen Materialien haben Landratsamt sowie Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Merkblätter mit Auflagen herausgegeben, die beachtet werden müssen.

Aus diesem Grund bitten wir darum, Verbrennungen rechtzeitig vorher bei der Gemeinde anzumelden, damit die erforderlichen Angaben ebenso rechtzeitig vorher noch gemacht und weitergegeben werden können.